Die im April von der Kommission verabschiedete und anlässlich einer Pressekonferenz vorgestellte Vorlage zu einem besseren Schutz vor gefährlichen Hunden geht nun in die Vernehmlassung, die bis Mitte September dauern wird.

Das Thema „Kampfhunde" ist seit längerer Zeit in der Bevölkerung wie im Parlament gegenwärtig, besonders seit dem tragischen Tod eines Knaben in Oberglatt, der im Dezember 2005 Opfer von drei Pitbulls geworden war. Wenige Tage später wurde im Nationalrat eine Initiative eingereicht (05.453 Pa. Iv. Kohler), welche ein Verbot von Pitbulls in der Schweiz verlangt.

Auf diese Initiative geht die Vorlage zurück, die heute durch die WBK in die Vernehmlassung gegeben wird. Wie an der Pressekonferenz vom 19. April 2007 einlässlich dargestellt worden ist, schlägt die Kommission eine Ergänzung der Bundesverfassung vor (Art. 80), welche dem Bund erst ermöglicht, Massnahmen zum Schutze des Menschen vor Tieren zu treffen. - Auf gesetzlicher Ebene sollen konkrete Massnahmen zur Prävention im Tierschutzgesetz verankert werden. Neu ist vorgesehen, die Hunde in drei Kategorien einzuteilen, in wenig gefährliche Hunde, in möglicherweise gefährliche Hunde, deren Haltung bewilligungspflichtig wird, und in gefährliche Hunde, die in der Schweiz verboten werden sollen. Weitere Massnahmen, wie die Leinenpflicht in bestimmten Gebieten oder Kurse zur Hundeerziehung, zielen dahin, Hundehalterinnen und Hundehalter vermehrt in die Verantwortung einzubinden.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. September 2007. Die Vorlage kann beim Bundesamt für Veterinärwesen, welches die Vernehmlassung im Auftrag der WBK durchführt, bezogen werden: Bundesamt für Veterinärwesen, 3003 Bern. Sie ist auch per Internet abrufbar: http://www.parlament.ch/ed-wbk-05453.htm

Hier ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat gleichzeitig Vorschläge mit derselben Zielsetzung in die Vernehmlassung schickt, die aber auf einer weiteren Ebene greifen sollen: Der Schutz des Menschen soll durch eine verschärfte Haftung verbessert und zugleich das Risiko- und das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalterinnen und Hundehalter verstärkt werden(vgl. Medienmitteilung des EJPD vom 15.6.2007).

Bern, 15.06.2007    Parlamentsdienste