Wie der Ständerat ist die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates der Ansicht, dass bezüglich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien Klarheit geschaffen werden soll. Sie unterstützt deshalb mit 15 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung die Vorlage des Ständerates, welche solche Abzüge sowohl bei der direkten Bundessteuer wie auch auf kantonaler Ebene vorsieht.

Beiträge an politische Parteien können heute schon in der Mehrzahl der Kantone von den Steuern abgezogen werden. In einem Urteil vom 7. Juni 2007 beurteilte das Bundesgericht solche Abzüge jedoch als bundesrechtswidrig. Die Vorlage, welche die SPK des Ständerates in Umsetzung einer parlamentarischen Initiative erarbeitet hat ( 06.463 s pa.Iv. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien), schafft nun eine klare gesetzliche Grundlage: Spenden bis zu 10’000 Franken sollen von der direkten Bundessteuer abgezogen werden können. Ein Abzug soll auch bei den kantonalen Steuern bis zu einem vom Kanton festgelegten Betrag gemacht werden können.

In der SPK des Nationalrates gab vor allem die Frage zu diskutieren, ob die Abzugsmöglichkeit nicht an das Erfordernis der Veröffentlichung der Beiträge gebunden werden soll. Entsprechende Anträge wurden jedoch deutlich abgelehnt. Die Kommission ist der Ansicht, dass eine Offenlegungspflicht potenzielle Spender und Spenderinnen abschrecken würde. Auch würden sich bei der Umsetzung etliche Probleme stellen. Eine weitere Frage betraf die Abzugsmöglichkeit für juristische Personen: Ein Teil der Kommissionsmitglieder erachtet es  als stossend, dass nun auch Unternehmen nicht öffentlich getätigte Spenden von den Steuern abziehen können. Ein Antrag, die Abzugsmöglichkeit nur für private Personen vorzusehen, wurde jedoch mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt. Zu diskutieren gab auch die Höhe des Abzuges bei den Bundessteuern. Hier setzte sich schliesslich der Vorschlag des Ständerates (Beiträge bis zu 10’000 Franken) gegen verschiedene Vorschläge für tiefere Beträge durch. Die Bedeutung der politischen Parteien rechtfertigt es nach Ansicht der Kommission, dass auch höhere Beträge abgezogen werden können.

Mit 15 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung gibt die Kommission der parlamentarischen Initiative ( 08.432 n Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen) von Nationalrätin Ada Marra (SP/GE) Folge, die verlangt, dass Ausländerinnen und Ausländer der dritten Ausländergeneration künftig auf Antrag der Eltern oder der betroffenen Person selbst eingebürgert werden sollen. Im Unterschied zu der in der Volksabstimmung im Jahre 2004 knapp gescheiterten Vorlage wird also kein Automatismus der Einbürgerung aufgrund der Geburt in der Schweiz vorgesehen. Die Kommission ist mit der Initiantin der Auffassung, dass in der Schweiz geborene Kinder, deren Eltern bereits in der Schweiz aufgewachsen sind, faktisch nicht mehr Ausländerinnen und Ausländer, sondern ein Teil der Schweiz sind. Die Minderheit der Kommission beurteilt eine Einbürgerung auf Antrag ohne Möglichkeit der Ablehnung des Antrags dennoch als Automatismus. Die Initiative missachte den Volkswillen, wie er sich in mehreren Volksabstimmungen geäussert habe.

Mit 17 zu 8 Stimmen gab die Kommission einer parlamentarischen Initiative ( 08.428 Pa.Iv. Kein Familiennachzug bei Bezug von Ergänzungsleistungen) von Nationalrat Philipp Müller (FDP/AG) Folge, die verlangt, das Ausländergesetz so zu ändern, dass Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen, ihre Familien nicht mehr nachziehen können. Die Kommission empfindet es als stossend, dass die Ausländerbehörden nach einem entsprechenden Urteil des Bundesgerichtes Ergänzungsleistungen als Teil des regulären Einkommens zu betrachten haben. Dies führt dazu, dass z.B. IV-Bezüger, die eine ganze Rente und Ergänzungsleitungen beziehen, gegenüber Gesuchstellern, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen und deren Einkommen für den Familiennachzug nicht ausreicht, beim Familiennachzug bevorzugt werden. Die Minderheit der Kommission lehnt die parlamentarische Initiative ab, weil sie die Rechtsauffassung des Bundesgerichts teilt, dass im Familiennachzugsverfahren Ergänzungsleistungen nicht mit der Sozialhilfe gleichzustellen, sondern weiterhin als beitragsunabhängige Sonderleistungen der Sozialversicherungen zu zählen sind.

Nachdem die SPK des Nationalrates der parlamentarischen Initiative, welche ein Vetorecht des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates einführen möchte ( 08.401 n Pa.Iv. Fraktion V. Veto des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates), am 26. Juni 2008 mit 13 zu 10 Stimmen Folge gegeben hatte, hat die ständerätliche SPK am 28. August 2008 mit 6 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung ihre für die Ausarbeitung einer Vorlage nötige Zustimmung verweigert. Die nationalrätliche SPK-N hält an ihrer früheren Auffassung fest und beantragt dem Nationalrat mit 20 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung, der Initiative Folge zu geben (zu den Argumenten pro und contra, siehe die Medienmitteilung der SPK-N vom 27. Juni 2008).

Die Kommission tagte am 23./24. Oktober 2008 in Bern unter der Leitung ihres Präsidenten Gerhard Pfister (CVP/ZG).

 Bern, 24. Oktober 2008 Parlamentsdienste