Die Gerichtskommission schlägt der Vereinigten Bundesversammlung einstimmig Herrn Hans Mathys als Nachfolger von Bundesrichter Franz Nyffeler vor. Sie folgt damit dem Vorschlag der SVP-Fraktion. Ferner sieht die Kommission im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Herrn Hans Urech als Präsident des Bundesverwaltungsgerichts raschen Handlungsbedarf gegeben und schlägt vor, noch während der laufenden Session einen neuen Gerichtspräsidenten zu wählen.

Am 22. März steht die Wahl eines neuen Mitglieds des Bundesgerichts an. Die Gerichtskommission schlägt der Vereinigten Bundesversammlung einstimmig Herrn Hans Mathys vor. Herr Mathys verfügt als langjähriger Oberrichter am Obergericht des Kantons Zürich, als ehemaliger Präsident eines Geschworenengerichts und ehemaliger Bezirksgerichtspräsident über eine breite und fundierte Erfahrung in der Rechtsprechung. Er erfüllt die fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung eines Bundesrichteramts bestens und geniesst einen hervorragenden Ruf. Herr Hans Mathys ist wie der zurücktretende Bundesrichter Franz Nyffeler Mitglied der SVP.

Im Übrigen hat die Gerichtskommission einhellig entschieden, die Ersatzwahl für das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts noch in dieser Session vorzunehmen. Das Gleiche gilt für die Ersatzwahl eines weiteren Mitglieds der provisorischen Gerichtsleitung. Die Gerichtskommission hat heute zwei für das Präsidialamt in Frage kommende Personen, Herrn Christoph Bandli und Herrn Bruno Huber, angehört. Beide sind Mitglieder der provisorischen Gerichtsleitung und bereit, das Präsidium sofort zu übernehmen. Aus Zeitgründen hat die Gerichtskommission ihren Entscheid auf kommenden Montag, den 20. März 2006, vertagt.

Bern, 15.03.2006    Parlamentsdienste