Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) erhöht den Druck gegen zu hohe Strompreise. Nachdem sie an ihrer Oktobersitzung in einer Motion Sofortmassnahmen in Form einer Änderung der Stromversorgungsverordnung verlangt hat, fordert die Kommission neue Anpassungen der Verordnung und des Gesetzes. Sie verlangt insbesondere, dass die dringenden Massnahmen auf Verordnungsstufe bereits ab 1. Januar 2009 greifen. Des Weiteren beantragt die Kommission, für ein Gebäudesanierungsprogramm die Globalbeiträge des Bundes an die Kantone von rund 14 Mio. auf 100 Mio. Franken aufzustocken.

UREK 08-29 Entwicklung des Strompreises

Die Kommission hat mit 11 zu 0 Stimmen und 7 Enthaltungen beschlossen, ein Kommissionspostulat zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes und der Stromversorgungsverordnung einzureichen.

In fünf Punkten schliesst sich die Kommission ihrer Schwesterkommission an. Die Unabhängigkeit der nationalen Netzgesellschaft von Unternehmen und Tätigkeiten in den übrigen Bereichen der Stromwirtschaft soll gestärkt werden. Auch soll die ElCom in Zukunft direkte Verwaltungssanktionen, analog der Kartellgesetzgebung, verhängen können. Des Weiteren soll sie die Netznutzungstarife und –entgelte sowie die Elektrizitätstarife anhand von Vergleichsverfahren überprüfen. Die Reserveenergie soll künftig zu Gestehungskosten oder zu regulierten Preisen mit Einbezug der Verursacher bereitgestellt werden. Dies bedeutet eine Verankerung der bereits auf Verordnungsstufe dringend verlangten Massnahmen auf Gesetzesstufe. Darüber hinaus fordert das Postulat eine regelmässige Berichterstattung über die Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen. Diese Berichte sollen als landesweite Vergleichsgrundlage dienen und einen Überblick über die Entwicklung der Konzessionsabgaben für die Benutzung von Grund und Boden oder die Gewinnablieferung an die öffentliche Hand geben.

Die Schwesterkommission hat in ihrem Postulat zudem eine zwingende Ex-Ante Kontrolle gefordert. Tarife könnten also erst nach Genehmigung der ElCom in Kraft treten. Im Gegensatz dazu fordert die UREK-N, dass die ElCom lediglich eine punktuelle Ex-Ante Kompetenz erhält, bei Bedarf also einschreiten kann, nicht aber muss. Mit einer solchen Lösung wird die Kontrolle verstärkt, der beträchtliche personelle und finanzielle Aufwand einer Genehmigungspflicht jedoch umgangen. Eine Minderheit der Kommission spricht sich gegen diese neue Kompetenz der ElCom aus.

Darüber hinaus fordert die Kommission in ihrem Postulat noch weitere Änderungen. Die Grundpreise für Strom sollen ca. 10% der durchschnittlichen Stromkosten eines Haushalts nicht überschreiten. Damit soll verhindert werden, dass Kleinkunden benachteiligt werden und die Tarife der angestrebten Förderung der Energieeffizienz und der rationellen Energieverwendung zuwiderlaufen. Des Weiteren soll über die Abschreibungspraxis der in Swissgrid beteiligten Unternehmungen während der letzten zehn Jahre ausführlich berichtet werden.

Schliesslich hat sich die Kommission noch einmal mit den dringenden Änderungen der Stromversorgungsverordnung beschäftigt. Sie begrüsst, dass die Verordnungsänderungen per 1. Januar 2009 in Kraft treten sollen. Sie ist jedoch sehr besorgt, dass nach dem vorliegenden Vorentwurf die Netzbetreiber verpflichtet werden, erst ab dem 1. April 2009 ihre Tarife anzupassen und die Differenz im Folgejahr zu kompensieren. Die Kommission ist sich einig, dass ungerechtfertigte Tariferhöhungen gar nicht erst stattfinden sollen. Aus diesem Grund verlangt sie, dass die Rechnungsstellung für das erste Quartal 2009 auf der Basis der ab 1. April 2009 voraussichtlich geltenden Tarife erfolgen soll.

02.473 n Pa. Iv. CO2-Gesetz. Anreize für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich (Hegetschweiler)

Für den Start eines nationalen Gebäudesanierungsprogramms beantragt die UREK-N der Finanzkommission mit 14 zu 10 Stimmen, im Budget 2009 die Globalbeiträge des Bundes an die Kantone von heute rund 14 Mio. auf 100 Mio. Franken aufzustocken. Eine Minderheit beantragt, auf diese Aufstockung zu verzichten. Dem Entscheid ist eine lebendige Debatte vorangegangen. Weitgehende Einigkeit besteht in der Kommission, dass im Gebäudebereich ein grosses Potential zu Energieeinsparungen besteht und damit ein substantieller Beitrag zu den Klimazielen geleistet werden kann. Umstritten ist die Ausgestaltung und insbesondere die Finanzierung eines Gebäudesanierungsprogrammes. Die Kommission beantragt nun eine Aufstockung der Globalbeiträge des Bundes nach Artikel 15 des Energiegesetzes für das Jahr 2009. Da die Kantone nur Globalbeiträge im Ausmass ihres eigenen Engagements erhalten, wird eine solche Aufstockung lediglich ausgeschöpft, falls die einzelnen Kantone insgesamt mindestens die gleiche Ausgabenhöhe beschliessen. Es ist der Kommission ein wichtiges Anliegen, kontinuierliche Bedingungen für Hauseigentümer zu gewährleisten.

Darüber hinaus ist die Kommission auf den Entwurf der Subkommission zu einem Bundesgesetz über Anreize für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich mit 13 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung eingetreten. Dieses sieht einerseits eine Teilweckbindung der CO2-Abgabe für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich vor. Darüber enthält sie eine Anpassung des Mietrechts. Vermieter sollen die CO2 Abgabe weiterhin auf die Mieter überwälzen können. Die bei einer Befreiung zurückerstatteten Beträge für energetische Investitionen sollen sie jedoch zurückbehalten dürfen. Eine Minderheit beantragt, auf den Entwurf nicht einzutreten. Die Detailberatung des Entwurfes ist für die Januarsitzung vorgesehen.

08.438 n Pa. Iv. Malama. Photovoltaik. Gleichstellung mit den übrigen erneuerbaren Technologien

Die Kommission beantragt mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Malama keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt, dass das Energiegesetz (Art. 7a Abs. 4) so angepasst wird, dass die Photovoltaik denselben Anteil an finanziellen Mitteln erhält wie „alle anderen Technologien“, d.h. wie Anlagen der Wasserkraft (bis 10 MW), Windenergie, Geothermie, Biomasse und Abfällen aus Biomasse.

Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass durch eine stärkere Förderung der Photovoltaik andere, zurzeit billigere und effizientere Technologien benachteiligt würden. Zusätzlich wäre die im revidierten Energiegesetz verankerte Zielvorgabe, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 um mindestens 5400 GWh zu erhöhen, gefährdet. Die Kommissionsmehrheit möchte zuerst wissen, wie viele der angemeldeten Anlagen zur Baureife gelangen und zu einem späteren Zeitpunkt über eine eventuelle Änderung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) entscheiden.

Eine Minderheit der Kommission vertritt die Meinung dass eine „Stop-and-go“-Politik das Wachstum der Photovoltaikbranche auf dem schweizerischen Markt beeinträchtigt und durch die Teildeckel den wirtschaftlichen Chancen der Technologie zuwenig Rechnung getragen wird.

UREK 08-20 StromVG. Einspeisevergütung. Information zur Photovoltaik

Im Kontext der ab 1. Januar 2009 laufenden kostendeckenden Einspeisevergütung hat die Kommission drei Kommissionspostulate angenommen, welche die kostendeckende Einspeisevergütung betreffen: Mit dem ersten Postulat wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob die Fristen betreffend Anmeldung, Projektfortschrittsmeldung und Inbetriebnahme-Meldung dahingehend zu ändern sind, dass sie für die Wasserkraft und die Windenergie gleich lang sind. Zurzeit betragen die Fristen für Wasserkraft vier Jahre, für Windenergie zwei Jahre, obwohl für beide Energieformen vergleichbar lange Verfahren gelten.
Mit dem zweiten Postulat wird der Bundesrat eingeladen zu prüfen, ob für Anlagen zur solarthermischen Stromerzeugung die Höhe der Einspeisevergütungen in der Energieverordnung festzulegen ist. An höheren Lagen der Schweiz bestehen nach Ansicht der Kommission sehr gute Möglichkeiten, diese Technik zu nutzen.

Die ersten beiden Postulate wurden von der Kommission einstimmig angenommen.
Das dritte Postulat fordert den Bundesrat auf zu prüfen, ob die bei den Einspeisevergütungen zu berücksichtigenden Mehrkosten für Strom aus Photovoltaik aus dachgeständerten oder dachintegrierten Anlagen an den effektiven Mehrkosten der Verbraucher (der sogenannten „grid-parity“) zu bemessen sind, unter Einbezug der eingesparten Netznutzungsgebühren. Zurzeit werden die Mehrkosten bei der Photovoltaik aus der Differenz zwischen dem Strombörsen-Preis und den Gestehungskosten gemessen, nicht aber aus der Differenz zwischen dem Preis für Strom aus der Steckdose und dem Strom vom Hausdach, wie dies das Postulat vorschlägt. Dieses Postulat wurde mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

Kommission hat am 10. und 11. November 2008 unter dem Vorsitz von Nationalrat Toni Brunner (V/SG) in Bern getagt.

Bern, 11. November 2008 Parlamentsdienste