Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) lehnt eine Vorlage des Ständerates knapp ab, welche die traditionelle Einbürgerungsdemokratie mit den Anforderungen des Rechtsstaates zu vereinbaren versucht.

Zwei Urteile des Bundesgerichtes vom 9. Juli 2003 hatten festgestellt, dass ein Einbürgerungsentscheid kein rein politischer Akt, sondern gleichermassen ein begründungspflichtiger und beschwerdefähiger Akt der Rechtsanwendung ist. Der Ständerat war der Auffassung, dass eine derartige politisch umstrittene Rechtsfrage von grosser Bedeutung nicht allein durch das Bundesgericht, sondern durch den Gesetzgeber geklärt werden sollte. Auf Initiative von Ständerat Pfisterer(03.454 s Pa.Iv. Bürgerrechtsgesetz. Änderung) wurde eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes ausgearbeitet, welche die Anforderungen an das Bürgerrechtsverfahren weitgehend gemäss den vom Bundesgericht entwickelten Grundsätzen im Gesetz festzulegen versucht. Die Bundesgerichtsurteile haben allerdings gewisse Fragen betreffend den korrekten Ablauf der Behandlung eines Bürgerrechtsgesuches noch offen gelassen; durch die Gesetzesänderung soll die entstandene Rechtsunsicherheit beseitigt werden. Eine Abstimmung in einer Gemeindeversammlung oder an der Urne über ein Einbürgerungsgesuch soll nur dann zulässig sein, wenn vorher ein begründeter Antrag für die Ablehnung gestellt worden ist. Gegen einen ablehnenden Entscheid muss bei einem kantonalen Gericht und gegebenenfalls beim Bundesgericht Beschwerde geführt werden können.

Die SPK des Nationalrates hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 9 Stimmen abgelehnt und beantragt daher dem Nationalrat, auf die Vorlage nicht einzutreten. Die Mehrheit setzt sich aus zwei Teilen mit entgegengesetzter Stossrichtung zusammen:

Ein Teil der Kommissionsmehrheit lehnt die Vorlage ab, weil sie die Verleihung oder Ablehnung des Bürgerrechts als rein politischen, nicht begründungspflichtigen Akt betrachtet. Sie will die Rechtslage wieder herstellen, wie sie vor den Bundesgerichtsurteilen von 2003 bestanden hat. Sie befürwortet eine neue Verfassungsbestimmung, die Urnenabstimmungen wieder ermöglicht und eine Beschwerdemöglichkeit ganz ausschliesst, wie dies die Volksinitiative „Für demokratische Einbürgerungen" der Schweizerischen Volkspartei (SVP) fordert.

Ein anderer Teil der Mehrheit betrachtet umgekehrt die Erteilung des Bürgerrechts als reinen Verwaltungsakt und lehnt daher die Behandlung von Bürgerrechtsgesuchen an Gemeindeversammlungen oder in Urnenabstimmungen grundsätzlich ab. Nur so könne ein hinreichender Schutz vor diskriminierenden Einbürgerungsentscheiden gewährleistet werden.

Die Kommissionsminderheit folgt hingegen dem Ständerat und spricht sich für eine Lösung aus, welche den verschiedenartigen demokratischen Traditionen in diesem Land gerecht werden und zugleich die Erfordernisse des Rechtstaates wahren solle.

Zur Einbürgerungsinitiative der SVP (06.086 n Für demokratische Einbürgerungen. Volksinitiative) hat die Kommission noch keine materiellen Beschlüsse gefasst. Sie beschloss, vor der Detailberatung des Volksbegehrens zu den sich stellenden verfassungsrechtlichen Fragen Expertenanhörungen durchzuführen.

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Nachdem die Kommission am 14. September 2006 beschlossen hatte, ihre eigene Initiative betreffend die finanziellen Offenlegungspflichten (05.469 Offenlegung der Interessenbindungen. Änderung des Parlamentsgesetzes) abzuschreiben, reichte Nationalrat Louis Schelbert (G/LU) zum gleichen Themenbereich eine parlamentarische Initiative ein (06.462 Offenlegungspflicht der finanziellen Interessenbindungen). An ihrer heutigen Sitzung beschloss die Kommission jedoch, das Thema nicht nochmals aufzunehmen, und beantragt ihrem Rat mit 14 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Sie hält an ihrer Argumentation fest, dass bei der Umsetzung des Anliegens zu viele Besonderheiten hätten berücksichtigt werden müssen, so dass die finanzielle Offenlegungspflicht nicht auf alle Ratsmitglieder gleiche Anwendung gefunden hätte (vgl. Medienmitteilung vom 14. September 2006).

Eine Minderheit der Kommission beantragt Folge geben. Das Anliegen der Initiative verlange keine extensive Regelung, sondern eine einfache und massvolle Umsetzung der finanziellen Offenlegungspflicht. Die Ratsmitglieder müssten ihre Einkünfte aus Mandaten in Verwaltungsräten und ähnlichen Gremien nur dann angeben, sofern der Betrag höher als Fr. 10'000.- wäre. Es sei nicht konsequent, wenn das Parlament von der Wirtschaft die Offenlegung derartiger Einkünfte verlange und nicht bereit sei, auch über die finanziellen Verflechtungen seiner Mitglieder Transparenz herzustellen.

Die Kommission tagte am 15./16. Februar 2007 in Bern unter der Leitung von Nationalrat Andreas Gross (SP/ZH).

Bern, 19.02.2007    Parlamentsdienste