UREK 08-29 Entwicklung des Strompreises
Die Kommission hat angesichts der angekündigten Preiserhöhungen entschieden, Sofortmassnahmen zu treffen. Sie hatte zuvor eine Diskussion mit der ElCom geführt und verschiedene Interessenvertreter, darunter Swissgrid, Elektrizitätsunternehmen, grosse Stromkunden und Konsumentenschutzorganisationen, angehört.
Die Kommission hat einstimmig beschlossen, eine Kommissionsmotion einzureichen, die eine Revision der Stromversorgungsverordnung bis Ende Jahr verlangt. Die Motion fordert folgende drei Änderungen vom Bundesrat: Die Reserveenergie (Systemdienstleistungen) soll bis 2014 zu Gestehungskosten und nicht zu Marktpreisen von den Kraftwerkbetreibern bereitgestellt werden. Des Weiteren soll das Abschreibungssystem von Netzanlagen angepasst werden. Die jährlichen Abschreibungen und Verzinsungen sollen bis zum 31. Dezember 2010 auf der Basis des Buchwerts erfolgen. Für die Zeit danach (bis Ende 2018) kann der Basiswert für die Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen linear angehoben werden, bis er dem Anschaffungs- bzw. Herstellrestwert entspricht. Damit wird eine sofortige buchhalterische Aufwertung der Netze verhindert. Mit diesen Forderungen folgt die Kommission grundsätzlich den Anliegen ihrer Schwesterkommission (s. 08.3749 s Mo. UREK-S. Massnahmen gegen Strompreiserhöhungen. Änderung der Stromversorgungsverordnung), wobei sie für die Lieferung von Reserveenergie zu Gestehungskosten eine längere Übergangsfrist vorsieht (2014 statt 2011). Schliesslich verlangt die Kommission, dass die Veröffentlichung der Tarife der Netzbetreiber nicht wie bis anhin am 31. August sondern bereits am 30. Juni erfolgt. So stünde der ElCom mehr Zeit zur Überprüfung der Tarife zur Verfügung. Im Rahmen der Diskussionen zu mögliche Sofortmassnahmen hat die Kommission einen Antrag, der eine sofortige Ausserkraftsetzung des Stromversorgungsgesetzes verlangte, mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
An ihrer Sitzung im November wird die Kommission weitere Massnahmen treffen. Zur Diskussion stehen die gesetzeswidrigen Verhältnisse bei Swissgrid, was die Unabhängigkeit des Verwaltungsrates anbelangt. Weitere Punkte sind die Problematik der Abgaben, die von Kantonen und Gemeinde erhoben werden, sowie die Reservehaltung und die doppelt zu zahlenden Abschreibungen. Die Kommission wird auch prüfen, ob dem Regulator eine Kompetenz ex ante einzuräumen ist. Damit würden die Tarife erst nach einer vorgängigen Genehmigung der ElCom in Kraft treten. Schliesslich wird sich die Kommission auch mit den Anliegen der Kleinkonsumenten beschäftigen.
07.429 n Pa. Iv. Sanierung von belasteten Kugelfängen. Fristverlängerung bis 2012 (Büchler)
Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, den Entwurf zur Änderung des Umweltschutzgesetzes anzunehmen. Dieser sieht vor, die Frist für die Gewährung von Bundesbeiträgen zur Sanierung von Schiessanlagen zu verlängern. Dabei wird zwischen Kugelfängen in Grundwasserschutzzonen, in denen Antimon ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellt, und Kugelfängen in Zonen, in denen sie ein kleineres Umweltrisiko bedeuten, unterschieden. Die Frist soll in den Grundwasserschutzzonen bis 2012, in allen anderen Zonen bis 2020 verlängert werden.
Die Kommission hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Fristverlängerung für die Sanierung von belasteten Kugelfängen zur Kenntnis genommen. Eine überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden stimmt der Fristverlängerung zu. Die Meinungen betreffend der konkreten Ausgestaltung dieser Verlängerung gingen aber auseinander; Differenzen bestanden bezüglich der Frist und der Pauschalabgeltung. Die Kommission erachtet ihren Vorschlag als einen guten Kompromiss und hat deshalb den Gesetzesentwurf unverändert übernommen.
07.492 s Pa. Iv. UREK-S. Schutz und Nutzung der Gewässer
07.060 s Lebendiges Wasser. Volksinitiative
Die Kommission ist mit 13 zu 10 Stimmen auf den von der Schwesterkommission ausgearbeiteten indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ eingetreten. Die Mehrheit der Kommission unterstützt den Gegenentwurf, welcher einen Kompromiss zur Volksinitiative darstellt. Der Gegenentwurf umfasst Änderungen im Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer sowie im Wasserbau- und im Energiegesetz. Im Bestreben um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Schutz und Nutzung schlägt der Gegenentwurf Gesetzesbestimmungen in folgenden Bereichen vor: Revitalisierung der Gewässer, Verminderung der negativen Auswirkungen von Schwall und Sunk unterhalb von Wasserkraftwerken, Reaktivierung des Geschiebehaushalts, weitere Ausnahmen von den Mindestrestwassermengen bei Gewässerabschnitten mit geringem ökologischem Potenzial und Berücksichtigung schützenswerter Kleinwasserkraftwerke bei Restwassersanierungen.
Eine Minderheit der Kommission erachtet den von der UREK-S ausgearbeiteten Gegenentwurf als zu einseitig auf den Schutz der Gewässer ausgerichtet. Der Gegenentwurf trage den energiepolitischen Zielen betreffend Förderung der Wasserkraftnutzung zu wenig Rechnung. Die Minderheit beantragt dem Rat, auf den Gesetzesentwurf des Ständerates nicht einzutreten.
Weiter beantragt die Kommission, die Frist zur Behandlung der Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ um ein Jahr auf den 3. Januar 2010 zu verlängern. Die Detailberatung des Gegenentwurfs wird in der nächsten Sitzung fortgesetzt.
08.037 s Unwetterschäden 2005 im Kanton Obwalden. Sonderhilfe
Starke Niederschläge führten Ende August 2005 insbesondere in den Kantonen Bern, Luzern, Uri, Obwalden und Nidwalden zu enormen Unwetterschäden. Als Folge dieser Ereignisse hat das Parlament den Bundesrat mit der Motion „Unwetterkatastrophe 2005 und Leistungen des Bundes“ ( 06.3012 ) beauftragt, eine Sonderbotschaft über die Leistungen des Bundes an die Kosten der Kantone zu unterbreiten. Der Ständerat hat den Entwurf des Bundesrates, der für den Kanton Obwalden eine ausserordentliche Bundeshilfe mit Gesamtkosten von 14.4 Mio. Franken vorsieht, bereits in der Herbstsession 2008 angenommen. Die Kommission beantragt nun mit 20 zu 2 Stimmen, die Vorlage anzunehmen.
07.3590 s Mo. Stadler. Konzept zur Gewährleistung der langfristigen Sicherheit vor Naturgefahren
Die Motion beauftragt den Bundesrat, ein Konzept zur Gewährleistung der langfristigen Sicherheit vor Naturgefahren zu erarbeiten. Die Kommission ist von der Notwendigkeit eines solchen Konzeptes überzeugt und beantragt ihrem Rat einstimmig, die Motion des Ständerates anzunehmen.
In diesem Rahmen hat die Kommission mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, eine Kommissionsmotion zur Finanzierung der Naturgefahrenprävention einzureichen. Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, Budget und Finanzplan für die Jahre 2009 bis 2011 so anzupassen, damit der Bund seinen Verpflichtungen gegenüber den Kantonen bis 2011 nachkommen kann. Eine Minderheit beantragt, die Kommissionsmotion abzulehnen.
Die Kommission hat am 27. und 28. Oktober 2008 unter dem Vorsitz von Nationalrat Toni Brunner (V/SG) und Jacques Bourgeois (RL/FR, 27. Oktober vormittags) sowie teilweise im Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern getagt.
Bern, 28. Oktober 2008 Parlamentsdienste