Die Kommission hat die Prüfung der im Zweiten Weltkrieg gefällten Strafurteile fortgesetzt und dabei die Rehabilitierung von 11 Personen festgestellt, welche zwischen 1942 und 1945 verurteilt wurden, weil sie Flüchtlingen zur Einreise in die Schweiz verholfen hatten.

Das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Personen, die zur Zeit des Nationalsozialismus verfolgten Menschen zur Flucht verhalfen, befugt die Kommission, die Rehabilitierung von verurteilten Personen festzustellen. Die Rehabilitierungskommission erlässt ihre Feststellungsentscheide auf Gesuch der betroffenen Personen, derer Angehörigen oder berechtigter Organisationen oder von Amts wegen.

Die Kommission hat im Zusammenhang mit ihren im Juni 2004 aufgenommenen Nachforschungen im Bundesarchiv in 11 weiteren Fällen einstimmig die Aufhebung der Strafurteile festgestellt. Damit hat die Kommission bis zum heutigen Zeitpunkt die Rehabilitierung von insgesamt 119 Personen festgestellt.

Die Urteile, deren Aufhebung die Kommission festgestellt hat, betreffen zwei Schweizer, vier Elsässer, drei Franzosen und zwei Polen. Diese leisteten zwischen 1942 und Frühling 1945 Flüchtlingen, welche in der Schweiz Zuflucht suchten oder durch die Schweiz reisen wollten, Beihilfe beim Grenzübertritt. Dank der Fluchthilfe dieser Personen konnten über hundert Personen in die Schweiz einreisen. Die Fluchthelfer setzten sich häufig grossen Gefahren aus, einige von ihnen gerieten unter Beschuss der Grenztruppen. In einem Falle konnte eine Flüchtlingsfamilie nicht in die Schweiz einreisen, weil der Fluchthelfer verhaftet wurde, als er die Grenze überschreiten wollte, um die Flüchtlinge im Nachbarland abzuholen.

Folgende Personen wurden am 1. Januar 2004 vollständig rehabilitiert: Adolphe Krebs, Johann Sutter, Gilbert Hugel, Hans Marthaler, Edmond Chrzanowski, Stanislaw Opiela, Eugen Dreher, Pierre Dreher, Victor Wermuth, Robert-Georges Desroches und René-Joseph Perroton.

Diese Personen sind aufgrund folgender Sachverhalte verurteilt worden:

Der Schweizer Adolphe Krebs hat zwischen Dezember 1944 und März 1945 mehrmals die Schweizer Grenze ausserhalb der offiziellen Übergänge passiert und dabei insgesamt 31 aus deutschen Lagern entflohene französische Kriegsgefangene sowie einen Polen nach Frankreich geführt. Einige der Flüchtlinge holte er in Buchs ab und führte sie durch die Schweiz bis an die französische Grenze. Adolphe Krebs wurde im August 1945 zu vier Monaten Gefängnis verurteilt.

Der Elsässer Johann Sutter erleichterte im Juli 1943 einer Deutschen, die sich einem Marschbefehl entziehen wollte, die illegale Einreise in die Schweiz, indem er sie zuerst bei sich in St. Louis beherbergte und danach an einen Fluchthelfer verwies. Überdies gab er im Januar 1944 einem angeblich von der Gestapo gesuchten Arbeitskollegen Auskunft über den Eisenbahngrenzverkehr und erleichterte diesem somit die heimliche Einreise in die Schweiz. Johann Sutter wurde am 26. April 1945 zu einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten verurteilt.

Am 16. Juli 1943 wurde der damals 16-jährige französische Staatsangehörige Gilbert Hugel verhaftet, als er zusammen mit einem Bekannten und einem Schweizer und dessen Tochter bei Damvant ausserhalb des offiziellen Übergangs die Schweizer Grenze passierte. Ziel dieser Fluchthilfe war es, das Kind zu seiner Grossmutter zu bringen, damit es nicht unter der in Frankreich herrschenden Versorgungsnot zu leiden brauchte. Am 2. September 1943 wurde Gilbert Hugel zu 50 Tagen Gefängnis verurteilt.

Der Schweizer Hans Marthaler bat Anfang Oktober 1942 einen in Zürich wohnhaften deutschen Staatsangehörigen, sich im Auftrag eines in die Schweiz geflüchteten belgischen Juden heimlich über Frankreich nach Belgien zu begeben, um dort dessen Ehefrau und Kinder aus einem belgischen Lager zu befreien und sie nach Annemasse oder in die Schweiz zu bringen. Der Deutsche wurde an der Grenze verhaftet. Die Fluchthilfe fand nicht statt. Am 17. Februar 1943 wurde Hans Marthaler zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt und mit dem fünfjährigen Entzug der politischen Rechte bestraft. Auf sein Begnadigungsgesuch hin wurde ihm der noch nicht verbüsste Teil der Strafe auf zwei Jahre bedingt erlassen.

Edmond Chrzanowski und Stanislaw Opiela, beide polnische Staatsangehörige, führten in der Nacht vom 6. auf den 7. November 1943 eine schweizerische jüdische Familie und eine polnische Jüdin aus Frankreich an die Genfer Grenze. Die beiden Fluchthelfer stiessen bei ihrer Geländeerkundung auf eine deutsche Patrouille, welche das Feuer eröffnete. Edmond Chrzanowski flüchtete in die Schweiz, wo er verhaftet wurde; Stanislaw Opiela suchte die Flüchtlinge auf und führte sie am nächsten Morgen in die Schweiz. Im Februar 1944 wurde Stanislaw Opiela zu vier Monaten Gefängnis und einer Busse von 500 Franken, Edmond Chrzanowski zu zwei Monaten Gefängnis und 50 Franken Busse verurteilt.

Der Elsässer Eugen Dreher half im Sommer 1943 bei drei Gelegenheiten insgesamt etwa 30 Elsässern, heimlich in die Schweiz zu gelangen. Darauf führte er in der Nacht vom 8. zum 9. Mai 1944 zusammen mit seinem Bruder Pierre Dreher und dem Elsässer Victor Wermuth 51 elsässische Flüchtlinge oder Dienstverweigerer mit ihren Familien in die Schweiz. In Grenznähe wurde die Gruppe von der deutschen Grenzpolizei überrascht und unter Beschuss genommen. Den Flüchtlingen und ihren Fluchthelfern gelang es, einzeln in die Schweiz zu gelangen, wo sie in einem Bauernhof wieder zusammentrafen. Eugen Dreher wurde Anfang Januar 1945 zu acht Monaten Gefängnis verurteilt; gleichzeitig wurden Pierre Dreher und Victor Wermuth zu je vier Monaten Gefängnis verurteilt.

Die Franzosen Robert-Georges Desroches und René-Joseph Perroton waren im September 1943 viermal jüdischen Flüchtlingen verschiedener Herkunft behilflich, in die Schweiz zu gelangen; es handelte sich um insgesamt 32 Männer, Frauen und Kinder. Am 28. Dezember 1943 wurden Robert-Georges Desroches zu sechs Monaten und René-Joseph Perroton zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt.

Die Kommission hat beschlossen, sämtliche Entscheide vollumfänglich zu veröffentlichen. Sie finden sich demnächst auf der Internetseite der Kommission (http://www.parlement.ch/homepage/ko-weitere-kommissionen/ko-rehab.htm).

Die Rehabilitierungskommission hat am 6. Dezember 2006 unter dem Vorsitz von Ständerätin Françoise Saudan (GE, FDP) in Bern getagt.

Bern, 06.12.2006    Parlamentsdienste