In den vergangenen Jahren hatte sich die WBK wiederholt mit den sowohl ethisch wie rechtlich heiklen Fragen des Umgangs mit Embryonen zu befassen - so im Rahmen der Beratung des Fortpflanzungsmedizingesetzes, des Stammzellenforschungsgesetzes und verschiedener parlamentarischer Vorstösse. An der heutigen Sitzung lagen ihr zwei parlamentarische Initiativen zur Vorberatung vor, die dieses Thema erneut aufnehmen: Die Initiative von Nationalrätin Martine Brunschwig Graf (05.457) verlangt eine Änderung von Art. 119 BV als Grundlage zur Möglichkeit, dass biologische Eltern ihre überzähligen Embryonen zu Forschungs- oder zu Fortpflanzungszwecken zur Verfügung stellen können. Nachdem viele Nachbarländer diese Praxis bereits legalisiert haben, sollen nach dem Willen der Initiantin auch in unserm Land die Voraussetzungen geschaffen, werden, kinderlosen Paaren die Erfüllung ihres Kinderwunsches auf diesem Wege zu ermöglichen; zudem soll damit einem Fortpflanzungstourismus" ein Riegel geschoben werden. - Nationalrat Oskar Freysinger verlangt mit seiner Initiative (04.486) andererseits, gesetzliche Änderungen in dem Sinne vorzunehmen, dass die Embryo-Adoption - analog zur Adoption eines geborenen Kindes - in der Schweiz möglich wird. Der Staat habe primär die Aufgabe, alle Vorkehrungen zu treffen, um das Lebensrecht und die Menschenwürde der Embryos, auch der in vitro gezeugten, in grösstmöglichem Ausmass zu garantieren", was zwingend bedinge, auch eine Adoption zu ermöglichen.
In der Diskussion zeigte sich, dass beide Vorstösse keine Chance hatten, eine Mehrheit zu finden: Wiederholt wurde daran erinnert, dass gemäss Gesetz eigentlich gar keine überzähligen Embryonen entstehen dürften (Art. 17 FMedG) und dass zwar mit dem Stammzellenforschungsgesetz das Grundprinzip des strengen Schutzes des Embryos geritzt, dass dort aber doch ganz strikte Grenzen gesetzt worden sind (Art. 3). In den vergangenen Jahren habe das Parlament immer gute und vermittelnde Lösungen gefunden. Die Büchse der Pandora" dürfe nicht geöffnet und es dürfe keine Lockerung eingeleitet werden, die zwangsläufig wieder weitere Fragen - wie diejenigen nach der Eispende und der Leihmutterschaft - nach sich ziehen würden.
Der Tenor der Diskussion bewog die Initiantin dazu, ihre Initiative zurückzuziehen - nicht ohne festzuhalten, dass diese Frage zu gegebener Zeit wieder zur Diskussion werde stehen müssen.
Dem Antrag, der Initiative Freysinger keine Folge zu geben, wurde mit 15 zu 8 Stimmen zugestimmt.
Mit der Einreichung einer Kommissionsmotion, welche eine Harmonisierung der Ausbildungsbeihilfen nach den Grundsätzen von Art. 66 BV zum Ziele hat, will die WBK einem alten Anliegen zum Durchbruch verhelfen. Diese Motion wurde einstimmig verabschiedet.
Ferner nahm die WBK die Möglichkeit wahr, eine Motion vorzuprüfen, nämlich diejenige, die die Abschaffung des Zentrums für Technologiefolgen-Abschätzung (05.3369 Bortoluzzi) verlangt. Die Meinung, dass es dieser, einer unabhängigen Institution bedarf, setzte sich deutlich durch und mit 15 zu 5 Stimmen empfiehlt die WBK ihrem Rat, diese Motion abzulehnen.
Mit 10 zu 7 Stimmen (2 Enthaltungen) stimmte die Kommission einem Ordnungsantrag zu, das Thema Landesmuseum" zusätzlich auf die Traktandenliste zu setzen. Anlass war die Besorgnis über den offen ausgebrochenen Streit zwischen den Direktoren des BAK und des SLM und dessen Auswirkungen. Die WBK wird nun die GPK ersuchen, diesem Streit und dessen Ursachen auf den Grund zu gehen. Bundesrat Couchepin soll zudem eingeladen werden, der Kommission an der nächsten Sitzung Auskunft zu den museumspolitischen Dimensionen dieser Probleme und dem geplanten weiteren Vorgehen zu geben.
Die Kommission tagte am 27./28. April 2006 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Kathy Riklin (CVP/ZH) in Bern.
Bern,
28.04.2006 Parlamentsdienste