Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beantragt, die Anzahl Richter am Bundesgericht auf deren 38 und die Anzahl Ersatzrichter auf deren 19 festzulegen. Eine erneute Überprüfung der Richterzahl soll im Jahr 2011 erfolgen.

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung einem Entwurf zu einer Verordnung über die Anzahl Richterstellen am Bundesgericht (06.400) in der neuen Bundesrechtspflege zugestimmt. Nach dem Bundesgerichtsgesetz, das aller Wahrscheinlichkeit nach am 1. Januar 2007 in Kraft treten wird, soll das Bundesgericht über 35 bis 45 ordentliche Richter verfügen; die Anzahl der Ersatzrichter soll zwei Drittel der Anzahl der ordentlichen Richter nicht übersteigen. Weiter sieht das Gesetz vor, dass die genaue Anzahl Richterstellen in einer Verordnung der Bundesversammlung geregelt wird. Gegenwärtig beschäftigen das Bundesgericht und das Eidgenössische Versicherungsgericht 41 Richter und 41 Ersatzrichter.

Die Kommission hat die Gerichte eng in ihre Arbeit einbezogen. Anhand von Schätzungen über die durchschnittlich Anzahl behandelter Fälle pro Richter und die mit der neuen Bundesrechtspflege herbeigeführte Zu- oder Abnahme der Arbeitsbelastung gelangt die Kommissionsmehrheit zum Schluss, dass eine Verringerung der Richterzahl vertretbar und die Qualität der Rechtsprechung dadurch nicht gefährdet ist. Für die Kommission ist vor allem wichtig, dass bei der Diskussion um die angemessene Anzahl Richterstellen das Anliegen einer qualitativ einwandfreien höchstrichterlichen Rechtsprechung im Vordergrund steht.

Die Kommission beschloss mit 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Anzahl Richter auf 38 und jene der Ersatzrichter auf 19 festzulegen. Eine Minderheit beantragt, die Richterstellen auf deren 35 herabzusetzen. Sie geht davon aus, dass sieben Kammern mit je 5 Richtern geschaffen werden; sollten zu einem späteren Zeitpunkt genauere Angaben über die Anzahl behandelter Fälle je Richter zeigen, dass weitere Richter erforderlich sind, so könnte deren Anzahl immer noch erhöht werden. Eine weitere Minderheit beantragt, am heutigen Bestand festzuhalten und eventuell später die Anzahl zu senken, wenn mit der neuen Bundesrechtspflege die ersten Erfahrungen gemacht worden sind.

Da allerdings die Auswirkungen der neuen Gesetzgebung auf die Arbeitsbelastung des Bundesgerichts sich im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht definitiv beziffern lässt und keine ausführliche Analyse der Kosten und Organisation des Bundesgerichts vorliegt, beantragt die Kommission, im Jahr 2011 auf die Überprüfung der Richterzahl zurückzukommen. Der Verordnungsentwurf sieht deshalb vor, das Bundesgericht mit der Führung einer Geschäftskontrolle zu beauftragen, aus der die Arbeitsbelastung genau ersichtlich ist.

Bis zum Ende der laufenden Amtszeit (Ende 2008) werden die frei werdenden Richterstellen am Bundesgericht nicht besetzt. Sollte das Bundesgericht Ende 2008 mehr Richter als vorgesehen und mehr als 19 Ersatzrichter haben, wird die Bundesversammlung deren Anzahl im Rahmen der Gesamterneuerung des Richterbestandes für die Amtszeit 2009 bis 2014 zu reduzieren haben.

Der Entwurf der Kommission und der erläuternde Bericht werden demnächst auf der Website der Kommission abrufbar sein

Die Kommission tagt am 21. Februar 2006 unter dem Vorsitz von Ständerat Franz Wicki (CVP, LU) und wird über die Entscheide zu den weiteren Sitzungsthemen später informieren.

Beilage: Verordnungsentwurf der RK-S vom 21. Februar 2006

Bern, 21.02.2006    Parlamentsdienste