Die Kommission befürwortet eine Modernisierung des Eisenbahnhaftpflichtrechts, wie sie sich vor allem wegen der Bahnliberalisierung aufdrängt. Sie nimmt das ungenügende Abschneiden der Schweiz im Bereich e-Government zur Kenntnis und unterstützt einen Kredit für die Schweizer Hochseeflotte.

Anlässlich der Herbstsession 07 hat der Ständerat einen grossen Teil der Güterverkehrsvorlage (07.047 ) beraten. Die neuen Bestimmungen betreffend Haftung hatte die vorberatende Kommission zurückgestellt, da sie dazu einen Mitbericht der Rechtsfragenkommission einholen wollte. Dies ist in der Zwischenzeit geschehen. Mit der Vorlage will der Bundesrat das Eisenbahnhaftpflichtgesetz von 1905 aufheben und durch Haftungsbestimmungen im Eisenbahngesetz und eine Verweisung auf das Obligationenrecht ersetzen. Die Haftung für Eisenbahnen wird hinsichtlich der Genugtuung und der Sachschäden verschärft und an andere Haftungsbestimmungen angeglichen. Heute gilt für die Genugtuung, d.h. für den Ersatz von seelischen Leiden und von Schmerzen die Haftung nur bei einem Verschulden. Gleiches gilt auch für einen grossen Teil der Sachschäden. Deshalb sind heute Opfer von Eisenbahnunfällen gegenüber anderen Unfallopfern schlechter gestellt, insbesondere gegenüber Opfern von Motorfahrzeugunfällen. Die Kommission folgte weitgehend den Anträgen des Bundesrates und beantragt, die Gefährdungshaftung auch für die Genugtuung und grundsätzliche für alle Sachschäden einzuführen. Sie wich aber bei der vorgesehenen Solidarhaftung für die Benützung der Infrastruktur (Eisenbahngesetz Art. 40d) vom Vorschlag des Bundesrates ab, indem sie einfügte, dass in erster Linie der Netzzugänger haftet. Er kann aber Rückgriff nehmen. Wenn der schädigende Netzzugänger nicht bekannt ist, kann der Geschädigte auf den Infrastrukturbetreiber zurückgreifen. Somit kann der Geschädigte nicht zwischen Stuhl und Bank geraten; damit ist das Ziel des Bundesrats trotzdem erreicht. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage einstimmig angenommen.

Der Bund fördert seit Jahren eine schweizerische Hochseeschifffahrt, mit dem Ziel, in Krisenzeit eine angemessene schweizerische Handelstonnage zur Ein- und Ausfuhr von lebensnotwendigen Gütern zu sichern. Die Förderung erfolgt über Bürgschaften, welche die Eidgenossenschaft leistet und so den privaten Schifffahrtsgesellschaften eine günstigere Finanzierung ihrer Schiffe ermöglicht. Die Bundesversammlung hat zuletzt 2002 einen Bürgschaftsrahmenkredit von 600 Mio. Franken mit einer Laufzeit von 10 Jahren bewilligt. Mit seiner Botschaft vom 27. Juni 2007 (07.059 Hochseeschiffe unter Schweizer Flagge) beantragt der Bundesrat diese Bürgschaft um 500 Mio. Franken zu erhöhen und gleichzeitig die Laufzeit um 5 Jahre zu verlängern. Die durchschnittliche jährliche Bürgschaftssumme würde damit von heute 60 auf neu 73 Mio. Franken ansteigen. Als Gründe für diese Erhöhung nennt der Bundesrat erstens die aufgrund weltweit grosser Nachfrage stark gestiegenen Kosten für neue Schiffe. Zweitens überlasse die Internationale Energieagentur die Verantwortung für die Versorgung neu den einzelnen Ländern, so dass die Schweiz aus Gründen der Versorgungssicherheit mehrere polyvalente Produktetanker in ihre Flotte aufnehmen sollte. Schliesslich ergaben sich zeitliche Verzögerungen. Festgehalten wurde, dass der Bund bisher noch nie hat einspringen müssen. Die Kommission stimmte dem Bundesrat einstimmig zu und beantragt ihrem Rat, der Erhöhung des Bürgschaftskredites zuzustimmen.

Die Kommission informierte sich weiter über eine im Auftrag der Europäischen Kommission erstellte Studie, die Capgemini Studie, die die Angebote des öffentlichen Dienstes in europäischen Verwaltungen im Internet untersucht. Diese Studie misst einen Korb von 20 Dienstleistungen in den 27 Ländern Europas zuzüglich der Schweiz (seit 2002), Norwegens und der Türkei. Die Schweiz befindet sich bei dieser jährlichen Studie in den verschiedenen Vergleichen auf den letzen Plätzen, zusammen mit Bulgarien, Polen und Lettland. Dies obwohl unser Land hohe Investitionen im IT Bereich tätigt. Beim Kriterium online verfügbarer Transaktionen landet die Schweiz auf dem zweitletzten Platz. Etwas besser ist die Schweiz bezüglich der Qualität der Ausgestaltung des E-Government-Angebots (www.ch.ch), hier bewegt sie sich im Mittelfeld. Die Studie erstellt auch einen Vergleich unter den Kantonen, hier zeigt sich, dass das Angebot der Kantone unter jenem der Eidgenossenschaft liegt.

Zugunsten der Schweiz muss angesichts ihres schlechten Abschneidens in der Studie erwähnt werden, dass statistische Erhebungen in föderalistischen Staaten aufwendiger und schwieriger sind, noch mehr in der kleinen Schweiz. Auch sind einige verglichene Dienstleistungen in der Schweiz nicht staatlich (z.B. im Gesundheitswesen). Die Produktionsprozesse selber werden nicht betrachtet. Die Studie untersucht nur, was am Internetportal erhältlich ist und nicht, ob die nachfolgenden Dienstleistungen dann in Papierform erbracht werden.

Immerhin ist die Entwicklung von E-Government seit der letzten Diskussion in der Kommission im Januar 2007 erfreulich. E-Government bleibt für die Schweiz eine Herausforderung. Der Nachholbedarf ist erheblich. Die dezentrale Verteilung der Zuständigkeiten erschwert die Organisation. Gemeinden, bzw. Kantone, erfüllen ähnliche Aufgaben und erbringen dieselben öffentlichen Leistungen. Die Prozesse für die Erbringung der öffentlichen Leistungen sind oft nicht standardisiert. Für viele dieser Leistungen sind mehrere Verwaltungsstellen involviert. Es ist unwirtschaftlich, wenn jeder Kanton und jede Gemeinde für dieselbe Aufgabe eigene Informatiklösungen entwickelt. Deshalb hat der Bundesrat im Januar dieses Jahres eine E-Government-Strategie verabschiedet. Die Strategie verfolgt drei Ziele: Die Wirtschaft wickelt den Verkehr mit den Behörden elektronisch ab, die Behörden haben ihre Prozesse modernisiert und verkehren untereinander elektronisch, die Bevölkerung kann die wichtigen – häufigen oder mit grossem Aufwand verbundenen – Geschäfte mit den Behörden elektronisch abwickeln. Eine beim Informatikstrategieorgan Bund (ISB) angesiedelte Geschäftsstelle E-Government Schweiz wird als Stabstelle des Steuerungsausschusses (Vorsitz Bundesrat Hans-Rudolf Merz) die Umsetzung der Strategie koordinieren. Der Steuerungsausschuss wird noch in diesem Jahr eine erste Sitzung abhalten, dann können die weiteren Arbeiten an die Hand genommen werden. Die Kommission wird mit Interesse die Umsetzung der verschiedenen Vorhaben verfolgen.

Bern, 21. November 2007 Parlamentsdienste