Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat sich vor der Sommerpause mit verschiedenen Geschäften befasst. So sprach sie sich u.a. einstimmig  für das Haager Übereinkommen über das auf Trusts anwendbare Recht aus.

Die Kommission beantragt einstimmig, das Haager Übereinkommen über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung (05.088) zu genehmigen und im Bundesgesetz über das internationale Privatrecht sowie im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen. Mit der Ratifikation des Übereinkommens und den vorgeschlagenen Änderungen im Bundesrecht werden die Rechtsgrundlagen für die Anerkennung der Trusts und somit die wirtschaftliche Attraktivität des Schweizer Finanzplatzes verbessert. Die Kommission folgt mit diesem Entscheid dem Beschluss des Ständerates.

Die Kommission hat ohne Gegenstimme eine Änderung der Verordnung der Bundesversammlung über das Arbeitsverhältnis und die Besoldung der Richter und Richterinnen des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts angenommen (Richterverordnung; 06.016). Gemäss dieser Änderung soll das Alter bei der Festlegung der Anfangsgehälter der Richterinnen und Richter am Bundesstrafgericht und am künftigen Bundesverwaltungsgericht als Hauptkriterium gelten. Ausserdem wird der jährliche Lohnaufstieg von heute 3 auf neu 1,2 Prozent gesenkt, um ein kohärentes Lohnsystems zu gewährleisten. Weiter soll mit einer Ergänzung der Regelung betreffend die Präsidial- und die Funktionszulagen der neuen Organisationsstruktur der eidgenössischen Gerichte Rechnung getragen werden.

Die Kommission hat von der Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem Entwurf zu Änderungen des Obligationenrechts Kenntnis genommen. Diese Vorlage sieht neue Bestimmungen zur Regelung der Teilnutzungsrechte an Immobilien vor (00.421 Pa.Iv. Teilnutzungsrechte an Immobilien. Konsumentenschutz). Die Kommission hat bei dieser Gelegenheit die Vorlage erneut überprüft. Sie beantragt mit knapper Mehrheit, d.h. mit 11 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Initiative abzuschreiben. Die Mehrheit der Kommission ist zum Schluss gelangt, dass für einen relativ beschränkten Markt, wie die Schweiz ihn darstellt, eine Sonderregelung nicht angebracht sei. Eine starke Minderheit hält an der Meinung fest, dass die Teilnutzung von Immobilien geregelt werden muss und beantragt deshalb, die Initiative nicht abzuschreiben.

Schliesslich hörte die Kommission im Rahmen der Revision des Patentrechts (05.082. Patentrechtsvertrag. Genehmigung und Ausführungsverordnung sowie Änderung des Patentgesetzes) zunächst verschiedene Vertreter der betroffenen Kreise an.

Die Kommission hat am 6. und 7. Juli 2006 unter dem Vorsitz von Nationalrat Daniel Vischer (Grüne, ZH) in Bern getagt.

Bern, 10.07.2006    Parlamentsdienste