Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) behandelte die Motion (05.3001) der SiK-N "Umfassende Gesetzesgrundlage für das System der Nachrichtendienste", welche auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Lalive d'Epinay von 2002 (02.403) zurückgeht. Der Nationalrat beschloss am 6. Juni 2005 die Annahme der Motion, der Bundesrat (welcher auf die Leistungsfähigkeit der bestehenden Dienste verweist) hatte die Ablehnung beantragt. Der Vorstoss fordert umfassende Gesetzesgrundlagen, welche Ziele, Mittel und Vorgehen der Nachrichtendienste klar regeln. Er entsprang einem Bericht der SiK-N, welche sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt hatte und zum Schluss kam, dass mit dem jetzigen System die Voraussetzungen für rasches politisches Handeln im Krisenfall nicht gegeben seien. Der Bericht der SiK-N zielte auch auf eine verstärkte parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste sowie - im Gegensatz zu den Entscheiden des Bundesrates vom vergangenen 22. Juni - auf eine Stärkung der Stellung des Nachrichtenkoordinators ab.
Die SiK-S nahm zur Kenntnis, dass der Bundesrat in den vergangenen Monaten verschiedene Schritte in Richtung Reorganisation des Nachrichtendienstwesens unternommen hat und kam zum Schluss, dass die Motion der SiK-N zum jetzigen Zeitpunkt über das Ziel hinausschiesst. Die SiK-S empfiehlt ihrem Rat deshalb einstimmig, die Motion nur in abgeänderter Form anzunehmen, wonach der Bundesrat nicht mehr verbindlich aufgefordert wird, für das System der Nachrichtendienste umfassende Gesetzesgrundlagen zu schaffen, sondern nur noch gebeten wird, einen allfälligen Gesetzgebungsbedarf zu prüfen.
Die Kommission prüfte zudem eingehend den Leistungsauftrag 2006-2008 der Vollzugsstelle für den Zivildienst. Sie anerkannte die in den letzten dreieinhalb Jahren erzielten Fortschritte und Leistungen in diesem Bereich und unterstützt die diesem FLAG-Amt bis Ende 2008 vorgegebenen Ziele, hält aber gleichzeitig fest, dass die Thematik des Zivildienstes (und insbesondere die Frage nach der Nützlichkeit des jetzigen Zulassungsverfahrens beziehungsweise die Frage der Einführung des Tatbeweises) in naher Zukunft in grundsätzlicher Art und Weise diskutiert und entschieden werden muss, dies unter Berücksichtigung aller rechtlichen, finanziellen und gesellschaftlichen Konsequenzen. Im Gegensatz zu den Finanzkommissionen beider Räte, welche aus finanziellen Gründen diesbezügliche Entscheide noch vor Ablauf des neuen Leistungsauftrages umgesetzt sehen möchten, ist die SiK-S als Fachkommission der Meinung, dass der neue Leistungsauftrag wie vom Bundesrat vorgesehen bis Ende 2008 laufen soll, da eine fundierte Diskussion sowie die korrekte Umsetzung allfälliger Entschiede durchaus drei Jahre in Anspruch nehmen wird.
Des weiteren liess sich die Kommission über den Stand der Vorarbeiten für den Einsatz der Armee im Rahmen der Fussballeuropameisterschaft 2008 (EURO 08) informieren. Die Kommission nahm befriedigt zur Kenntnis, dass der Einsatz der Armee rein subsidiär sein wird (also keinen Ordnungsdienst beinhaltet) und dass bereits jetzt eine intensive Zusammenarbeit mit den zivilen Partnern (unter anderen die Kantone) stattfindet. Mit Sorge verfolgt die Kommission allerdings die Entwicklung auf der Kostenseite; sie erhofft sich hierzu von der vom Bundesrat für November 2005 in Aussicht gestellten Zusatzbotschaft die nötigen Lösungsvorschläge.
Schliesslich liess sich die Kommission über diverse Rüstungsverkäufe ins Ausland informieren, welche in den vergangenen Wochen vom Bundesrat erwogen worden sind und stellte dabei die Wahrung der Neutralität als Anliegen der Kommission in den Vordergrund.
Die Kommission tagte am 1. September 2005 unter dem Vorsitz von Ständerat Theo Maissen (CVP, GR) in Bern. Zeitweise anwesend waren Bundespräsident Samuel Schmid, Chef VBS, sowie die Bundesräte Christoph Blocher (Vorsteher des EJPD) und Josef Deiss (Vorsteher des EVD).
Bern,
02.09.2005 Parlamentsdienste