Zusätzlich zum Ärztestopp, worüber die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) an einer Medienkonferenz berichtet hat, behandelte die Kommission an ihrer ersten Sitzung im neuen Jahr parlamentarische Initiativen, führte ein Hearing zur BVG-Strukturreform durch und setzte schwerpunktmässig die Detailberatung der UVG-Revision fort.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat die Detailberatungen über die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (08.047 n BG über die Unfallversicherung (UVG). Revision. Teil I und II) fortgesetzt. Bereits an ihrer letzten Sitzung hatte sie die Beratung über den Zuständigkeitsbereich der Suva aufgenommen und die Betriebsarten, welche obligatorisch der Suva unterstellt sind, gegenüber dem Entwurf des Bundesrates präzisiert. Mit 14 zu 10 Stimmen entschied sie nun, dass der Bundesrat einzelne Betriebsarten, welche die Voraussetzungen für eine obligatorische Unterstellung unter die SUVA nur zu einem geringen Teil erfüllen, von deren Zuständigkeitsbereich ausnehmen kann. Ein Antrag, der verlangte, dass die Suva auch Betriebe und Arbeitnehmer versichern kann, die ihr nicht obligatorisch unterstellt sind, wurde mit 9 zu 16 Stimmen abgelehnt, ebenso mit 8 zu 15 Stimmen ein Antrag, die Durchführung der Unfallversicherung ganz der Suva zu übertragen. Hingegen sprach sich die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen dafür aus, dass die Suva für jene Betriebe, die ihr unterstellt sind, auch im überobligatorischen Bereich Zusatzversicherungen anbieten kann, so dass diese alle Unfallversicherungen aus einer Hand beziehen können.

Mit der UVG-Revision will der Bundesrat in Artikel 20 neu eine Kürzungsbestimmung für UVG-Renten beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters aufnehmen, um Überentschädigungen zu vermeiden. Nach einer intensiven Auseinandersetzung mit dieser Neuregelung, zu der die Kommission auch den Sozialversicherungsexperten Ueli Kieser anhörte, stimmte sie der vom Bundesrat vorgeschlagenen Regelung zu und lehnte zwei Anträge, die Spielraum für eine weitergehende Kürzung zugelassen hätten, mit 13 zu 10 Stimmen ab.

Unbestritten war, dass für Medizinaltarife im UVG die Tarifstrukturen der Krankenversicherung übernommen werden sollen, wie dies der Bundesrat in Artikel 56 vorschlägt. Diese Angleichung der Tarifstrukturen impliziert keine Vereinheitlichung der Preise und der Finanzierung der Medizinaltarife zwischen UVG und KVG. Einstimmig befürwortete die Kommission auch, dass Transport- und Rettungskosten in diese Regelung einbezogen werden.

Heute werden gemäss UVG auch bei Katastrophen und Kriegsereignissen die vollen Leistungen erbracht. Der Bundesrat schlägt neu vor, dass die Haftung bei Grossereignissen für alle privaten Versicherer zusammen und für die Suva auf 2 Milliarden beschränkt wird. Die SGK-NR lehnte eine Beschränkung der Haftung mit 16 zu 9 Stimmen ab.

Vom Bundesrat vorgeschlagene Verbesserungen im Bereich der Arbeitssicherheit (Art. 82a und Art. 83 Abs. 3), werden von der SGK-NR mit 14 zu 10 Stimmen unterstützt.

Die Kommission wird die Detailberatung an ihrer nächsten Sitzung fortsetzen.

Bereits am 9. November 2007 hatte die Kommission einer von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer eingereichten Pa. Iv. „Keine Diskriminierung älterer Arbeitnehmer. Änderung des Freizügigkeitsgesetzes" (07.436 n) einstimmig Folge gegeben. Die Initiative verlangt, dass rechtlich sichergestellt wird, dass niemand bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses kurz vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters gegen seinen Willen zur vorzeitigen Pensionierung gezwungen werden kann. Auch in der SGK des Ständerates stiess dieses Anliegen oppositionslos auf Zustimmung. Einstimmig verabschiedete die SGK-NR an ihrer Sitzung denn auch eine entsprechende Änderung des Freizügigkeitsgesetzes zuhanden des Nationalrates und zur Stellungnahme an den Bundesrat. Die Kommission wünscht eine Traktandierung bereits in der kommenden Frühjahrssession, damit die Revision auf den 1.1.2010 in Kraft gesetzt werden kann.

Weiter prüfte die SGK-NR die von Nationalrat Reto Wehrli am 3. Oktober 2008 eingereichte Pa. Iv. „Übertragung der Hörgeräteversorgung ins KVG“ (08.477 n) vor. Die Initiative verlangt die Übertragung der Hörgeräteversorgung von der Invalidenversicherung in die Krankenversicherung, wodurch sie sich Sparanreize bei der Hörgeräteversorgung verspricht. Die Kommission beschloss mit 12 zu 9 Stimmen und 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Ein Handlungsbedarf in Bezug auf Preissenkungen durch die Anbieter war in der Kommission nicht bestritten, doch war die Mehrheit der Auffassung, dass die gegenwärtigen Anstrengungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen im Bereich AHV/IV, die Beschaffung für Hörgeräte neu zu regeln, im Moment genügen und dass nun deren Resultate abgewartet werden müssen.

Schliesslich führte die Kommission Anhörungen (s.u.) zur BVG-Teilrevision. Strukturreform (07.055 s) durch. Die Teilrevision zielt auf eine Stärkung der Aufsicht über die Pensionskassen und der Verwaltung von Vorsorgegeldern und sieht Massnahmen vor, um ältere Arbeitnehmer zum Weiterarbeiten zu ermutigen. Die Anhörung zeigte, dass die vom Ständerat ergänzte Vorlage breite Unterstützung findet.

Die Kommission tagte am 14./ 15./16. Januar 2009 unter dem Vorsitz von Jürg Stahl (SVP, ZH) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin in Bern. An den Anhörungen zur BVG-Teilrevision (07.055 s) nahmen teil: Roland A. Müller, Mitglied der Geschäftsleitung des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes; Kurt Gfeller, Vizedirektor Schweizerischer Gewerbeverbandes; Colette Nova, Leitende Sekretärin des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds; Matthias Kuert, Leiter Sozialpolitik, Travail Suisse; Hanspeter Konrad, Direktor ASIP; Daniel Dürr, Geschäftsführer der Stiftung Sicherheitsfonds BVG; Donald Desax, Helvetia Versicherung.

Bern, 16. Januar 2009 Parlamentsdienste