Gemäss Art. 51 Abs. 2 Parlamentsgesetz obliegt der Finanzdelegation die nähere Überprüfung und Überwachung des gesamten Finanzhaushaltes. Dieser umfasst neben der Zentralverwaltung auch die dezentralisierten Verwaltungseinheiten. Die Finanzdelegation setzt sich aus je drei Mitgliedern der national- und der ständerätlichen Finanzkommissionen zusammen.
Die Finanzdelegation hat im Wesentlichen folgende vier Aufgaben: Sie behandelt die Revisionsberichte der EFK und prüft allfällige Massnahmen; sie nimmt die mitschreitende Aufsicht über die bundesrätliche Finanzpolitik wahr; sie hat ihre Zustimmung zu geben zur Einstufung der höchsten Kaderpositionen des Bundes sowie zu speziellen Vertragsbestimmungen bei der Anstellung von hohen Kadern, schliesslich bewilligt sie dringliche Kredite, die ihr im Dringlichkeitsverfahren übermittelt werden. Art. 51 Abs. 4 Parlamentsgesetz (ParlG) sieht vor, dass sie den Finanzkommissionen Bericht über ihre Tätigkeit erstattet.
Gestützt auf Artikel 18 des Finanzhaushaltgesetzes (FHG) bewilligte die Finanzdelegation im Rechnungsjahr 2005 im Dringlichkeitsverfahren sechs Zahlungskredite in der Höhe von insgesamt 41,7 Millionen Franken. Dabei handelt es sich um den niedrigsten Betrag der letzten zehn Jahre; er entspricht 13% der im vergangenen Jahr vom Bundesrat anbegehrten Nachtragskredite.
Am 26. November 2002 wurde zwischen der Finanzdelegation und dem Bundesrat eine Vereinbarung betreffend Aufsicht und Reporting bei den Personalmassnahmen beim obersten Kader des Bundes bzw. der bundesnahen Unternehmen « Vereinbarung 2002 » abgeschlossen. Im Rahmen dieser Vereinbarung müssen gewisse Massnahmen von der Finanzdelegation bewilligt werden, damit sie in Kraft treten können; dies gilt insbesondere für die Stellenklassifikation in den höchsten Lohnklassen und für die Entschädigungen bei vorzeitigen Pensionierungen. Die Finanzdelegation hatte im letzten Jahr 24 Besoldungsmassnahmen des höheren Kaders zu prüfen. Sie stimmte ihnen in der Mehrzahl der Fälle zu, hatte allerdings 3 Anträgen, die einem objektiven Vergleich mit gleichwertigen Stellen nicht standhalten konnten, nicht bewilligt. Weiter reduzierte sie eine Abgangsentschädigung, die sie als zu hoch einstufte. Die Finanzdelegation wurde aber auch präventiv tätig, indem sie beim Bundesrat auf eine Änderung der Bestimmungen der Bundespersonalverordnung hinwirkte. Abgangsentschädigungen werden künftig auf 1 Jahressalär beschränkt.
Die EFK liess sich einer sogenannten « Peer Review » unterziehen, d.h. einer systematischen Überprüfung und Evaluation ihrer Leistung und Organisation durch eine Institution mit gleicher Aufgabe. Da die Finanzdelegation im Auftrag der Bundesversammlung Budget und Rechnung der EFK prüft und somit die parlamentarische Oberaufsicht über die EFK wahrnimmt, wurde die Peer Review im Einvernehmen mit der Finanzdelegation durchgeführt. Der deutsche Bundesrechnungshof erklärte sich bereit, diese Aufgabe zu übernehmen. Er kam zum Schluss, dass die Schweiz mit der EFK über ein wirksames oberstes Finanzkontrollorgan verfügt, das seinen gesetzlichen Auftrag mit hoher Professionalität erfüllt. Die EFK setze wirksame und moderne Methoden ein und ihre Prüftätigkeit erfolge gemäss den geltenden nationalen und internationalen Normen. Dem Personal der EFK attestierte der BRH Sorgfalt und Objektivität.
Nachfolgend sind die weiteren, von der Finanzdelegation im vergangenen Jahr geprüften wichtigsten Geschäfte aufgeführt:
- Die Aufgabenverzichtsplanung (AVP): Die Finanzdelegation verlangt, dass Personal, dessen Aufgabe wegen der AVP wegfällt, soweit wie möglich anderswo eingesetzt und nicht einfach vorzeitig pensioniert wird.
- Corporate Governance im 3. und 4. Kreis: Der Bundesrat wird ersucht, ein systematisches und einheitliches Steuerungsmodell für die Unternehmungen des 3. und 4. Kreises vorzuschlagen.
- Wirtschaftlichkeitsprüfung und Auftragsvergabe bei der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA): Die DEZA ist aufgefordert, öffentliche Aufträge im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit nach den in der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VoeB) vorgesehenen Wettbewerbsverfahren zu vergeben.
- Swissmedic: Bei Swissmedic ist eine erhöhte Transparenz und eine wirkungsvollere Steuerung anzustreben.
- Polycom: Das Projekt kommt nur langsam voran. Es muss verbessert und beschleunigt werden. Die Zusammenarbeit mit den Kantonen ist zu intensivieren.
- Fussball-Europameisterschaft EURO 08: Die Finanzdelegation wird diesen Sportanlass bis zu seinem Abschluss begleiten, um sicherzustellen, dass er von Seiten des Bundes professionell organisiert wird.
- Zusammenlegung der Hochsicherheitslabors: Die Finanzdelegation prüft, ob bei den Hochsicherheitslaboratorien im Humanmedizin- und Veterinärbereich sowie im Militär- und Umweltbereich alle möglichen Synergien genutzt werden.
Wie die Darstellung der Prüfungen bei den Departementen aufzeigt, prüfte die Finanzdelegation zahlreiche weitere Geschäfte. Sie war und ist dabei stets darauf bedacht, die Diskretion, die sich aus ihrer Aufgabe ergibt, zu wahren.
Bern, 07.04.2006 Finanzdelegation der eidgenössischen Räte