Entgegen dem Entscheid des Nationalrates will die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur nicht nur eine reine Kompetenznorm für den Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen. Beim Transport von lebenden Schlachttieren durch die Schweiz unterstützt sie hingegen den Entscheid des Nationalrates und verlangt ein Verbot sowie verstärkte Grenzkontrollen.

Die Kommission hat einstimmig Eintreten auf die Vorlage zum Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen (07.072 ) beschlossen. Nach der Durchführung von Hearings mit Vertretern der biomedizinischen Forschung, der Sozial- und Geisteswissenschaften sowie mit Rechtsspezialisten hat die Kommission die Detailberatungen aufgenommen. Der neue Verfassungsartikel soll dem Bund eine umfassende Zuständigkeit zur Regelung der Forschung am Menschen gewähren mit dem Zweck, Würde und Persönlichkeit des Menschen in der Forschung zu schützen, dies unter Berücksichtigung der Forschungsfreiheit und der Bedeutung der Forschung für Gesundheit und Gesellschaft. Eine Verfassungsregelung ist deshalb nötig, weil erst so die rechtliche Grundlage für konkrete zukünftige gesetzgeberische Tätigkeiten geschaffen wird. Der Vorschlag des Bundesrates (Botschaft vom 12. Dezember 2007) sieht einen Art. 118a der Bundesverfassung mit drei Absätzen vor. Davon hat der Nationalrat in der Herbstsession die Absätze 2 und 3 ersatzlos gestrichen. Die WBK-S teilt die Meinung des Nationalrates nicht, auf Verfassungsstufe eine reine Kompetenznorm einzufügen. Sie nimmt deshalb für die Detailberatung den Entwurf des Bundesrates als Diskussionsgrundlage wieder auf. Dabei legt sie ein besonderes Augenmerk auf die Sozial- und Geisteswissenschaften. Die WBK-S wird ihre Arbeiten zum Verfassungsartikel nach Abklärungen einiger Punkte seitens der Verwaltung am 3. November 2008 abschliessen. Das Geschäft soll in der Wintersession im Plenum des Ständerates behandelt werden.

Am 09.04.2002 beantragte die WBK-S die von Nationalrat Janiak eingereichte und vom Nationalrat angenommene Motion Rahmengesetz zur Schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik (00.3469 ) in Form eines Postulates an den Bundesrat zu überweisen. Das Postulat fordert eine umfassende Kinder- und Jugendpolitik sowie die Förderung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in allen Bereichen, von denen sie betroffen sind. Mit dem Bericht „Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik“ antwortete der Bundesrat auf dieses und weitere Postulate (Wyss, 00.3400 und 01.3350 ). Er überwies am 2.9.2008 den Bericht an die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur. Der Bundesrat hält die Schaffung eines Rahmengesetzes nicht für angemessen ist jedoch gewillt, Änderungen des bestehenden Bundesrechts in den Bereichen Kinderrechte, Prävention von Misshandlung und Gewalt gegenüber Kindern sowie die Förderung von Jugendaktivitäten anzustreben. Zudem soll das Jugendförderungsgesetz total revidiert werden. Bestehende Bundesaufgaben wie Prävention von Kindesmisshandlungen oder Sensibilisierung für die Rechte des Kindes sollen in einer Bundesratsverordnung geregelt werden. Die Mitglieder der WBK-S orten Handlungsbedarf und begrüssen die im Bericht angekündigten Massnahmen. Eine Mehrheit der Mitglieder stuft diese jedoch - namentlich im Bereich der Koordination - als zu wenig wirkungsvoll ein. Die WBK-S fordert den Bundesrat auf, die vorgeschlagenen Aktionen unverzögert umzusetzen. Zudem empfiehlt sie dem Bundesrat, die Öffentlichkeit aktiver über die vom Bund unternommenen Tätigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendförderung zu informieren.

Mit der Thematik der Kinder- und Jugendpolitik hat sich die WBK-S auch bei der Beratung der Pa. Iv. Amherd Viola. Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz (07.402 n) auseinandergesetzt. Sie lehnt den Beschluss ihrer Schwesterkommission, der Initiative Folge zu geben, mit 9 gegen 2 Stimmen ab. Diese Initiative fordert eine Ergänzung des Artikels 67 der Bundesverfassung, die dem Bund ermöglichen soll, Vorschriften zur Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie zu deren Schutz zu erlassen. Die WBK-S begründet ihre Ablehnung damit, dass der WBK-N bei ihrer Beschlussfassung im November letzten Jahres weder der erwähnte Bundesratsbericht noch die Expertenberichte vorlagen. In Anbetracht dessen, erachtet es die WBK-S als sinnvoll, wenn ihre Schwesterkommission erneut eine Lagebeurteilung vornimmt. Im Übrigen wurde darauf hingewiesen, dass der Weg zu einer Verfassungsänderung langwierig und das Instrument der parlamentarischen Initiative hierfür weniger geeignet sei.

Im Zusammenhang mit dem Bundesratsbericht stehen auch die Beratungen der am 19.12.2007 vom Nationalrat angenommenen Motionen Galladé. Übergeordnete nationale Strategie einer Kinder- und Jugendpolitik (07.3664 n) sowie Amherd. Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie den Kinderschutz (07.3033 ). Der Bundesrat weist im Bericht darauf hin, dass den materiellen Anliegen der Motionen Rechnung getragen werde. Während die Mitglieder der WBK-S im Fall der Motion Galladé diese Ansicht teilen und diese deshalb ohne Gegenstimme bei 3 Enthaltungen ablehnen, wollen sie den Entscheid zur Motion Amherd, gestützt auf einen abgeänderten Text, anlässlich ihrer Sitzung vom 3. November 2008 fällen.

Ein Verbot der Tiertransporte von lebenden Schlachttieren durch unser Land wird mit der Pa. Iv. Marty Kälin. Grenzkontrollen und Tiertransporte (07.417 n) sowie mit den von den Kantonen Bern (07.311 s) und Sankt Gallen (08.315 s) eingereichten Standesinitiativen verlangt. Zur Pa. Iv., welche zudem verstärkte Grenzkontrollen von Tiertransporten fordert, hat sich sowohl die WBK-N wie der Nationalrat für Folge geben ausgesprochen. Die WBK-S hat in einer ersten Vorprüfung den Handlungsbedarf anerkannt, aber dem Entscheid ihrer Schwesterkommission nicht zugestimmt, um die laufenden Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU in diesem Bereich nicht zu belasten (s. Medienmitteilung v. 4.4.2008). Im Rahmen der erneuten Vorprüfung stimmt die WBK-S nun ohne Gegenstimme bei 3 Enthaltungen dem Beschluss des Nationalrates zu.

Die vom Kanton Bern eingereichte Initiative hatte die WBK-S am 4.4.2008 sistiert. Nach Kenntnisnahme des nationalrätlichen Beschlusses im Hinblick auf ein Verbot von Schlachttiertransporten durch unser Land, gibt die Kommission nun dieser Initiative einstimmig Folge. Dieser Beschluss gilt auch für die Standesinitiative des Kantons Sankt Gallen.

Ferner stimmte sie der Motion des Nationalrates Prävention von Tierseuchen (08.3012 ) einstimmig zu.

Die Kommission tagte am 13. und 14. Oktober 2008 unter dem Vorsitz von Ständerat Hermann Bürgi (SVP/TG) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Pascal Couchepin in Bern.

Bern, 14. Oktober 2008 Parlamentsdienste