Die WAK-N setzt sich für eine Änderung der Besteuerung von Schweizer Flugpersonal bei deutschen Flugunternehmen ein. Im Weiteren lehnt sie eine Motion ab, welche die Aufhebung der Besteuerung des Eigenmietwertes fordert und sie spricht sich schliesslich gegen die Schaffung eines Tourismusgesetzes aus.

1. Mo. Ständerat (Lombardi). Besteuerung von Schweizer Flugpersonal bei deutschen Flugunternehmen

Gemäss dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Deutschland wird im Bereich der Besteuerung von Flugpersonal das Besteuerungsrecht dem Staat zugewiesen, in dem sich die Geschäftsleitung des Flugunternehmens tatsächlich befindet. Mit Inkrafttreten des revidierten Einkommenssteuerrechts in Deutschland Anfang dieses Jahres wird das Schweizer Flugpersonal, das bei deutschen Flugunternehmen angestellt ist, vollumfänglich in Deutschland besteuert. Da die Steuersätze in Deutschland höher sind und Abzüge in Bezug auf die familiäre Situation oder für Einlagen in Sozialversicherungen nicht geltend gemacht werden können, sieht sich das Schweizer Flugpersonal, das bei deutschen Flugunternehmen angestellt ist, dieses Jahr mit erheblich höheren Steuerrechnungen konfrontiert. Ständerat Lombardi beantragt mit seiner Motion, dass der Bundesrat eine Änderung des geltenden DBA mit Deutschland aushandelt, um das System der Besteuerung von Flugpersonal anzupassen. Die Motion wurde im Ständerat in der Frühjahrssession mit 14 zu 8 Stimmen angenommen.

Die WAK-N beantragt nun ebenfalls mit 22 zu 0 Stimmen und 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen. Die Kommission erachtet es als falsch, dass Personen, die Wohnsitz in der Schweiz haben und somit vor allem die Infrastruktur in der Schweiz nutzt, vollumfänglich im Ausland besteuert werden. Sie Unterstützt den Lösungsvorschlag der Motion Lombardi, dass die Besteuerung des Flugpersonals ähnlich wie jene für Grenzgänger erfolgen soll.

2. Mo. Ständerat (Kuprecht). Schuldenfreiheit im Alter. Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (05.3864s)

Die Motion von Ständerat Kuprecht, die vom Ständerat gegen den Willen des Bundesrates mit 20 zu 18 Stimmen angenommen wurde, verlangt eine Revision des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und des Steuerharmonisierungsgesetzes mit dem Ziel, die Besteuerung des Eigenmietwertes aufzuheben. Die Schuldzinsen und Unterhaltskosten sollen dabei in beschränktem Ausmass abzugsfähig bleiben.

Die Kommission beantragt mit 12 zu 11 Stimmen die Ablehnung der Motion. In den Augen der Kommissionsmehrheit würde die Abschaffung des Eigenmietwerts bei gleichzeitiger Beibehaltung der Abzüge für Wohneigentümer zu einer Ungleichbehandlung zwischen Wohneigentümern und Mietern führen. Ausserdem ist die Besteuerung des Wohneigentums - wenn überhaupt - dann wohl eher für junge Familien denn für die älteren Generationen problematisch; deshalb müsste eher etwas für junge Familien unternommen werden und nicht, wie vom Motionär gefordert, für ältere Personen. Schliesslich weist die Kommissionsmehrheit darauf hin, dass das im Jahr 2003 von den eidgenössischen Räten geschnürte Steuerpaket auch eine Änderung im Bereich der Wohneigentumsbesteuerung beinhaltete, die in die gleiche Richtung zielte wie die Motion. Diese Änderung hat nach Meinung der Kommissionsmehrheit wesentlich zur Ablehnung des Steuerpakets durch das Volk beigetragen.

Für eine starke Minderheit ist in erster Linie die Abschaffung des Eigenmietwerts wichtig. Aufgrund der Argumente der Mehrheit unterstützt sie deshalb einen Änderungsantrag, wonach ab Erreichen des AHV-Alters nicht nur die Besteuerung des Eigenmietwerts aufgehoben werden kann, sondern auch der Schuldzinsabzug wegfällt. Aus Gründen des Parlamentsverfahrens kann die Minderheit nur dem Motionstext zustimmen, was sie denn auch beantragt.

3. Pa.Iv Vollmer. Tourismusgesetz (06.449)

Ferner befasste sich die Kommission mit der am 23. Juni 2006 von Nationalrat Peter Vollmer eingereichten parlamentarischen Initiative.

Die Initiative verlangt, den entsprechenden Erlass aus dem Jahr 1955 durch ein neues Tourismusgesetz zu ersetzen. Der Initiant fordert unter anderem, dass im neuen Gesetz die Wettbewerbsfähigkeit und die Dienstleistungsqualität im Tourismus gestärkt werden und dabei für eine nachhaltige Entwicklung gesorgt wird. Der vom Initianten ausgestaltete Vorschlag umfasst verschiedene strategische Handlungsachsen: Landeswerbung; Innovation und Kooperation; Bildung, Lehre, Forschung sowie Finanzierung. Die Kommission hat mit 13 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission hält es für überflüssig, in einen gut funktionierenden Bereich gesetzgeberisch einzugreifen. Die Minderheit unterstützt trotz der momentan guten Lage die Ausarbeitung eines Gesetzes im Sinne der Initiative.

4. Konsultation zu mehreren Leistungsaufträgen

Im Weiteren setzte sich die Kommission mit Leistungsaufträgen an verschiedene mit Globalbudget geführte Verwaltungseinheiten auseinander. Die WAK-N wurde insbesondere zu folgenden Leistungsaufträgen konsultiert:

  • Leistungsauftrag der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten Agroscope;
  • Leistungsauftrag des Schweizer Nationalgestüts;
  • Leistungsauftrag des Bundesamtes für Metrologie METAS;
  • Leistungsauftrag der Schweizerischen Akkreditierungsstelle SAS;
  • Leistungsauftrag der Eidgenössischen Münzstätte Swissmint.

Die Kommission nahm von den Ergebnissen der Jahre 2004-2006 Kenntnis und stimmte den Zielen des Bundesrates für die verschiedenen Leistungsaufträge für die Periode 2008-2011 zu.

Die Kommission hat am 25. Juni 2007 unter dem Vorsitz von Nationalrat Caspar Baader (SVP/BL) in Bern getagt.

Bern, 25.06.2007    Parlamentsdienste