1. Vorlage über die indirekte Teilliquidation und Transponierung
Die WAK-S hat am 16. Januar 2006 beschlossen, das Unternehmenssteuerreformgesetz II (05.058) derart zu teilen, dass die als vordringlich erachtete Regelungen der indirekten Teilliquidation und der Transponierung im Rahmen einer separaten Vorlage rasch verabschiedet werden können. Die Kommission hat diese Vorlage bereinigt und unterbreitet sie ihrem Rat in der Frühlingssession. In materieller Hinsicht hielt die Mehrheit daran fest, dass bei der indirekten Teilliquidation eine Besteuerung vorzusehen ist, wenn innerhalb von fünf Jahren unter Mitwirkung des Verkäufers nicht betriebsnotwendiges Kapital nach einem Verkauf tatsächlich ausgeschüttet wird. Die Mitwirkung des Verkäufers soll derart definiert werden, dass der Verkäufer weiss oder wissen muss, dass der Gesellschaft zwecks Kaufpreisfinanzierung Mittel entnommen und nicht wieder zugeführt werden. Die Kommission hat zum Ziel gesetzt, dass diese Gesetzesänderungen per 1.1.2007 in Kraft treten.
2. Familienbesteuerung
Bundesrat Merz hat die Kommission über den Stand der Vorbereitungen zur Vorlage über die Sofortmassnahmen im Bereich der Ehegattenbesteuerung informiert. Nach einer Aussprache mit Vertretern der Finanzdirektorenkonferenz vergangene Woche, wird er demnächst die Vorlage dem Bundesrat unterbreiten. Vorgesehen ist, dass die Vorlage dem Parlament bereits im zweiten Quartal dieses Jahres unterbreitet wird.
Da damit ermöglicht wird, dass diese Vorlage gleichzeitig mit jener der Unternehmenssteuerreform beraten und abgeschlossen werden kann, hat die Mehrheit mit 8 zu 4 Stimmen und einer Enthaltung beschlossen, diese Vorlage abzuwarten und nicht bereits im Rahmen der Unternehmenssteuerreform selber Anträge zur Ehegattenbesteuerung zu stellen.
3. Wirtschaftliche Doppelbesteuerung
Bei der Fortsetzung ihrer Beratungen zur Revision der Unternehmensbesteuerung beschäftigte die WAK-S sich weiter mit der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung. Die Kommission geht mit dem Bundesrat einig, dass in erster Linie die wirtschaftliche Doppelbelastung auf den Dividenden des Privatvermögens gemildert werden muss. Bei der direkten Bundessteuer erfolgt die Entlastung der Einkommenssteuer der Anteilseigner über die Teilbesteuerung. Die Kommission beantragt mit 8 zu 4 Stimmen (ohne Enthaltung), dass die Gewinnausschüttungen nur im Umfang von 50 Prozent dem übrigen steuerbaren Einkommen zugerechnet werden. Der Bundesrat sieht in seiner Botschaft 80 Prozent vor. Was die direkte Bundesteuer auf dem Geschäftsvermögen betrifft, hält die Kommission (8 zu 4 Stimmen, ohne Enthaltung) es für angemessen, die Teilbesteuerung der Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und anderen geldwerten Vorteile nur auf 50 Prozent anzusetzen und nicht, wie vom Bundesrat vorgesehen, auf 60 Prozent. Eine Minderheit der Kommission beantragt, an den Sätzen des Bundesrates festzuhalten.
4. Regionalpolitik
Ferner befasste sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben mit der Neuausrichtung der Regionalpolitik. Das Bundesgesetz über die neue Regionalpolitik (05.080) soll vier bisherige Erlasse mit regionalpolitischen Förderungsmassnahmen ablösen (Investitionshilfe für Berggebiete, Förderung wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete, Regio Plus und INTERREG). Es schafft damit die Grundlage für mehrjährige Umsetzungsprogramme.
Die Kommission wird ihre Beratungen zu dieser Revision im nächsten Quartal aufnehmen. Da die Gültigkeit der gesetzlichen Bestimmungen zur Finanzierung gewisser Massnahmen bald abläuft, haben die Kommissionsmitglieder beschlossen, sich zunächst mit der Verlängerung der Finanzierung der verschiedenen Förderungsmassnahmen bis zur Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die neue Regionalpolitik zu beschäftigen.
Genauer gesagt behandelte die WAK den Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete" (auch Bonny-Beschluss" genannt), dessen gesetzliche Bestimmungen am 30. Juni 2006 ablaufen.
INTERREG III befindet sich in einer ähnlichen Situation, da die Geltungsdauer der Rechtsgrundlagen zur Finanzierung dieser Massnahme am 31. Dezember 2006 abläuft.
Bei Regio Plus wiederum ist genau das Gegenteil der Fall: die Rechtsgrundlagen sind gewährleistet, dafür ist die Finanzierung nicht gesichert.
Die Kommission beantragt einstimmig, das bisherige Recht betreffend Finanzierung der heutigen Förderungsmassnahmen weiterzuführen.
Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerat Hannes Germann (SVP, SH) und teilweise im Beisein von Bundesrat Hans Rudolf Merz am 13. Februar 2006 in Bern getagt.
Bern, 14.02.2006 Parlamentsdienste