Delegationen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau haben sich bei der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen für den Bau des Wisenbergtunnels, wie dies das Projekt Bahn 2000 vorsah, eingesetzt. Die Kommission nahm die Anliegen wohlwollend entgegen. In ihrem Mitbericht an die APK empfiehlt die KVF dem Media Abkommen zuzustimmen, wünscht jedoch, dass der Bundesrat mittels einer Vorlage für eine RTVG Revision abklärt, ob die Aufhebung der Werbeverbote für Alkohol, politische und religiöse Werbung Zustimmung findet.

Delegationen aus den Parlamenten und den Regierungsräten der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau vertraten vor der Kommission ihre gleichlautenden Standesinitiativen (07.302,07.303, 07.304) „Für eine Aufhebung des Planungsstopps bei der Bahn 2000, 2. Etappe (3. Juradurchstich Wisenberg)". Sie verlangen, dass im Rahmen der „Gesamtschau FinöV (GFS)/zukünftige Entwicklung der Bahn-Grossprojekte (ZEB)" am Bau des Wisenbergtunnels festgehalten werde. Sie betonten einerseits, dass sich alle Kantone hinter das Kernangebot ZEB stellten. Andererseits verlangten sie, dass in den Beschlüssen zu dieser Gesamtschau der Bundesrat mit einer Zusatzvorlage beauftragt werde, die die Anliegen der Motion des Ständerates (07.3328 Pfisterer Thomas): „Auftrag zu Zusatzvorlage mit Neat-Nachfinanzierung und Ergänzung des Teils ZEB" verwirklicht. Der Ständerat hat diese Motion in der Herbstsession einstimmig überwiesen.

Die Kommission hat die Anliegen der Kantone wohlwollend entgegengenommen, jedoch die Initiativen vorderhand mit einstimmigem Beschluss sistiert. Diese Initiativen und eine bereits vorliegende Initiative des Kantons Zug für den Bau des Zimmerbergtunnels, die sie im Frühjahr ebenfalls sistiert hat, sollen in die Beratungen der Gesamtschau FinöV (ZEB) einbezogen werden.

Mittlerweile hat der Bundesrat die Botschaft Gesamtschau FinöV (ZEB) verabschiedet. Erfreulicherweise hat er den Anliegen der Kantone und der Motion teilweise entsprochen. Die KVF weist aber darauf hin, dass nicht alle Forderungen der Motion 07.3328 für die Zusatzvorlage erfüllt werden: 1. soll sie eine Nachfinanzierung der NEAT sicherstellen; 2. ist eine beschränkte Anzahl von weitere Projekte - unter anderem der Wisenbergtunnel - aufzunehmen; 3. soll die Zusatzvorlage anordnen, dass die Angebotskonzepte, die von Bund und SBB mit den Kantonen erarbeitet wurden, in einem Sachplan festhalten werden, der periodisch anzupassen ist. Dabei muss der Regionalverkehr angemessen berücksichtigt werden. Schliesslich muss mit der Planung der künftigen Projekte zeitgerecht begonnen werden, dies selbstverständlich im Einvernehmen mit den Kantonen. Diese werden einzuladen sein, die Trassen und deren Einpassung in Besiedlung und Landschaft rechtzeitig raumplanerisch zu sichern. Der Bund hat ja dazu zurzeit keine genügenden rechtlichen Mittel.

Im Rahmen der Bilateralen II hat die Schweiz ein Abkommen abgeschlossen, welches ihr erlaubt, amProgramm MEDIA der EU zur Förderung des europäischen Filmschaffens teilzunehmen. Das Abkommen ist am 31. Dezember 2006 zusammen mit dem Ende des MEDIA-Programmzyklus ausgelaufen. Um am Folgeprogramm „MEDIA 2007" für die Jahre 2007-2013 teilzunehmen, hat der Bundesrat mit der EG über die Erneuerung des Abkommens verhandelt und legt das Ergebnis nun den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vor (07.074). Erst am Schluss der Verhandlungen hatte die EU verlangt, dass die Schweiz die massgebende EU Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen" übernehme und auf die bisherige Ausnahme gemäss der Europarats-Konvention verzichte. Auch Nachverhandlungen haben zu keinem anderen Ergebnis geführt.

Da sich somit Fragen bezüglich der Vorschriften zur Fernsehwerbung stellen, richtet die KVF einen Mitbericht an die vorberatende aussenpolitische Kommission. Als direkte Folge müssten ausländische Fernsehsender, welche so genannte Werbefenster an die Schweiz richten, sich nicht mehr an die Schweizer Werbevorschriften, sondern an jene des Sendestaates halten. Das im RTVG verankerte Verbot von Alkohol- oder politischer und religiöser Werbung würde damit für die ausländischen Anbieter nicht mehr gelten. Die Kommission begrüsst es, dass der Bundesrat eine zweijährige Übergangsfrist ausgehandelt hat, während der sich nichts ändert. Deshalb spricht sich die Kommission ohne Gegenstimme für die Genehmigung des Abkommens aus. Diese Übergangszeit ist für Abklärungen zu nutzen, ob das RTVG und die Werbeverbote für Alkohol, politische und religiöse Werbung ganz oder teilweise zu ändern oder aufzuheben seien. Diese Aufgabe stellt sich dem Bundesrat. Die Kommission prüft, ob sie sich selber in den nächsten Monaten in diese Frage einer RTVG-Revision vertiefen soll. Sollte resultieren, dass das RTVG nicht zu ändern ist, muss der Bundesrat das Abkommen am 30. November 2008 kündigen, wie er dies in Aussicht stellt.

Die Kommission hat sich im Weiteren darüber informieren lassen, welche Erkenntnisse das UVEK aus der Studie „Infrastructure to 2030" zieht, welche die OECD im Mai dieses Jahres veröffentlicht hat. Für die zukünftige Entwicklung der Infrastruktur in der Schweiz können grundsätzlich sechs Schlüsse gezogen werden:

In den kommenden Jahrzehnten ist mit einer erhöhten quantitativen und qualitativen Nachfrage nach Infrastruktur zu rechnen. Dieser Bedarf muss gedeckt werden.

Durch den Einsatz von neuer Technologie und Wettbewerbselementen sowie durch ein gutes Nachfragemanagement soll die wirtschaftliche Effizienz gesteigert werden.

Beim Bau und Unterhalt der Infrastruktur muss darauf geachtet werden, dass die ökologische Effizienz insbesondere im Bereich des Klima-, Landwirtschafts- und Lärmschutzes gesteigert wird.

Es muss in neue Technologien investiert werden.

Vor dem Hintergrund einer verstärkten Europäisierung der Infrastruktur muss die Interoperabilität verbessert werden.

Bei der Finanzierung neuer und der Erhaltung bestehender Infrastruktur muss immer die lange Frist berücksichtigt werden. Aufgrund des zu erwartenden steigenden Finanzbedarfs müssen neue Finanzinstrumente geprüft werden.

Im Zusammenhang mit neuen Finanzinstrumenten für Infrastrukturprojekte hat sich die Kommission über die Arbeiten in der Verwaltung zum Thema der Mitfinanzierung durch Private, dem so genannten Public Private Partnership, orientieren lassen. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Infrastrukturfonds werden dazu Studien über PPP-Projekte gemacht.

Bern, 26.10.2007    Parlamentsdienste