Die Finanzkommission befasste sich im Rahmen eines Mitberichtes an die Kommission für Verkehr- und Fernmeldewesen des Nationalrates (KFV-N) mit der Botschaft zur Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom AG (06.025 ns). Eine Vertretung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) stellte die Vorlage vor und beantwortete Fragen in Bezug auf die Auswirkungen auf den Finanzhaushalt. Im Rahmen des Mitberichtes hat sich die Finanzkommission auf die den Bundeshaushalt betreffenden Aspekte zu beschränken.
Die Kommission lehnte mit 15 zu 10 Stimmen einen Antrag ab, der KVF zu beantragen, aus finanzpolitischen Gründen nicht auf die angestrebte Privatisierung einzutreten.
Die Befürworter einer Privatisierung betonten, dass sich aus finanzpolitischer Sicht ein Verkauf der Aktien aufdränge. Sie verwiesen u.a. auf das Klumpenrisiken für den Bundeshaushalt und äusserten die Befürchtung, dass das Aktienpaket des Bundes angesichts der Entwicklungen im Telekommunikationswesen stark an Wert verlieren könnte. Zudem sei der Bund nicht der richtige Aktionär für die Swisscom.
Die Gegner einer Privatisierung betonten, dass das Unternehmen in guter Verfassung und in einer zukunftsträchtigen Branche tätig sei und der Bundeskasse erhebliche Dividendeneinnahmen bringe. Die Privatisierung hingegen berge ein finanzielles Risiko für den Bund. Nur schon der Vorgang des Verkaufs könne den Wert der Aktien erheblich senken. Eine Gefahr sähen sie auch darin, dass nicht klar sei, wer denn nach einer allfälligen Privatisierung Eigentümer der Swisscom sei.
Mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmte die Kommission einem Antrag zu, im Mitbericht festzuhalten, dass der Erlös aus dem Verkauf der Aktien der Swisscom AG zur Schuldentilgung zu verwenden ist. Der Bundesrat legt hierzu in der Botschaft dar (vgl. Ziffer 3.1.1), dass der Erlös aus dem Aktienverkauf nach Art. 24a Finanzhaushaltgesetz (FHG) für die Schuldentilgung eingesetzt werden muss. Der Antrag hat zum Ziel, diese Absicht des Bundesrates zu stützen.
Die Finanzkommission tagte am 10. April 2006 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Hermann Weyeneth (SVP/BE), in Bern. An der Sitzung nahmen der Direktor sowie weitere Mitarbeiter der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) teil.
Bern,
10.04.2006 Parlamentsdienste