Zusammenarbeit bei der Entwicklungszusammenarbeit und der Aussenwirtschafts-förderung
Ob die Forderung eines optimalen Mitteleinsatzes durch eine der Aufgabenstellung angemessene Organisation bei der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) und der Aussenwirtschaftsförderung erfüllt ist, war das erste Thema des Seminars. Die für die DEZA und das SECO zuständigen Subkommissionen EDA und EVD befassten sich vorgängig des Seminars mit diesen Fragen. Sie stützten sich bei den Vorbereitungen u.a. auf Feststellungen der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates und der Eidgenössischen Finanzkontrolle.
Die beiden Subkommissionen präsentierten ihre Erkenntnisse. Anschliessend nahmen die Departementsvertreter dazu Stellung. Nach einem Meinungsaustausch stellten die Kommissionen fest, dass es bei der EZA insbesondere an klaren Vorgaben von Seiten der Departemente, des Bundesrates, aber auch des Parlaments hinsichtlich der zu erreichenden Ziele und der dafür einzusetzenden Instrumente mangelt. Etliche Probleme bestehen, weil man von unterschiedlichen Dingen spricht. Die Kommissionen orteten auch einen Bedarf an besserer Konzentration der Projekte und Schwerpunktländer der DEZA. Unbestritten blieben trotz diesen Feststellungen, das grosse Engagement und die hohe Qualität der Arbeit der DEZA. Verbesserungen sind primär von den politisch vorgesetzten Stellen der DEZA zu verlangen. Die politische Führung der DEZA muss verstärkt und ihr - auch für sie - klarere politische Vorgaben gemacht werden.
Bei der Aussenwirtschaftsförderung wurde die unterschiedliche Ausrichtung und Ausbildung von Diplomaten und Wirtschaftsförderern als Problem geortet. Das EDA wies darauf hin, dass hier erhebliche Fortschritte erzielt wurden und dass in vielen wirtschaftlich aufstrebenden Ländern, bei denen der Staat in der Wirtschaft traditionell eine grosse Rolle spielt (Asien, Osteuropa), eine staatliche Stelle als Türöffner von grossem Nutzen ist. Die Kommission nahm Kenntnis davon, dass die Reorganisation und Neuausrichtung der osec und deren Zusammenarbeit mit EDA und EVD nun nach deren Angaben zu erheblichen Verbesserungen geführt haben. Der Bundesrat will als weiteren Schritt mit der Botschaft zur Standortförderung 2008 - 2011 (07.024) eine erhebliche Konzentration der in diesem Bereicht tätigen Organisationen herbeiführen. Ob die Neuausrichtung tatsächlich zu besseren Ergebnissen bei der Aussenwirtschaftsförderung führt, ist von den parlamentarischen Aufsichtskommissionen zu einem späteren Zeitpunkt zu überprüfen.
Wirkungen von Steuerbefreiungen bei Ansiedlungen
Die Auswirkungen von Steuerbefreiungen auf die Haushalte von Bund und Kantonen war zweites Seminarthema. Nach einer theoretischen Einführung und der Darstellung der praktischen Bedeutung von Steuerbefreiungen bei der Ansiedlung von Unternehmen wurde eine Studie zu den Wirkungen der Steuerbefreiungen im Rahmen des sog. Bonny-Beschlusses präsentiert. Anschliessend orientierten der Berner Finanzdirektor, Regierungspräsident Urs Gasche, als Vertreter der kantonalen Finanzdirektorenkonferenz und der Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung über die Wirkungen auf den Staatshaushalt. In einer anschliessenden Podiumsdiskussion wurden kontradiktorisch die Klingen gekreuzt.
Im Rahmen der Diskussion wurde klargestellt, dass für die Ansiedlung von Unternehmen nicht primär temporäre Steuerbefreiungen massgeblich sind, sondern dauernd geltende attraktive Rahmenbedingungen im ganzen Steuerbereich. Dazu gehören neben den Belastungen im Bereich der Unternehmenssteuern auch diejenigen für natürliche Personen (Kader der Unternehmen), aber auch die Voraussehbarkeit der Steuerbelastung bei gewissen wirtschaftlichen Transaktionen, ein Steuerrecht, das nicht ständig ändert, sondern über Jahre hinaus berechenbar ist, und eine Steuerbehörde, die rasch und kundenorientiert arbeitet. Von Seiten der Befürworter des Bonny-Beschlusses wurde auf dessen Wirkungen im Bereich der Schaffung von Arbeitsplätzen hingewiesen, was von den Gegnern eher bestritten wurde. Von ihnen wurde insbesondere hingewiesen auf die verzerrenden Wirkungen im Wettbewerb zwischen Gebieten, welche unter den Bonny-Beschluss fallen und solchen, die nicht darunter fallen. Insbesondere im Grenzbereich zwischen den beiden Gebieten komme es zu erheblichen Verzerrrungen. Zudem sei die Aufteilung der Gebiete zu kleinräumig. Die Finanzdirektorenkonferenz möchte auf dieses Instrument temporär wirkenden Steuererleichterungen nicht verzichten, um zusätzliche international tätige Unternehmen anlocken zu können. Sie ist aber gegen das Instrument Finanzbeihilfen.
Präzise Aussagen zu den Wirkungen auf den Haushalt sind aus methodischen Gründen nicht möglich, weil man die Situation ohne Steuerbefreiung nur schätzen kann. Die Einnahmenausfälle bei der Direkten Bundessteuer aufgrund von Steuererleichterungen durch den Bonny-Beschluss betragen gemäss SECO für das Jahr 2004 für Bund und Kantone 89,3 Millionen Franken. Die effektiven Steuerausfälle sind jedoch tiefer, weil sich gewisse Unternehmen ohne Befreiung nicht angesiedelt hätten, womit auch die Steuerbasis kleiner wäre.
Die zwiespältigen Wirkungen der Steuerbefreiungen führen die beiden Finanzkommissionen dazu, den Bonny-Beschluss zu hinterfragen. Zusammen mit dem Artikel 23 Absatz 3 des Steuerharmonisierungsgesetzes macht die Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA), welcher alle Kantone in die Lage versetzt, die Basisversorgung mit genügenden finanziellen Mitteln wahrzunehmen und neue Ausgleichsinstrumenten vorsieht, die Umverteilungsfunktion der Regionalpolitik hinfällig. Sowohl die Finanzkommission des Nationalrates wie diejenige des Ständerates werden diese Frage weiterverfolgen.
Die beiden Finanzkommissionen tagten am 28. und 29. Juni 2007 unter der Leitung des Präsidenten der nationalrätlichen Finanzkommission, Hermann Weyeneth (SVP/BE), in dessen Heimatkanton. Das Seminar fand auf der Moosegg in Emmenmatt statt. An diesem nahmen zeitweise der Finanzdirektor des Kantons Bern, Herr Regierungspräsident Urs Gasche, Vertreter des EDA, EFD, EVD, der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle sowie externe Experten teil.
Bern, 02.07.2007 Parlamentsdienste