Anlässlich der Schaffung des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts äusserten die Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen die Erwartung, dass das Bundesgericht, das Bundesstrafgericht und das Bundesverwaltungsgericht im Bereich der Informatik sinnvoll zusammenarbeiten und mögliche Synergien nutzen. Das Bundesgericht und das Bundesverwaltungsgericht schlossen in Interpretation dieser Erwartung eine Vereinbarung ab, welche vorsieht, dass das Bundesgericht die Informatik des Bundesverwaltungsgerichts betreibt. Das Bundesstrafgericht arbeitet eng mit dem Bundesamt für Informatik (BIT) zusammen. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesgericht, dessen Informatik auf einem Open-Source-Ansatz aufbaut, und dem Bundesverwaltungsgericht, welches aus den ehemaligen Rekurskommissionen hervorging, deren Informatik auf Microsoftprodukten basiert hatte, erwies sich in der Folge als schwierig. So mussten die Richter und Richterinnen sowie die Kanzleimitarbeitenden des Bundesverwaltungsgerichts sich an neue Informatikprodukte gewöhnen und wurden neu informatikmässig von Lausanne aus betreut. Das Bundesverwaltungsgericht äusserte Kritik an den Leistungen des Bundesgerichts im Bereich der Informatik. Diese Kritik wurde vom Bundesgericht zurückgewiesen.
Diese Schwierigkeit in der Zusammenarbeit beschäftigt seit längerer Zeit insbesondere die Geschäftsprüfungskommissionen, aber auch die Finanzkommissionen. Die beiden Oberaufsichtskommissionen setzten mit Zustimmung der Gerichte eine Arbeitsgruppe ein, um die Gerichte bei der Lösung der Schwierigkeiten zu unterstützen. Jede Kommission delegierte ein Mitglied in die vierköpfige Arbeitsgruppe, welche den Kommissionen Bericht erstatten und Antrag stellen wird. Der Auftrag der Arbeitsgruppe besteht darin, die Gerichte bei der Lösung der Probleme zu begleiten und zu unterstützen, ohne ihnen die zu treffenden Entscheide abzunehmen, da diese von den Gerichten je selbst zu treffen sind.
Die Arbeitsgruppe und die Gerichte, vertreten durch die Präsidenten und die für die Informatik zuständigen Personen aus den Generalsekretariaten, trafen sich am 22. August 2007 zu ihrer zweiten Sitzung.
Diskutiert wurden zuerst die Kosten der Informatik der einzelnen Gerichte, welche diese nach der ersten Sitzung vom 5. Juli 2007 der Arbeitsgruppe eingereicht hatten. Die Kosten können aufgrund des Aufbaus der Informatik beim Bundesverwaltungsgericht bei diesem und dem Leistungserbringer Bundesgericht nur bedingt genau ausgewiesen werden, da sich zahlreiche Abgrenzungsfragen stellen. Sie sind des Weitern auch nicht einfach so übertragbar auf normale Betriebsjahre nach dem Aufbau der Gerichte, da zu Beginn viele Investitionen getätigt werden mussten. Die Gerichte konnten sich aber an der Sitzung auf die Grössenordnung der Kosten für die drei Gerichte einigen, was von der Arbeitsgruppe mit Befriedigung zur Kenntnis genommen wurde.
Zweites Thema war die Durchführung einer Studie betreffend die IT der Gerichte. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob in Zukunft Bundesgericht und Bundesverwaltungsgericht weiterhin eine gemeinsame Informatik betreiben sollen wie bis anhin, mit dem Bundesgericht als Leistungserbringer für das Bundesverwaltungsgericht, oder ob eine Trennung der Informatik die bessere und kostengünstigere Lösung wäre. Diesfalls wäre die Vereinbarung zwischen Bundesgericht und Bundesverwaltung aufzulösen. Einig sind sich Arbeitsgruppe und Gerichte, dass die bestehende Abmachung sicher bis 2010 (Umzug des Bundesverwaltungsgerichts nach St. Gallen) gültig bleibt.
Für die Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen ist nach Auffassung der Arbeitsgruppe weiterhin die Erwartung gültig, dass die Gerichte ihre Informatik so organisieren, dass den Anforderungen der Zweckmässigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit Rechnung getragen wird. Wie diese Erwartung umgesetzt wird im Bereich des Betriebs der Informatik, ist Sache der Gerichte. Um die Kosten der beiden Lösungen schätzungsweise zu ermitteln, wird die Arbeitsgruppe beantragen, eine Studie durchzuführen. Diese soll aufzeigen, welche kostenmässigen Folgen die beiden in Frage kommenden Lösungen in Bezug auf die Software, die Hardware, den Helpdesk und das Personal haben. Das Resultat der Studie soll eine Entscheidgrundlage bilden für die Gerichte wie auch für die Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen. Die genaue Fragestellung der Studie wird von der Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit den Gerichten erarbeitet werden.
Das Bundesgericht beabsichtigt, selbständig ein Audit über seine Informatik durchzuführen, um extern überprüfen zu lassen, ob sich für das Bundesgericht - und nur für dieses selbst - eine Änderung bei der Informatik aufdrängt. Dieses Audit soll nach Auffassung der Arbeitsgruppe mit der Studie der Arbeitsgruppe soweit wie möglich koordiniert werden, auch wenn die Zielsetzungen der beiden Expertisen unterschiedlich sind.
Weitere Auskünfte erteilt gemäss Abmachung zwischen Arbeitsgruppe und den Gerichten nur der Vorsitzende der Arbeitsgruppe.
Bern,
24.08.2007 Parlamentsdienste