Das Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes (PUBLICA-Gesetz) kann zur Folge haben, dass zahlreiche Bundesangestellte sich frühzeitig pensionieren lassen. Damit wäre ein bedeutender Wissens- und Erfahrungsverlust für die Bundesverwaltung verbunden. Dies war eines der heiklen Themen, die die Finanzdelegation im vergangenen Jahr behandelt hat. Im Zentrum der Tätigkeiten der Finanzdelegation standen im Weiteren Geschäfte wie die Finanzierung der Fussball-Europameisterschaft 2008 (EURO 08), die Einführung des Bundesgesetzes über den eidgenössischen Finanzhaushalt oder die Finanzoberaufsicht über Geheimprojekte der Armee. Zudem hat die Finanzdelegation wie üblich Zahlungs- und Verpflichtungskredite genehmigt, im Jahr 2006 in der Höhe von mehr als 300 Millionen Franken. Schliesslich stimmte sie einigen wenigen Personalgeschäften zu.

Nach Artikel 51 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes obliegt der Finanzdelegation die nähere Überprüfung und Überwachung des gesamten Finanzhaushaltes. Dieser umfasst neben der Zentralverwaltung auch die dezentralisierten Verwaltungseinheiten. Die Finanzdelegation setzt sich aus je drei Mitgliedern der national- und der ständerätlichen Finanzkommissionen (Nationalräte Urs Hofmann (Präsident), Marianne Kleiner und Bruno Zuppiger sowie Ständeräte Hans Fünfschilling (Vizepräsident), Simon Epiney und Hans Lauri) zusammen. Die Finanzdelegation hat im Wesentlichen folgende vier Aufgaben: Sie behandelt die Revisionsberichte der EFK und prüft allfällige Massnahmen; sie nimmt die mitschreitende Aufsicht über die bundesrätliche Finanzpolitik wahr; sie hat ihre Zustimmung zu geben zur Einstufung der höchsten Kaderpositionen des Bundes sowie zu speziellen Vertragsbestimmungen bei der Anstellung von hohen Kadern; schliesslich bewilligt sie dringliche Kredite, die ihr im Dringlichkeitsverfahren übermittelt werden. Artikel 51 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes (ParlG) sieht vor, dass sie den Finanzkommissionen Bericht über ihre Tätigkeit erstattet.

Die eidgenössischen Räte haben in der letzten Wintersession die Totalrevision des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes (PUBLICA-Gesetz) verabschiedet. Das neue Gesetz sieht insbesondere den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat vor und soll im Laufe des Jahres 2008 in Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt an müssen die Versicherten trotz Übergangsbestimmungen eine massive Kürzung ihrer Rente in Kauf nehmen. Deshalb machen bereits heute zahlreiche Bundesangestellte von ihrem Recht auf vorzeitige Pensionierung Gebrauch. Neben den finanziellen Auswirkungen, für die die PUBLICA Reserven gebildet hat, besteht die Gefahr, dass diese Rücktrittswelle für die Bundesverwaltung einen bedeutenden Know-how- und Erfahrungsverlust mit sich bringen wird. Ohne Berücksichtigung der ohnehin laufenden Restrukturierungen, verlöre der Bund mit dem Inkrafttreten des PUBLICA-Gesetzes im schlechtesten Fall rund 1 100 Mitarbeitende im Alter von 58 Jahren und mehr. Rund ein Drittel davon sind Kaderstellen. Deshalb hat die Finanzdelegation den Bundesrat ersucht, Massnahmen zu ergreifen, um das Know-how und die Erfahrung zu sichern und vor allem um einen problematischen Verlust von Wissen in der Bundesverwaltung zu verhindern.

Gestützt auf die Artikel 18 und 31 des alten Finanzhaushaltgesetzes (FHG) bewilligte die Finanzdelegation im Rechnungsjahr 2006 im Dringlichkeitsverfahren 12 Zahlungskredite in der Höhe von insgesamt 306 Millionen Franken und drei Zusatzkredite über 18 Millionen Franken. Sie lehnte es ab, einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 186 Millionen Franken für dringlich zu erklären. Dieser Kredit wurde wenig später von den eidgenössischen Räten im ordentlichen Verfahren genehmigt.

Am 26. November 2002 wurde zwischen der Finanzdelegation und dem Bundesrat eine Vereinbarung betreffend Aufsicht und Reporting bei den Personalmassnahmen beim obersten Kader des Bundes bzw. der bundesnahen Unternehmen « Vereinbarung 2002 » abgeschlossen. Im Rahmen dieser Vereinbarung müssen gewisse Massnahmen von der Finanzdelegation bewilligt werden, damit sie in Kraft treten können; dies gilt insbesondere für die Stellenklassifikation in den höchsten Lohnklassen und für die Entschädigungen bei vorzeitigen Pensionierungen. Die Finanzdelegation hatte im letzten Jahr 20 Besoldungsmassnahmen des höheren Kaders zu prüfen. Sie stimmte den Anträgen zu, legte aber in gewissen Fällen eine tiefere Einreihung fest.

Nachfolgend werden einige der von der Finanzdelegation im vergangenen Jahr geprüften Geschäfte aufgeführt:

  • Oberaufsicht über EURO 08: Die Finanzdelegation stellt fest, dass noch nicht alle mit den Projekten zur Fussball-Europameisterschaft 2008 verbundenen Probleme gelöst sind, namentlich die Sicherheit und der Verkehr während der Veranstaltungen. Sie wird das Geschäft weiter eng begleiten.
  • Geheimbereich des VBS: Aufgrund der verstärkten Zusammenarbeit der Geschäftsprüfungsdelegation kann die Finanzdelegation künftig vertieft die finanzielle Entwicklung der Geheimbereiche begleiten und den Finanzkommissionen bei der Vorbereitung der jährlichen Voranschläge darüber Bericht erstatten.
  • Weltausstellungen in Saragossa und Shanghai: Neben der Prüfung der Botschaft zur Weltausstellung Shanghai wird sich die Finanzdelegation auch mit der Umsetzung der diesbezüglich parlamentarischen Entscheide befassen.
  • Neues Finanzhaushaltsgesetz (FHG): Die Finanzdelegation wird den Umgang der Verwaltungseinheiten mit gewerblichen Leistungen nach Artikel 41 FHG weiter verfolgen. Ausserdem wird sie die Einführung der Informatik- und Kontrollsysteme im Zusammenhang mit dem Neuen Rechnungsmodell prüfen und in Zusammenarbeit mit der Eidg. Finanzkontrolle deren Wirksamkeit analysieren.
  • Aufgabenportfolio des Bundes: Die Finanzdelegation stellt fest, dass das ursprünglich gewählte methodische Vorgehen vom Bundesrat wiederholt angepasst wurde und der Zeitplan des Projektes im Jahr 2006 nicht eingehalten werden konnte. Die Finanzdelegation fordert den Bundesrat auf, das Projekt der Aufgabenüberprüfung gemäss der ursprünglichen Idee umzusetzen. Weitere Sparmassnahmen auf der Basis herkömmlicher Budgetkürzungen erachtet die Finanzdelegation als nicht zielführend.
  • Entlöhnung der obersten Kader in Unternehmungen und Anstalten des Bundes: Nach dem Kaderlohngesetz und der dazugehörigen Verordnung erstattet der Bundesrat der Finanzdelegation jährlich Bericht. Die Finanzdelegation hat vom 1. Jahresbericht zum Rechnungsjahr 2005 Kenntnis genommen. Der Bericht 2006 ist in Vorbereitung. Er ist eine wertvolle Informationsquelle für die finanzielle Oberaufsicht und erlaubt, Überschreitungen bei den Löhnen und den Nebenleistungen der obersten Kader einzudämmen. Die Finanzdelegation überprüft deshalb diesen Bericht mit grosser Aufmerksamkeit.

Wie die Darstellung der Prüfungen bei den Departementen aufzeigt, prüfte die Finanzdelegation - oft in enger Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle - zahlreiche weitere Geschäfte und liess sich im Rahmen von Besuchen durch einzelne Verwaltungsabteilungen vor Ort über den Geschäftsgang informieren.

Bern, 12.04.2007    Parlamentsdienste