Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates schickt einen Vorentwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches bis 23. April 2007 in die Vernehmlassung. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Justiz (Bundesrain 20, 3003 Bern) in drei Exemplaren zuzustellen. Der Vorentwurf und der erläuternde Bericht können auf der Webseite der Kommission (www.parlament.ch) oder jener des Bundesamtes für Justiz (www.bj.admin.ch) abgerufen werden.

In ihrem in Rahmen einer parlamentarischen Initiative (04.444 Obligatorische Bedenkfrist und Artikel 111 ZGB [Jutzet]) ausgearbeiteten Vorentwurf beantragt die Kommission, die obligatorische Bedenkfrist von zwei Monaten bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren abzuschaffen. Gemäss dem vorgeschlagenen Gesetzestext kann das Gericht wie bisher die Ehegatten nötigenfalls in mehreren Sitzungen anhören.

Bern, 19.01.2007    Parlamentsdienste