Die Kommission hat die Vorlagen beraten, die eine qualifizierte Beratung in Patentsachen und eine qualitativ hochstehende Rechtsprechung in Patentrechtsstreitigkeiten gewährleisten sollen. Die Berufsbezeichnung des Patentanwalts soll in Zukunft geschützt sein. Ein neues Bundespatentgericht soll die zivilrechtlichen Patentstreitigkeiten prüfen.

07.098  s Patentanwaltsgesetz
07.099  s Patentgerichtsgesetz

Mit 18 zu einer Stimme hat die Kommission die Vorlage zum Patentanwaltsgesetz angenommen, so wie sie der Ständerat in der Herbstsession 2008 verabschiedet hat. Die Titel „Patentanwalt“ bzw. „Patentanwältin“ und „europäische Patentanwältin“ bzw. „europäischer Patentanwalt“ sollen geschützt sein, d.h. sie sollen nur verwendet werden dürfen, wenn bestimmte Qualifikationsvoraussetzungen erfüllt sind (Hochschulabschluss, Patentanwaltsprüfung und praktische Tätigkeit). Diese Regelung ist angesichts der Komplexität des Erfindungsschutzes nötig, um eine qualifizierte Beratung in Patentsachen zu gewährleisten.

Die Kommission hat sich zudem ohne Gegenstimme für die Vorlage zum Patentgerichtsgesetz ausgesprochen. Die Vorlage bezweckt, ein nationales Spezialgericht mit ausschliesslicher Zuständigkeit in patentrechtlichen Verletzungs- und Rechtsgültigkeitsfragen zu schaffen. Das Patentgericht soll sich aus juristisch sowie aus technisch ausgebildeten Richterinnen und Richtern zusammensetzen und wird somit in der Lage sein, das für die oft sehr komplexen Patentprozesse notwendige Fachwissen zu erarbeiten. Das heutige System weist Mängel auf: Angesichts der geringen Anzahl von Patentstreitigkeiten können nur einige wenige kantonale Gerichte die erforderliche Fachkenntnis und praktische Erfahrung aufbauen und aufrechterhalten. Uneinigkeit herrschte einzig darüber, welche Behörde für die Wahl der nebenamtlichen Richterinnen und Richter zuständig sein soll. Mit 12 zu 11 Stimmen beantragt die Kommission, dem Bundesrat zu folgen und diese Kompetenz der Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung zu übertragen. Eine Minderheit möchte wie der Ständerat, dass sowohl die hauptamtlichen als auch die nebenamtlichen Richterinnen und Richter durch die Bundesversammlung gewählt werden.



08.034  n Internationaler Strafgerichtshof. Umsetzung des Römer Statuts

Die Kommission hat mit 16 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung die Vorlage zur Umsetzung des so genannten Römer Status des Internationalen Strafgerichtshofs angenommen. Mit der Umsetzung des Römer Statuts soll eine lückenlose gesetzliche Regelung und Strafverfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in der Schweiz gewährleistet werden. Die Anpassungen beinhalten in erster Linie die Schaffung eines neuen Tatbestandes der Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie die detaillierte Definition von Kriegsverbrechen im Strafgesetzbuch sowie im Militärstrafgesetz. Im Weiteren werden die Zuständigkeiten von Zivil- und Militärjustiz neu festgelegt. Die Kommission beantragt nur eine Änderung an der Vorlage des Bundesrates, nämlich, dass auf Völkermord mindestens zehn (und nicht fünf) Jahre Freiheitsentzug steht.



05.445  n Pa. Iv. Studer Heiner. Verfassungsgerichtsbarkeit
07.476 n Pa. Iv. Müller-Hemmi. Bundesverfassung massgebend für rechtsanwendende Behörden

Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass das Verhältnis zwischen Bundesgesetzen und Bundesverfassung sowie das Verhältnis zwischen Bundesrecht und Völkerrecht einer vertieften Betrachtung bedürfen und dass hier gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Mit 15 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung hält sie deshalb an ihrem Entscheid fest, der parlamentarischen Initiative des ehemaligen Nationalrats Heiner Studer Folge zu geben, die u.a. verlangt, dass das Bundesgericht im Zusammenhang mit einem Anwendungsakt prüfen kann, ob ein Bundesgesetz gegen verfassungsmässige Rechte oder gegen das Völkerrecht verstösst (direkte Kontrolle der Verfassungsmässigkeit). Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hatte sich mit 7 zu 5 Stimmen gegen eine solche Kontrolle ausgesprochen. Eine Minderheit der Kommission beantragt, der Initiative keine Folge zu geben, da in ihren Augen die vom Volk angenommenen Gesetze nicht Gegenstand einer gerichtlichen Prüfung sein dürfen. Mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission auch der parlamentarischen Initiative der ehemaligen Nationalrätin Müller-Hemmi Folge gegeben. Diese verlangt, dass das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden die Bestimmungen eines verfassungswidrigen Bundesgesetzes nicht zwingend anwenden müssen. Die Schwesterkommission des Ständerates hat sich zu dieser Initiative noch nicht geäussert.



Änderung der Bestimmungen über die parlamentarische Immunität

Die Kommission hat mit 13 zu 7 Stimmen beschlossen, eine Initiative einzureichen mit dem Ziel, die Bestimmungen über die parlamentarische Immunität zu ändern. Zum einen möchte sie die Tragweite der Immunität einschränken, indem ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der vorgeworfenen strafbaren Handlung und der amtlichen Stellung oder Tätigkeit des Ratsmitglieds verlangt wird. Zum anderen schlägt sie vor, Gesuche um Aufhebung der Immunität nicht mehr im Plenum der Räte, sondern auf Kommissionsstufe definitiv zu behandeln. Diese Initiative ist das Ergebnis der Arbeiten, die eine Subkommission seit letztem Herbst durchgeführt hat.



06.062  Schweizerische Zivilprozessordnung

Die Kommission befasste sich erneut mit der Vorlage zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, die derzeit in der Differenzbereinigung steht. Sie hält bei den Artikeln 143 und 306 an ihrem ursprünglichen Antrag fest. Was die neuen Tatsachen und Beweismittel (Art. 223bis ff.) betrifft, entschied sie sich für einen Kompromissantrag.


06.402  n Pa. Iv. Heim. Revision des Verjährungsrechts im Strafgesetzbuch

Mit 12 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die Kommission, dieser Initiative von Nationalrätin Bea Heim keine Folge zu geben. Diese verlangt, die Verjährung von Straftaten zu verlängern, deren strafrechtlicher Erfolg erst viel später eintritt, deren Strafverfolgung mit ausserordentlichem Aufwand und langen Verfahren verbunden ist, oder die aufgrund besonderer Umstände oder ihrer Schwere längere Verjährungsfristen als geboten erscheinen lassen. Die Mehrheit der Kommission weist darauf hin, dass die Verjährungsregeln im Rahmen der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches überprüft wurden und nun vorerst die in der Praxis gemachten Erfahrungen abgewartet werden müssen. Im Übrigen bestehe in gewissen in diesem Zusammenhang genannten Fällen (z.B. bei der Wirtschaftskriminalität) eher im zivilrechtlichen Bereich Handlungsbedarf. Eine Minderheit der Kommission will der parlamentarischen Initiative Folge geben. Ihrer Auffassung nach besteht hier vor allem aufgrund der komplizierten Fälle von Wirtschaftskriminalität und deren allfälligen Auswirkungen in Bezug auf Schuldbetreibung und Konkurs gesetzgeberischer Handlungsbedarf.



06.432  Pa. Iv. Schenker Silvia. Erbrechtliche Zuwendungen und Schenkungen an Personen mit einer besonderen beruflichen Funktion

Die Kommission hat mit 15 zu 5 Stimmen beschlossen, bei der parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Silvia Schenker auf ihren ursprünglichen Beschluss zurückzukommen. Sie beantragt, sich der ständerätlichen Kommission anzuschliessen und der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass der Wille der verfügenden Person stärker zu gewichten ist als der Schutz der Erben. Einige Mitglieder sind zudem der Meinung, dass die bestehenden Standesregeln ausreichen. Die Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben, dies vor allem deshalb, weil ihrer Meinung nach die von der Initiantin angestrebte Regelung insofern im Interesse der betroffenen Berufsgruppen liegt, als sie diese vor heiklen Situationen schützt.

 

Die Kommission hat am 16. und 17. Oktober unter dem Vorsitz von Nationalrätin Gabi Huber (FDP, UR) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Bern getagt.

Bern, 17. Oktober 2008  Parlamentsdienste