Die Schweiz soll ihr audiovisuelles Gedächtnis nicht verlieren: Seit langem wissen wir um die akute Gefährdung wesentlicher Zeugen unserer jüngeren Vergangenheit wie Filme, Videos, Fotos und Tondokumente. Um ihre Bewahrung, Sicherung, Erschliessung und Vermittlung kümmert sich der 1995 gegründete Verein Memoriav und erfüllt damit eine Aufgabe von nationaler Bedeutung und grossem öffentlichen Interesse. Zwar wird Memoriav bereits vom Bund unterstützt, doch fehlten bisher ausreichende gesetzliche Grundlagen. Diese Lücke soll nun geschlossen und damit auch die Forderung einer Motion der WBK-N (03.3441) erfüllt werden. Der Gesetzesentwurf vom 18. Mai 2005 (05.041s) wie auch der beantragte Zahlungsrahmen von 11,7 Millionen für die Jahre 2006-2009 fanden bereits im Ständerat und nun auch in der WBK-N einhellige Zustimmung. Die Kommission war sich darin einig, dass die Gedächtniselemente" einer Gesellschaft für ihre Identität und ihre Kultur von zentraler Bedeutung sind.
Die WBK-N hat des Weiteren die vom Ständerat äusserst knapp überwiesene Motion "Individuelle Begleitung der Lehrlinge" (Berset 05.3216) beraten. Diese beauftragt den Bundesrat, die im neuen Berufsbildungsgesetz vorgesehene individuelle Begleitung von Personen mit Lernschwierigkeiten in der beruflichen Grundausbildung (Art. 18 BBG) möglichst rasch umzusetzen. Die WBK hat die Motion mit 16 zu 4 und 4 Enthaltungen gutgeheissen: Der Vorstoss spreche ein gravierendes Problem an, dessen Lösung nicht den Familien und Gemeinden überlassen werden solle. Mit ihrer Zustimmung zur Motion will die Kommission ein politisches Zeichen setzen, dass hier dringender Handlungsbedarf bestehe.
Anlässlich der Pressekonferenz vom 4. November wurde bereits kurz über die Differenzbereinigung beim Tierschutzgesetz (02.092s) informiert. Bei zwei Punkten will die Kommission ihrem Rat Festhalten beantragen: bei der Deklarationspflicht für Nahrungsmittel (Art. 5) und bei der Anerkennung der Missachtung der Würde des Tieres als Straftatbestand (Art. 25). Die Kommission ist sich bewusst, dass eine Deklarationspflicht nach Herkunft, Produktionsmethode und Art der Tierhaltung nicht leicht umzusetzen ist, möchte dem Wunsch der Konsumentinnen und Konsumenten nach mehr Transparenz aber trotzdem entgegenkommen. Sie beantragt deshalb mit 12 zu 9 Stimmen (2 Enthaltungen) Festhalten.
Die Achtung der Würde des Tieres ist nach Auffassung der WBK N ein Hauptzweck des Gesetzes. Sie beantragt deshalb, dass deren Missachtung als Straftatbestand im Gesetz enthalten bleibt. Dieser Entscheid fiel mit 19 zu 4 Stimmen.
Beim heftig umstrittenen Thema der Ferkelkastration soll es jedoch keine Differenz mehr geben. Einstimmig beantragt die Kommission, sich hier der Fassung des Ständerates anzuschliessen.
Anschauungsunterricht zu den Themen Tierhaltung und Tierpflege erhielt die WBK anschliessend bei ihrem Besuch in den Winterquartieren und im Kinderzoo des Zirkus Knie.
Die Sitzung fand an der Hochschule für Technik (HSR) in Rapperswil (SG) statt. Die Kommission nutzte Ort und Umfeld für eingehende Diskussionen zu den Themen Fachhochschulen und Bologna-Modell" und zur Zusammenarbeit zwischen FHS und Industrie.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates tagte am 3. und 4. November 2005 unter dem Vorsitz von Nationalrat Theophil Pfister (SVP/SG) und in teilweiser Anwesenheit von Bundesrat Joseph Deiss.
Bern,
07.11.2005 Parlamentsdienste