Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates beantragt die Annahme einer ständerätlichen Motion, welche die Schaffung eines Sicherheitsdepartements verlangt. Ferner beantragt sie, vom Bericht über den Einsatz von Armeeangehörigen zum Schutz der Schweizer Vertretung in Teheran Kenntnis zu nehmen. Die Kommission stellte fest, dass die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten worden sind und reichte deshalb ein Postulat ein, welches den Bundesrat beauftragt zu prüfen, wie das Parlament bei solchen Einsätzen in die Entscheidfindung eingebunden werden soll.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) beantragt mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung die Annahme einerMotion des Ständerates (07.3278 Mo. SiK-S. Sicherheitsdepartement), die den Bundesrat beauftragt, alle sicherheitspolitisch relevanten Bereiche in einem Departement zu vereinen. In den Augen der Kommissionsmehrheit könnten mit der Annahme der Motion die Schnittstellen zwischen den zahlreichen involvierten Bundesstellen reduziert und die Synergien verstärkt genutzt werden. Ebenso bedeutend ist nach Meinung der Mehrheit, dass mit der Schaffung eines Sicherheitsdepartements nur noch ein Departement für die Vorbereitung, Planung und Durchführung von Übungen verantwortlich wäre. Im Gegensatz zu heute wären die Ansprechpartner der Kantone klar festgelegt. Zum jetzigen Zeitpunkt möchte die Kommissionsmehrheit allerdings noch keine genauen Angaben darüber machen, wie dieses Sicherheitsdepartement aussehen soll. Hierfür will sie die Ergebnisse der im Mai 2007 vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Arbeiten abwarten, die im Februar 2008 vorliegen sollten. Eine Minderheit Lang ist gegen die Schaffung eines Sicherheitsdepartements, weil die Trennung von Polizei und Armee eine der wichtigsten Errungenschaften der Demokratie sei und die Zusammenfassung dieser beiden Einrichtungen in einem Departement ein grosser Rückschritt darstellen würde.

Mit 13 zu 8 Stimmen lehnte die Kommission ausserdem einen Antrag ab, wonach die Motion den Bundesrat lediglich beauftragen sollte, alle sicherheitspolitisch relevanten Bereiche besser zu koordinieren.

Ferner beantragt die SiK-N mit 17 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, Kenntnis zu nehmen vom Bericht des Bundesrates über den Einsatz von Angehörigen der Armee zum Schutz der Schweizer Vertretung in Teheran (07.056). Die Kommission ist der Ansicht, der Bundesrat habe im Interesse des Landes gehandelt, und sie hat inhaltlich nichts einzuwenden. Sie weist allerdings darauf hin, dass der Bundesrat die in Artikel 70 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung vorgesehene Bestimmung nicht eingehalten hat. Gemäss dieser Bestimmung hätte die Bundesversammlung diesen Einsatz in der Herbstsession 2006 genehmigen müssen. Die Kommission stützt sich dabei auf ein in ihrem Auftrag vom Bundesamt für Justiz erstelltes Rechtsgutachten. Da es sich bei solchen Einsätzen um einen besonders sensiblen Bereich handelt, möchte die SiK-N, dass das Parlament in Zukunft voll und ganz in die Entscheidfindung eingebunden wird. Deshalb folgte die Kommission einer Empfehlung der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates und nahm mit 14 zu 4 Stimmen ein Postulat (07.3559 Einsätze von Angehörigen der Armee im Assistenzdienst im Ausland) an, das den Bundesrat beauftragt, Lösungen in diesem Sinne zu prüfen. Die Kommission wird sich bis Ende Jahr mit diesen verschiedenen Lösungsansätzen befassen.

Die Kommission hat am 4. September 2007 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Barbara Haering (SP / ZH) und Nationalrat Ulrich Schlüer (SVP / ZH) in Anwesenheit von Bundesrat Samuel Schmid, Vorsteher des VBS, in Bern getagt.

Bern, 05.09.2007    Parlamentsdienste