Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat die Entwürfe 2 - 6 der Agrarpolitik 2007 geprüft. Sie hat von der Verwaltung Zusatzinformationen angefordert, aber bereits Grundsatzentscheide gefasst. Bei der Unternehmenssteuerreform II will sie zu zwei Varianten der Teilbesteuerung die Stellungnahme der Kantone einholen.

1. Weiterentwicklung der Agrarpolitik - Agrarpolitik 2011

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat ihre Arbeit zur Agrarpolitik 2011 (06.037) fortgeführt. Diese Vorlage setzt sich bekanntlich aus sieben Gesetzesentwürfen zusammen. Das Landwirtschaftsgesetz (Entwurf 1) und der Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel (Entwurf 7) sind von der Kommission bereits vorgeprüft und im Ständerat an der vergangenen Wintersession behandelt worden. Somit beschäftigte sich die Kommission an dieser Sitzung mit den restlichen Entwürfen.

Bei der Vorlage zum Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (Entwurf 2) drehte sich die Diskussion u.a. um die Bedeutung der Massnahmen zur Bekämpfung der übersetzten Preise für landwirtschaftliche Grundstücke. Im Mittelpunkt der Diskussionen stand dabei die Frage, ob das Risiko einer Erhöhung der Bodenpreise für Landwirtschaftsland infolge der Aufhebung dieser Regelung so gross sei, dass die Preisbegrenzung beibehalten werden soll, selbst wenn diese gewisse Bewirtschafter vom Verkauf ihres Betriebes und einer beruflichen Umstellung abhalten könnte. Mit 7 zu 6 Stimmen sprach die Kommission sich dafür aus, diesen Preisschutz, den der Bundesrat aufheben will, beizubehalten. Allerdings forderte die Kommission von der Verwaltung zu diesem Thema einen Zusatzbericht an mit dem Ziel, die Risikobereiche besser beurteilen zu können.

Die Definition landwirtschaftlicher Gewerbe bildete einen weiteren zentralen Diskussionspunkt. Die Kommission sprach sich für eine Erhöhung der Mindestgrösse aus, ab der ein Betrieb als landwirtschaftliches Gewerbe gelten soll. Heute ist die Grenze, bis zu welcher ein landwirtschaftlicher Betrieb in der Familie zum Ertragswert übernommen werden kann, auf 0,75 Standardarbeitskräfte angesetzt. Zur Förderung der Strukturentwicklung in der Landwirtschaft soll diese Grenze gemäss Bundesratsvorlage auf 1,25 Standardarbeitskräfte erhöht werden. Die Kommission hat einstimmig beschlossen, diese Grenze zwar anzuheben, aber auf lediglich 1 Standardarbeitskraft. Dies bewirkt, dass weniger Betriebe in der Familie zum Ertragswert übernommen und darauf neben der Ausübung einer anderen Berufstätigkeit weitergeführt werden können.

Die weiteren Massnahmen dieses Entwurfes, wie die Aufhebung der Massnahmen zur Verhütung der Überschuldung, sind von der Kommission angenommen worden.

Beim Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (Entwurf 3) beantragt die Kommission, der Vorlage des Bundesrates zu folgen, d.h. insbesondere die Parzellen in der Bauzone vom Geltungsbereich des Pachtrechts auszunehmen und die Einsprachemöglichkeit gegen Pachtzinse für landwirtschaftliche Grundstücke abzuschaffen.

Die Kommission prüfte auch das Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (Entwurf 4) und sprach sich einstimmig für den Antrag des Bundesrates aus, die Einkommensgrenze für selbständige Landwirte aufzuheben und die Ansätze für Kinderzulagen zu erhöhen.

Die Kommission schloss ihre Beratungen zur Agrarpolitik 2007 mit der Diskussion über das Lebensmittel- und das Tierseuchengesetz (Entwürfe 5 und 6) ab. Die vorgeschlagenen Änderungen ermöglichen äquivalente Hygienebestimmungen, was für einen möglichst ungehinderten Zugang zum europäischen Markt erforderlich ist. Die Kommission beantragt ihrem Rat, der Vorlage des Bundesrates zu folgen, wird sich aber an der nächsten Sitzung noch mit der Gebührenregelung für Inspektionen und Kontrollen befassen.

2. Unternehmenssteuerreform II (05.058)

Die Kommission hat die an der Sitzung vom 6. Dezember 2006 eingestellte Prüfung der Unternehmenssteuerreform II wieder aufgenommen. Aufgrund der Komplexität der in den beiden Rechtsgutachten über die Verfassungsmässigkeit der Teilbesteuerung aufgeworfenen Fragen hatte die Kommission es als notwendig befunden, die Verfasser der Gutachten zu einem Hearing einzuladen. Sie hörte somit an dieser Sitzung in Gegenwart einiger Mitglieder der WAK-N folgende Experten an: Professor Etienne Grisel (Verfasser eines der beiden Rechtsgutachten); Professor Mader und Frau Blanc vom Bundesamt für Justiz (Verfasser/in des zweiten Gutachtens).

Die Kommission hat im Weitern beschlossen, zu zwei Varianten zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung die Stellungnahme der Kantone einzuholen. Variante A gibt den aktuellen Beschluss des Ständerates wieder, Variante B nimmt in den Grundzügen den ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates auf. Die Formulierungen lauten wie folgt:

Variante A sieht im DBG bei einer Mindestbeteiligungsquote von 10 Prozent eine Teilbesteuerung im Geschäftsvermögen von 50 Prozent und im Privatvermögen von 60 Prozent vor.

Variante B sieht im DBG unter Verzicht auf eine Mindestbeteiligungsquote eine Teilbesteuerung im Geschäftsvermögen von 50 Prozent und im Privatvermögen von 70 Prozent vor. Die Kantone können auf Stufe der Anteilsinhaber die wirtschaftliche Doppelbelastung von Körperschaften und Anteilsinhabern mildern.

Die Kommission wird ihre Beratungen an ihrer Sitzung vom 1. Februar fortsetzen.

3. Steuerliche Behandlung der Kosten für Aus- und Weiterbildung

Aus Zeitgründen konnte die Kommission sich nicht mehr mit den Vorstössen zur steuerlichen Behandlung der Kosten für Aus- und Weiterbildung befassen.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerat Hannes Germann (SVP, SH) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Doris Leuthard und Bundesrat Hans-Rudolf Merz am 11. und 12. Januar 2007 in Bern getagt.

Bern, 12.01.2007    Parlamentsdienste