1. 08.053 Vereinfachung der Mehrwertsteuer
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hatte an ihrer Sitzung vom 13./14. Oktober 2008 beschlossen, vorerst den Teil A der Vorlage zur Revision der Mehrwert¬steuer zu behandeln und die Beschlussfassung zu Teil B zu verschieben. An den beiden darauf folgenden Sitzungen hat die Kommission zur Botschaft abweichende Anträge unter anderem in Bezug auf Non-Profit-Organisationen, die Hotellerie sowie die Verjährungsfristen beschlossen. Nun hat die Kommission die Beratung zu diesem Teil A abgeschlossen und unterbreitet die Vorlage ihrem Rat in der Frühlingssession.
Die Kommission beantragt ihrem Rat, die Margenbesteuerung, welche heute vor allem für Auto-Occasionshändler und Antiquitätenhändler Anwendung findet, abzuschaffen und sie durch ein neues System zu ersetzen, das einen so genannten fiktiven Vorsteuerabzug erlaubt. Darüber hinaus schlägt sie ein völlig neues Konzept zum Strafrecht der Mehrwertsteuer vor. Die strafwürdigen Handlungen werden im Gesetz differenzierter umschrieben und die Höhe der Strafe ist abgestuft nach dem Unrechtsgehalt der einzelnen Tathandlungen.
Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen gutgeheissen. Die Kommission hat auch über ihr weiteres Vorgehen in Bezug auf Teil B der Vorlage entschieden. Teil B sieht einen einheitlichen Steuersatz von 6,1 Prozent und die Abschaffung möglichst vieler Steuerausnahmen vor und war in der Vernehmlassung sehr umstritten. Die Kommission hat mit 17 zu 8 Stimmen beschlossen, den Eintretensentscheid zu Teil B zu vertagen, bis der Teil A in der Schlussabstimmung von beiden Räten angenommen worden ist. Damit will sie einerseits die möglichst rasche Beschlussfassung bezüglich des Teils A gewährleisten. Anderseits wird es der Kommission so möglich, die im Teil B ebenfalls vorgesehene Gesetzesrevision auf einen definitiven Entscheid abstellen zu können. Die Kommissionsminderheit hätte den Eintretensentscheid gerne sofort gefällt, um der interessierten Bevölkerung Klarheit über das weitere Vorgehen insbesondere in der umstrittenen Frage des Einheitssteuersatzes zu verschaffen.
2. Wirtschafts- und Finanzmarktkrise
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat heute ein Hearing über die Finanz- und Wirtschaftskrise durchgeführt. Sie hat dabei die Herren Bundespräsident Hans-Rudolf Merz; Peter Kurer, Verwaltungspräsident der UBS; Gery Bruederlin, Personalchef der UBS; Philipp Hildebrand, Vizepräsident des Direktoriums der Schweizer Nationalbank; Daniel Zuberbühler, Vizepräsident der FINMA und Patrick Raaflaub, Direktor der FINMA, angehört. Themen der Diskussion waren unter anderem die Lohnpolitik der UBS, die Massnahmen des Bundes zur Unterstützung der UBS, die Entwicklung des Interbankenmarktes sowie die Rollen der FINMA und der Nationalbank bei der Aufsicht über die Banken und der Stabilisierung der Finanz- und Geldmärkte.
Anschliessend an diese Anhörung wurden verschiedene Vorschläge für eine Kommissionsmotion diskutiert. Mit 11 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen entscheidet die Kommission eine Motion einzureichen, welche den Bundesrat einlädt, die Aufsicht und die Kontrolle des Finanzmarkts durch die FINMA zu überprüfen. Geprüft werden sollen insbesondere die organisatorische Stellung der FINMA, die Sicherung der Unabhängigkeit im personellen Bereich, die Aufsichtsinstrumente sowie die personellen Ressourcen der Aufsicht. Der Bundesrat soll dem Parlament dazu einen Bericht zur FINMA vorlegen und die allenfalls notwendigen Änderungen der Organisation und der Rechtsgrundlagen unterbreiten. Die Mehrheit argumentiert, dass die Finanzkrise gezeigt hat, dass die Unabhängigkeit der Finanzmarktaufsicht gestärkt werden muss. Die Minderheit erinnert daran, dass die FINMA erst seit Januar existiert und erachtet es deshalb als nicht angebracht, nach lediglich einem Monat bereits einen Bericht über die FINMA zu verlangen.
Hingegen spricht sich die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen gegen einen Vorschlag für eine Motion aus, welche die Löhne bei Banken, welche eine Staatshilfe benötigen, begrenzen will. Die Mehrheit der Kommission argumentiert, dass eine staatliche Plafonierung der Saläre die Wettbewerbsfähigkeit der Banken einschränken würde. Die Minderheit andererseits ist der Meinung, dass es die stark risikotreibenden Bonuszahlungen waren, welche zur aktuellen Finanzkrise geführt haben und dass solche Lohnexzesse deshalb verhindert werden müssen.
Ausserdem reicht die WAK-N mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin eine Kommissionsmotion ein, welche den Bundesrat auffordert, angesichts der fundamental veränderten Wirtschaftslage dem Parlament Änderungen am derzeit im Ständerat hängigen Revisionsentwurf zur Arbeitslosenversicherung vorzuschlagen.
Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrätin Hildegard Fässler (SP, SG) und teilweise im Beisein von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz am 9. und 10. Februar 2009 in Bern getagt.
Bern, 10. Februar 2009 Parlamentsdienste