Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) möchte einen Teil des Ertrags der CO2-Abgabe für ein nationales Förderprogramm für Gebäudesanierungen verwenden und unterbreitet dem Parlament eine entsprechende Vorlage. Da in Gebäuden das grösste kosteneffizienten Einsparpotenzial besteht, wäre ein solches Programm einer der tragenden Pfeiler der Schweizer Klimapolitik. In einer Anhörung zeigten sich die Kantone im Gegensatz zu früheren Stellungnahmen offen für diesen Finanzierungsmechanismus.

02.473 n    Pa. Iv. Hegetschweiler. CO2-Gesetz. Anreize für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, ihren Entwurf zu einem Bundesgesetz über Anreize für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich anzunehmen. Dieses sieht eine Teilweckbindung der CO2-Abgabe für Massnahmen zur Vermindung von CO2-Emissionen im Gebäudebereich vor. Die bereitgestellten Fördergelder sollen in erster Linie für energetische Gebäudesanierungen und in minderem Ausmass für die Förderung erneuerbarer Energien bei Gebäuden eingesetzt werden. Darüber hinaus enthält das vorgeschlagene Gesetz eine Anpassung des Mietrechts, welche die Überwälzung der CO2-Abgabe an die Mieter regelt.

In einer Anhörung der Kantone bekräftigten Vertreter der Energiedirektorenkonferenz (EnDK) die Wichtigkeit eines Programms zur energetischen Sanierung von Gebäuden und berichteten über bereits geleisteten Vorarbeiten für eine baldige Umsetzung. Während bisher die Mehrheit der Kantone einer Teilzweckbindung der CO2-Abgabe kritisch gegenüber stand, überlässt sie in Anbetracht der entscheidenden Bedeutung eines solchen Programms nun dem Parlament den Entscheid zur Finanzierung.

In der Detailberatung hat die Kommission gegenüber dem Vorentwurf einige Änderungen vorgenommen. So sollen insbesondere die Finanzhilfen für die Kantone auf 5 Jahre befristet werden und nach einer Evaluation ihrer Wirksamkeit um 5 Jahre verlängert werden können. Eine Minderheit möchte dauerhafte Rahmenbedingungen gewährleisten und beantragt daher, dass die Finanzhilfen bis 2020 gewährt werden sollen.

Darüber hinaus sollen nach der Mehrheit der Kommission die Finanzhilfen nur an Kantone ausgerichtet werden, welche sich finanziell an den Massnahmen beteiligen. Dabei müssen die Kantonsbeiträge mindestens die Hälfte der Bundesmittel betragen. Eine Minderheit möchte auf diese Vorgabe verzichten.

Eine Minderheit lehnt das Bundesgesetz ab. Sie weist darauf hin, dass die CO2-Abgabe als haushaltneutrales Instrument eingeführt wurde und dass nun kurz nach Einführung Teilerträge für spezifische Fördermassnahmen gebunden werden sollen. Sie plädiert zur Reduktion der CO2-Emissionen im Gebäudebereich für steuerliche Anreize.

08.3570 s Mo. Ständerat (Sommaruga Simonetta). Vorwärtsstrategie für energieeffiziente Sanierungsmassnahmen

Die vom Ständerat angenommene Motion beauftragt den Bund, eine Vorlage auszuarbeiten, welche die Information über energetische Gebäudesanierungen verbessert sowie mittels einer Teilzweckbindung der CO2-Abgabe und gezielten steuerlichen Anreizen die energetische Sanierung von Gebäuden vorantreibt. Die Kommission stimmt dem Ständerat zu und beantragt mit 13 zu 12 Stimmen die Annahme der Motion. Bezüglich zwei der drei Forderungen sind die Arbeiten bereits weit fortgeschritten: Zur Information über Gebäude wurde im Dezember eine Motion zur Einführung eines schweizweiten Gebäudeausweises überwiesen (07.3558) und zur Teilzweckbindung der CO2-Abgabe hat die Kommission eine Vorlage beschlossen (siehe oben unter 02.473). Um den Handlungsbedarf bezüglich der dritten Forderung zu unterstreichen, hat die Kommission mit 13 zu 1 Stimmen bei 11 Enthaltungen eine Kommissionsmotion beschlossen, welche steuerlicher Anreize und Vereinfachungen für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich fordert. In diesem Zusammenhang hat sie sich auch mit der Motion der Fraktion CEg befasst (07.3031), welche Spareinlagen steuerlich befreien oder begünstigen möchte, welche zweckgebunden in Investitionen für energieeffiziente Sanierungen getätigt werden. Diese war vom Nationalrat angenommen und vom Ständerat in einen Prüfungsauftrag abgeändert worden. Die Kommission hat der Änderung einstimmig zugestimmt.

08.3138 s Mo. Ständerat (Fournier). Hochspannungsleitungen

Die Motion beauftragt den Bundesrat, umfassende und präzise Kriterien festzulegen, anhand deren bestimmt werden kann, in welchen Fällen eine Hochspannungsleitung in den Boden verlegt werden muss. Der Ständerat hat die Motion am 12. Juni 2008 angenommen. Die Kommission schliesst sich dem Entscheid des Erstrates an und beantragt mit 9 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen.

08.481 n    Pa. Iv. Bourgeois. Förderung erneuerbarer Energien

Die parlamentarische Initiative verlangt eine Änderung des Energiegesetzes, damit die in Artikel 7a Absatz 4 definierte Mittelzuteilung (Einspeisvergütung) zwischen den verschiedenen erneuerbaren Energien (Wasserkraft, Photovoltaik, Windenergie und Biomasse) flexibler gestaltet wird. Nötigenfalls soll eine Anpassung des Deckels von höchstens 0,6 Rappen pro kWh nach Art. 15b vorgenommen werden. Die Kommission hat mit 16 zu 7 Stimmen beschlossen, der Initiative Folge zu geben. Dabei hat sie unterstrichen, dass die Gesetzesanpassungen die Rentabilität und das Potenzial der verschiedenen erneuerbaren Energien berücksichtigen sollen. Die Schwesterkommission des Ständerates muss nun entscheiden, ob sie dem Beschluss der nationalrätlichen Kommission zustimmt.

08.446 s    Pa. Iv. UREK-S. Erneuerung des Fonds Landschaft Schweiz

Der Fonds Landschaft Schweiz (FLS) wurde 1991 zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossen­schaft gegründet und finanziert Massnahmen zur Erhaltung von naturnahen Kulturlandschaften. Er wurde zunächst auf 10 Jahre befristet und mit 50 Millionen Franken ausgestattet. 1999 beschloss das Parlament eine Verlängerung um 10 Jahre. Die parlamentarische Initiative der UREK-S fordert nun eine Verlängerung des Fonds um 10 Jahre bis 2021 mit einem weiteren Bundesbeitrag von 50 Millionen. Die Kommission hat mit 16 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen, dem Entscheid ihrer Schwesterkommission zuzustimmen.  Die Initiative geht somit an die UREK-S zur Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage zurück. Unbestritten waren in der Diskussion der Kommission der Erfolgsausweis sowie die Effizienz des Fonds. Die Finanzierung des Fonds gab jedoch Anlass zur Diskussion. So wurde in der Kommission bekräftigt, dass die Schwesterkommission bei der Ausarbeitung eines Entwurfes zusätzliche Varianten für die Finanzierung prüfen soll, insbesondere ob eine Überführung in das ordentliche Budget des Bundesamtes für Umwelt sinnvoll sei.

08.3240 s Mo. Ständerat (UREK-S). Fluglärmemissionen. Entschädigung nachbarrechtlicher Abwehransprüche

Die Kommission beantragt mit 22 Stimmen bei einer Enthaltung, die Motion des Ständerats anzunehmen. Diese beauftragt den Bundesrat, dem Parlament die gesetzlichen Bestimmungen zu unterbreiten, welche erforderlich sind, um die Rechtslage für Entschädigungen nachbarrechtlicher Abwehransprüche wegen übermässiger Fluglärmemissionen zu verbessern. Die Motion sieht eine Revision des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts bei Enteignungen vor.

07.492 s    Pa. Iv. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S)

Die Kommission setzte die Detailberatung des indirekten Gegenentwurfs zur Volksinitiative Lebendiges Wasser » (07.060) fort. Dieser sieht Änderungen im Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer sowie im Wasserbau- und im Energiegesetz vor. Die Beratung wird an der nächsten Kommissionssitzung fortgeführt.

Die Kommission hat am 26. und 27. Januar 2009 unter dem Vorsitz von Nationalrat Toni Brunner (V/SG) in Bern getagt.

Bern, 27. Januar 2009 Parlamentsdienste