Die ständerätliche Kommission für Bildung, Wissenschaft und Kultur (WBK-S) macht sich an die Arbeit: Eine Subkommission wird sich detailliert mit der Neuordnung der schweizerischen Hochschullandschaft (Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz HFKG (09.057)) befassen. Ein Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat wurde mit 7 zu 3 Stimmen abgelehnt. Vorwärts geht es auch bei der Weiterbildung: Die WBK-S stimmte der parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission für die Ausarbeitung eines Weiterbildungsgesetzes einstimmig, jedoch mit einigen Auflagen zu.

Nachdem die WBK-S an ihrer letzten Sitzung zum Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG; 09.057s) ausführlich Vertreterinnen und Vertreter betroffener Kreise angehört hatte (vgl. Medienmitteilung vom 3. Juli 2009), trat sie gestern einstimmig auf die Vorlage ein und lehnte mit 7 zu 3 Stimmen den Antrag ab, welcher eine Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat forderte. Die sehr unterschiedlichen - von positiven bis sehr kritischen – externen Rückmeldungen auf das Gesetz wurden aufgenommen und diskutiert. Die Mehrheit der Kommission war sich einig, dass es nun ihre Aufgabe sei, die vom Bundesrat überwiesene Vorlage zu beraten, anstatt durch eine Rückweisung die Neugestaltung des Hochschulraumes Schweiz weiter zu verzögern. Die Kommission wird die Einsetzung einer Subkommission beantragen, die nach der Herbstsession ihre Arbeit aufnehmen soll.

Weiterbildung hat nicht nur einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert; sie ist auch ein wachsender Markt, für den es gilt, optimale Rahmenbedingungen und Transparenz zu schaffen. Interessierte Organisationen fordern seit längerem ein Weiterbildungsgesetz, wie es die Bundesverfassung vorsieht und haben sowohl der nationalrätlichen wie der ständerätlichen WBK am 14. August 2009 offiziell eine entsprechende „Behördeninitiative“ überreicht. Vor der Beratung der parlamentarische Initiative Weiterbildung der WBK-N (09.426) hörte sich die Kommission Bundesrätin Doris Leuthard an. Im Namen beider für diesen Fachbereich zuständiger Departemente (EVD und EDI) skizzierte sie mögliche Varianten einer Umsetzung des Verfassungsauftrages und wies auf die vom Bundesrat eingesetzte Expertengruppe und ein vorliegendes Rechtsgutachten zu dieser Thematik hin. Demnach werden Grundlagenbericht und Gutachten diesen Herbst im Bundesrat diskutiert und danach auch der WBK vorgelegt. Die WBK-S beschloss einstimmig, der parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission Folge zu geben um damit zu verdeutlichen, dass Handlungsbedarf bestehe. Sie ist allerdings der Meinung, die Erarbeitung eines Erlassentwurfs sei zu sistieren, bis die WBK-N Kenntnis über die Grundlagen und die Stossrichtung der Vorschläge des Bundesrates erhalten habe.

Weiter beriet die WBK-S die vom Schweizer Tierschutz STS am 26. Juli 2007 eingereichte Volksinitiative Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative; 08.036). Diese verlangt eine Ergänzung von Art. 80 der Bundesverfassung und will damit eine Verbesserung der Stellung des Tieres in der schweizerischen Rechtsordnung bewirken. So soll der Bund den Rechtsschutz von Tieren als empfindungsfähige Lebewesen regeln. Die Interessen von misshandelten Tieren sollen in Strafverfahren wegen Tierquälerei durch einen Tierschutzanwalt vertreten werden. Wie der Bundesrat hatte auch der Nationalrat am 11. Juni dieses Jahres beschlossen, Volk und Ständen die Ablehnung dieser Volksinitiative zu empfehlen. Die WBK-S stimmte dem Beschluss des Nationalrates mit 7 zu 1 Stimme zu.

Am 26. März 2009 lehnte die WBK-S die Motion NR (Aeschbacher). Kein Handel mit Produkten aus kanadischer Robbenschlächterei (08.3432) ab, reichte jedoch die Kommissionsmotion Regulierung des Handels mit Produkten aus der Robbenjagd (09.3355) ein (vgl. Medienmitteilung vom 26. März 2009), welche im Rat noch nicht behandelt wurde. Inzwischen stimmte das Europäische Parlament einer Verordnung zu, die einen kommerziellen Import von Robbenerzeugnissen sämtlicher Robbenarten in die EU untersagt, wobei Ausnahmen für Robbenerzeugnisse, die von Inuits und anderen indigenen Gemeinschaften als Teil ihrer Tradition und ihres Lebensunterhaltes gewonnen werden, weiterhin möglich sind. Eine weitere Ausnahme bildet der Import von Robbenerzeugnissen für den persönlichen Gebrauch. Der Kommission lagen zwei Anträge vor. Der erste orientiert sich an die Bestimmungen der EU und der andere erweitert den Text der Kommissionsmotion 09.3555 mit dem Auftrag an den Bundesrat, bei der Änderung der Rechtsgrundlagen die massgeblichen bilateralen Abkommen mit der EU zu beachten. Letzterer wurde mit 5 zu 3 Stimmen angenommen.

Die Teilrevision des Forschungsgesetzes (08.079 s), die der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) mehr Autonomie überträgt, hat eine weitere Hürde genommen. Die WBK-S räumte die letzten verbleibenden Differenzen zum Nationalrat aus, so dass das Geschäft in der Herbstsession im Ständerat behandelt werden kann.

Bereits zum dritten Mal setze sich die WBK-S mit der Vorlage Forschung am Menschen. Verfassungsbestimmung (07.072n) auseinander. Der Nationalrat verlangt, dass die Wahrung der Forschungsfreiheit im Verfassungsartikel namentlich erwähnt wird, während bislang eine Mehrheit des Ständerats darauf verwies, dass diese bereits in Art. 20 der Bundesverfassung festgeschrieben sei. Würde und Persönlichkeit des Menschen hätten jedoch bei jeder der beiden Formulierungen Vorrang. Mit einer knappen Mehrheit (6 zu 5 Stimmen) schloss sich nun die WBK-S dem Beschluss des Nationalrates an.

Die Kommission tagte am 27. August in Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Hermann Bürgi (SVP/TG) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Doris Leuthard.

 

Bern, 28. August 2009 Parlamentsdienste