Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats hat sich erstmals mit der Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Anpassung des Mindestumwandlungssatzes, 06.092 befasst. Gemäss Entwurf des Bundesrates soll der Mindestumwandlungssatz in vier Schritten ab 1. Januar 2008 bis zum Erreichen von 6.4 Prozent per 1. Januar 20011 gesenkt werden. Das geltende Recht sieht eine Senkung auf 6.8 Prozent per 1. Januar 2014 vor. In einem Hearing hat die Kommission Vertreter des Schweizerischen Versicherungsverbandes (VSS), des Schweizerischen Pensionskassenverbandes (ASIP), des Arbeiteberverbandes und des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes angehört. Die Beratung wird sie am 15. Februar 2007 führen.
Bei der Beratung des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes (05.073) in der Herbstsession 2006 hat der Ständerat eine Bestimmung zur Offenlegungspflicht (Art. 15a Publica-Gesetz, 52a BVG) diskutiert. Er beschloss, diese Frage in einer Vorlage 3 separat zu behandeln und an die Kommission zurückzuweisen. Die SGK hatte an ihrer Sitzung vom 13. November 2006 Vertreter von Pensionskassen, Banken sowie die Sozialpartner zu einem Hearing eingeladen, wobei sich die Hearingteilnehmer gegenüber der vorgeschlagenen Bestimmung durchgehend kritisch äusserten. Die Kommission hat entschieden, das Geschäft zu sistieren, bis der Bundesrat seine Botschaft zur Revision des BVG (Strukturreform) unterbreitet, die auf Juni 2007 erwartet wird.
Anschliessend beriet die Kommission die Botschaft de Bundesrates vom 26. Mai 2004 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Vertragsfreiheit; 04.032sn). Erstmals hatte sich die Kommission an ihrer Sitzung vom 18./19. Oktober 2004 mit dieser Vorlage befasst und nach einem umfassenden Hearing beschlossen, erst nach Abschluss der Beratungen über die Spitalfinanzierung (04.061 sn), die Pflegefinanzierung (05.025) und Managed Care (04.062) über die Einführung der Vertragsfreiheit zu entscheiden. Sie beauftragt die Verwaltung, Alternativen zur Vorlage von 2004 vorzulegen, welche der Entwicklung auf dem Markt und in der Gesetzgebung, insbesondere bei der Managed-Care Vorlage, Rechnung tragen.
Die Petition der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (SGAM). Gegen die Schwächung der Hausarztmedizin und den drohenden Hausärztemangel (06.2009 s) wurde am 1. April 2006 mit über 300'000 Stimmen eingereicht. Die Hausärzte wehren sich gegen einen weiteren Abbau von hausärztlichen Dienstleistungen (Praxislabor, Röntgen, Notfallversorgung, Medikamentenabgabe) und fordern genügend und gut ausgebildete Hausärztinnen und Hausärzte. Die Kommission wird mittels Postulat den Bundesrat beauftragen, den Bereich der Weiterbildung der Ärzte zu überprüfen und mit der GDK das Gespräch zu führen. Die Anliegen der Hausärzte liegen nämlich grossenteils im Kompetenzbereich der Kantone.
Bei der Beratung der Teilrevsion KVG. Managed Care (04.062 s), die die Kommission ihrem Rat in der Wintersession 2006 unterbreitet hat, wurde die Frage der Medikamentenpreisbildung ausgeklammert und in einen Teil 2 der Vorlage verschoben. An einem Hearing mit Vertretern von Interpharma, der Vereinigung Pharmafirmen in der Schweiz (vips), des Schweiz. Apothekerverbands (pharmaSuisse) sowie dem Preisüberwacher hat sie die Frage der Medikamentenpreise eingehend diskutiert. An ihrer Sitzung vom 15. Februar 2007 wird sie die Detailberatung durchführen.
Im Weiteren hat sich die Kommission gemäss Artikel 151 Parlamentsgesetz zur Einführung der Versichertenkarte (Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (VKK) konsultieren lassen. An ihrer Sitzung vom 16. Oktober 2006 hatte sie sich mit der Vernehmlassungsvorlage befasst und gewünscht, nach Abschluss der Vernehmlassung zum definitiven Entwurf noch einmal konsultiert werden.
Einstimmig angenommen hat die Kommission die Motion NR (Noser). eHealth. Nutzung elektronischer Mittel im Gesundheitswesen (04.3243 n). Diese fordert vom Bundesrat einen stringenten Zeitplan für die Einführung eines EU-kompatiblen elektronischen Gesundheitspasses für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz sowie die Schaffung von Gesundheitsinformationsnetzen und den Zugang zu Online-Gesundheitsdiensten für die ganze Bevölkerung.
Ohne Gegenantrag abgelehnt hat die Kommission dagegen die Motion NR (Remo Gysin). Förderung der Selbsthilfe, die die Förderung von Selbsthilfeorganisationen im Krankenversicherungsgesetz verankern will. Eine entsprechende Bestimmung war in der in der Wintersession 2003 gescheiterten Revision des KVG vorgesehen gewesen. Die Kommission folgt der Begründung des Bundesrates: gemäss KVG gehören zu den allgemeinen Leistungen bei Krankheit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nur Leistungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit oder deren Folgen dienen.
Der Petition Beeler Max, Schwellbrunn. 11. AHV-Revision. Verbesserung der Stellung der Wittwer (2017 n) will die Kommission Folge geben und einen entsprechenden Vorstoss erarbeiten.
Ferner nahm die Kommission zwei Petitionen zur Kenntnis, ohne ihnen Folge zu geben: Die Petition Ernst Bonda, St.Gallen. Für eine Überprüfung von Artikel 42 Absatz 3 KVG (06-21s), und die Petition Jugendsession 2005. Für behindertengerechte Infrastrukturen (06.2018 n). Die Anliegen der beiden Petitionen hält sie für berechtigt; sie seien aber nicht durch Gesetzesänderungen zu erfüllen, sondern auf Verordnungsebene bzw. in der Praxis durchzusetzen.
Schliesslich hat sich die Kommission mit der Problematik des Schleudertraumas auseinander gesetzt und Vertreter der Suva, des Schweiz. Versicherungsverbands (SVV), des Schleudertraumaverbandes und einen Spezialisten für Rehabilitation zu einem Hearing eingeladen. Diese Frage soll im Zusammenhang mit der Revision des Unfallversicherungsgesetzes wieder aufgegriffen werden.
Die Kommission tagte am 8./9. Januar 2007 in Bern unter dem Vorsitz von Erika Forster (FDP, SG), vorwiegend in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin. An der Anhörung zum Mindestumwandlungssatz haben folgende Personen teilgenommen: Urs Bracher, Präsident Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten, Marc Chuard, Chefaktuar und Mitglied Geschäftsleitung Winterthur Versicherungen, Thomas Daum, Präsident Schweizerischer Arbeitgeberverband, Hanspeter Konrad, Direktor ASIP - Schweizerischer Pensionskassenverband, Colette Nova, Geschäftsführende Sekretärin Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Arnold Schneiter, SAV-Aktuar. An der Anhörung zur Medikamentenpreisbildung waren folgende Personen dabei: Fritz Britt, Direktor santésuisse, Thomas B. Cueni, Geschäftsführer Interpharma, Walter Hölzle, Geschäftsführer vips Vereinigung Phamafirmen in der Schweiz, Marcel Mesnil, Generalsekretär pharmaSuisse, Rudolf Strahm, Preisüberwacher. An der Anhörung zum Schleudertrauma schliesslich wurden folgende Personen angehört: Otto Knüsel, Chefarzt für Rheumatologie Klinik Valens, Thomas Mäder, Leiter Abteilung Versicherungsleistungen Suva, Willy Morger, Mitglied der Geschäftsleitung Suva, Evalotta Samuelsson, Präsidentin Schleudertraumaverband, Jean Baptiste Huber, Vertrauensanwalt Schleudertraumaverband, Bruno Soltermann, Chefarzt Schweizerischer Versicherungsverband SVV, Guy Chappuis, Mitglied der Schadenleiterkommission SVV.
Bern, 10.01.2007 Parlamentsdienste