1. Agrarpolitik 2011.Weiterentwicklung (06.038)
Die Agrarpolitik 2011 (AP 2011) ist ein weiterer Schritt in der seit 15 Jahren konsequent verfolgten Reform der Landwirtschaftspolitik. Die neue Etappe (2008-2011) folgt der bisherigen Periodizität, welche durch die jeweils für vier Jahre gültigen Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft vorgegeben ist. Damit die Landwirtschaft auch in Zukunft die in der Verfassung definierten gemeinwirtschaftlichen Leistungen erbringen kann (Art. 104), muss sie ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessern. Die agrarpolitischen Rahmenbedingungen sollen so weiterentwickelt werden, dass in der Landwirtschaft und den vor- und nachgelagerten Stufen die vorhandenen Potenziale zur Kostensenkung sowie zur Verbesserung der Marktleistung und der Ökologie genutzt werden. Die Anpassungen sollen nur so schnell vorangehen, dass die Entwicklung sozialverträglich bleibt. Da noch unklar ist, welches aussenwirtschaftliche Szenario wann und mit welchen Auswirkungen eintritt, muss die AP 2011 ein Schritt sein, der für alle möglichen Fälle richtig ist.
Das Kernelement der AP 2011 ist die starke Reduktion der heute zur Preisstützung eingesetzten Mittel und deren Umlagerung in produktunabhängige Direktzahlungen. Die Exportsubventionen werden vollständig abgeschafft und die Mittel zur internen Marktstützung mehr als halbiert. Zudem werden die Zölle für Futtermittel gesenkt. Der dadurch verursachte Rückgang der Preise mobilisiert das Potenzial zur Steigerung der Produktivität und zur Kostensenkung, was zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit führt. Produktion und Verwertung werden sich noch besser auf den Markt ausrichten, weil die Unterstützung von Verwertungsarten mit geringer Wertschöpfung wegfällt. Inwertsetzung und Wertschöpfung der landwirtschaftlichen Produkte sollen subsidiär mit gezielten Massnahmen verbessert werden. Mit tieferen Preisen sinkt die Attraktivität, auf wenig geeigneten Standorten intensiv zu produzieren. Mit einem Anreizprogramm zur Verbesserung der Ressourceneffizienz soll die Ausnützung der ökologischen Verbesserungspotenziale gefördert werden.
Was die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2008-2011 betrifft, sollen in diesem Zeitraum insgesamt 13 499 Millionen Franken eingesetzt werden. Die Mittel verteilen sich wie folgt auf die drei Zahlungsrahmen: Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen: 719 Millionen Franken; Produktion und Absatz: 1 529 Millionen Franken; Direktzahlungen: 11 251 Millionen Franken.
Nach ihrer Anhörungsrunde an der Sitzung vom vergangenen Juli hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) nun die Prüfung der Botschaft des Bundesrates aufgenommen und ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten. Sie war einhellig der Meinung, dass das Parlament die Vorlage des Bundesrates umgehend behandeln muss, damit die Landwirtschaft so rasch als möglich über die Rahmenbedingungen orientiert ist, die für sie bis 2011 gelten. In der Eintretensdebatte brachten einige Kommissionsmitglieder das Reformtempo (vor allem angesichts der Blockierungen innerhalb der WTO und der Politik in der EU) sowie die vom Bundesrat vorgeschlagene Aufhebung der meisten Marktstützungsmassnahmen zur Sprache. Ebenfalls rege diskutiert wurde auch über die Notwendigkeit, in der Reform zusätzliche Massnahmen zur Senkung der Produktionskosten in der Landwirtschaft vorzusehen; dieses Thema wird die Kommission in den kommenden Sitzungen weiterbeschäftigen. Die Kommission hat die Detailberatung der ersten Bestimmungen des Entwurfs zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes aufgenommen, aber noch keine Beschlüsse gefasst. Sie wird ihre Beratung an ihrer Sitzung vom 19. und 20. Oktober 2006 fortsetzen mit dem Ziel, in der Wintersession 2006 ihre Anträge unterbreiten zu können.
2. Parlamentarischen Initiative von Nationalrat Kurt Wasserfallen. Limitierte Anzahl Sonntagsverkäufe ohne Restriktionen (03.463)
Die Kommission beschäftigte sich ausserdem mit der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Kurt Wasserfallen (03.463. Pa. Iv. Limitierte Anzahl Sonntagsverkäufe ohne Restriktionen).
Die Initiative, welcher die WAK-N bereits im Oktober 2004 Folge gegeben hat, verlangt, die Vorschriften im Arbeitsgesetz so anzupassen, dass vorübergehende Sonntagsarbeit für bis zu vier Sonntagsverkäufe ohne Bedürfnisnachweis zugelassen ist. So liessen sich insbesondere die Sonntagsverkäufe in der Vorweihnachtszeit abdecken. Dabei könnten die einzelnen Kantone selbst festlegen, wie viele der maximal vier Sonntagsverkäufe sie pro Jahr genehmigen wollen; damit wäre die kantonale Autonomie weiterhin gewährleistet. An der Auflage des Lohnzuschlags und jener des Einverständnisses der Arbeitnehmenden würde ebenfalls festgehalten.
Die Kommission beantragt mit 5 zu 3 Stimmen, der Initiative Folge zu geben.
3. Standesinitiativen Bankkundengeheimnis (02.311; 02.312; 02.315; 03.311; 04.300; 04.301)
Darüber hinaus befasste sich die Kommission erneut mit dem Bankgeheimnis. Sie setzte sich mit sechs Standesinitiativen auseinander, welche verlangen, dass die Gewährleistung des Bankkundengeheimnisses in der Bundesverfassung verankert wird (02.311; 02.312; 02.315; 03.311; 04.300; 04.301). Der Ständerat hatte im Dezember 2003 den ersten vier Initiativen Folge gegeben. Aufgrund des nationalrätlichen Beschlusses vom Mai dieses Jahres, der den veränderten Rahmenbedingungen in den Beziehungen mit der Europäischen Union Rechnung trägt, beantragt die Kommission ihrem Rat einstimmig, auf seinen Entscheid zurückzukommen und den Standesinitiativen keine Folge zu geben.
Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerat Hannes Germann (SVP, SH) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Doris Leuthard am 5. September 2006 in Bern getagt.
Bern, 05.09.2006 Parlamentsdienste