Mit Entscheid vom 13. Februar 2006 hat die Eidg. Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen (BRK) eine Beschwerde der Arbeitsgemeinschaft Marti (Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des NEAT-Bauloses Erstfeld) gutgeheissen, soweit darauf eingetreten wurde. Sie hat den Vergabeentscheid der AlpTransit Gotthard AG (ATG) vom 11. August 2005 aufgehoben und zur Neubeurteilung an die ATG zurückgewiesen.
Im Rahmen ihrer begleitenden parlamentarischen Aufsicht hat sich die NEAT-Aufsichtsdelegation (NAD) seit August 2005 regelmässig über die Vergabe des Bauloses informieren lassen und sich mit den möglichen Folgen der Beschwerde für Kosten und Termine auseinandergesetzt. Sie führte zu diesem Zweck wiederholt Aussprachen mit dem Vorsteher des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), dem Direktor des Bundesamts für Verkehr (BAV) sowie dem Präsidenten des Verwaltungsrats und dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung der ATG, letztmals am 20. März 2006 im Rahmen einer Sondersitzung.
Auswirkungen auf die Termine und Kosten
Beunruhigt ist die NAD über die erhöhten Risiken, die sich bei der Einhaltung der Kosten- und Terminziele für den Gotthard-Basistunnel bzw. für die Gotthard-Achse als Ganzes ergeben. Das Los Erstfeld befindet sich auf dem zeitkritischen Pfad. Verzögerungen können nur schwer aufgefangen werden. Die Verzögerungen für den Baubeginn in Erstfeld werden vom BAV aus heutiger Sicht auf ca. ein Jahr geschätzt, vorausgesetzt die Neubeurteilung der Angebote durch die ATG erfolgt innert zwei Monaten. Die Phase der Inbetriebsetzung soll sich gemäss Aussagen der ATG um ca. drei Monate verschieben.
Die Kostenfolgen aus der Verzögerung und für Massnahmen zur Stabilisierung des Bauprogramms werden vom BAV zurzeit vertieft geprüft. Sie können zum heutigen Zeitpunkt noch nicht genau abgeschätzt bzw. beziffert werden.
Massnahmen
Die NAD liess sich im Einzelnen informieren, welche Massnahmen von den Verantwortlichen aller Stufen getroffen werden, um das Risiko bzw. den Schaden für den Bund zu minimieren bzw. welche Lehren für die kommenden Vergaben der grossen Lose (Eisenbahntechnik Gotthard-Basistunnel, Bau Ceneri-Basistunnel und Eisenbahntechnik Ceneri-Basistunnel) gezogen werden.
Die eingeleiteten Massnahmen wurden in der NAD diskutiert und grundsätzlich begrüsst. Eine Neubeurteilung des Vergabeentscheids durch die zuständige ATG muss ohne Verzögerung und unter voller Beachtung der Bestimmungen des Bundesbeschaffungsrechts an die Hand genommen werden. Ziel muss es sein, die Bauarbeiten beim Los Erstfeld so rasch wie möglich und unter Berücksichtigung des wirtschaftlich günstigsten Angebots in Angriff zu nehmen. Massnahmen zur Minimierung der negativen Auswirkungen auf die Kosten und Termine sind durch die ATG und die zuständigen Bundesstellen vertieft zu prüfen und - wo möglich - umzusetzen.
Aufsicht und Wahrung der Interessen des Bundes durch den Bundesrat
Die NAD lädt den Bundesrat ein, der Wahrung der Interessen des Bundes als Besteller und Geldgeber im Rahmen seiner Aufsichtspflicht über die NEAT weiterhin die nötige Beachtungen zu schenken.
Die NEAT-Aufsichtsdelegation tagte am 20. März 2006 unter Leitung ihres Präsidenten, Nationalrat Otto Laubacher (SVP/LU), in Bern. An der Sitzung nahmen teil der Vorsteher des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), der Direktor des Bundesamts für Verkehr (BAV) mit Mitarbeitern, der Direktor der Eidg. Finanzkontrolle (EFK), ein Vertreter der Eidg. Finanzverwaltung (EFV) sowie der Präsident des Verwaltungsrates und der Vorsitzende der Geschäftsleitung der AlpTransit Gotthard AG (ATG).
Bern,
21.03.2006 Parlamentsdienste