Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates schliesst sich in der Haftpflichtfrage dem Nationalrat an. Demnach soll der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nicht zu den für den Registereintrag erforderlichen persönlichen Voraussetzungen (Art. 8 BGFA), sondern zu den Berufsregeln (Art. 12 BFGA) gehören. Mit einem Stimmenverhältnis von 9 :1 beantragt die Kommission, am geltenden Gesetzestext festzuhalten, wonach die Versicherung nach Massgabe der Art und des Umfangs der mit der Tätigkeit verbundenen Risiken abzuschliessen ist. Sie beantragt zudem, im Gesetz vorzusehen, dass die Versicherungssumme mindestens eine Million Franken betragen muss und dass anstelle der Haftpflichtversicherung andere, gleichwertige Sicherheiten erbracht werden können.

Der Ständerat wird sich am kommenden 20. Juni damit befassen.

Die Kommission hat am 15. Juni 2006 unter dem Vorsitz von Ständerat Franz Wicki (CVP, LU) und in Gegenwart von Bundesrat Christoph Blocher getagt.

Bern, 16.06.2006    Parlamentsdienste