Die pa. Iv. Bruderer. Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte ( 09.428 ) will den Import von Pelzprodukten aus tierquälerischer Haltung, Jagd oder Tötung verbieten. Entgegen dem Beschluss der Schwesterkommission beschloss die WBK-S mit 7 zu 4 Stimmen, dieser Initiative keine Folge zu geben. Die Kommission war der Ansicht, dass die momentan bestehenden Rechtsgrundlagen, insbesondere Art. 14 des Tierschutzgesetzes (TschG) ausreichen würden, damit der Bundesrat in diesem Bereich Massnahmen ergreifen könne. Ein Importverbot für Pelzprodukte sei dagegen möglicherweise anfechtbar, weil es mit den Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen der WTO-Abkommen schwer zu vereinbaren sei. Auch eine Beschränkung auf Pelze, nicht aber auf andere tierische Produkte (wie etwa Leder), könnte sich als problematisch erweisen. Eine Deklarationspflicht dagegen erachtet die WBK-S hingegen als sinnvoll, schafft sie doch mehr Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten und gleichzeitig bessere Rahmenbedingungen für jene Verbände des Pelzgewerbes in der Schweiz, die sich bereits seit längerem aktiv für eine Zertifizierung und klare Standards im Bereich des Tierschutzes einsetzen. Die Kommission stimmte deshalb der Motion NR (Moser) Deklarationspflicht für Pelze (08.3675), die eine Verankerung der Deklarationspflicht für Pelze und deren Produkte in den Rechtsgrundlagen fordert, einstimmig zu.
Ferner beriet die WBK-S die Motion ihrer Schwesterkommission Unabhängigkeit der Aufsicht in der Fortpflanzungsmedizin und der Statistik ( 08.3751 ). Diese verlangt die Gewährleistung der ursprünglich vom Gesetzgeber beabsichtigten Unabhängigkeit betreffend Aufsicht über Zentren und Praxen der Fortpflanzungsmedizin und die Unabhängigkeit für die Erstellung einer vollständigen Statistik. Hierfür soll das Fortpflanzungsmedizingesetz entsprechend angepasst werden. Die Kommission lehnte die Motion mit 5 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Die Mehrheit kommt zum Schluss, dass die mit der Motion angesprochenen Fragen den Vollzug betreffen, und deshalb eine Gesetzesrevision nicht zielführend sei. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass anfängliche Schwierigkeiten mit der Datenerhebung und statistischen Auswertungen mittlerweile überwunden seien.
Nasak IV, so lautet der Titel der Motion der WBK-N ( 09.3466 ), mit der der Bundesrat beauftragt wird, bis Ende 2009 ein weiteres Konzept zur Förderung und Steuerung des Sportanlagenbaus auf nationaler Ebene vorzustellen. Die WBK-S empfiehlt ihrem Rat die Motion einstimmig zu Annahme, jedoch mit einer Änderung im Bezug auf den Termin. Die WBKS verlangt das Konzept erst per Ende 2011 und hält fest, dass damit auch die Frage der Finanzierung der bundesseitigen Investition nicht präjudiziert wird.
Im Juli 2009 verabschiedete die Schweiz. Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) ein Stipendien-Konkordat. Die 26 kantonalen Stipendiengesetzgebungen sollen im Bereich der Vergabe von Ausbildungsbeiträgen harmonisiert werden. Dieses Konkordat wurde der Kommission vorgestellt als Grundlage für die anschliessende Beratung der Standesinitiative des Kt. Solothurn Harmonisierung der Stipendien (07.308s) und der Motion. NR (WBK-NR). Harmonisierung bei den Ausbildungshilfen ( 06.3178 ). Beide Geschäfte wurden im Herbst 2007 im Hinblick auf die Schaffung der erwähnten interkantonalen Vereinbarung sistiert.
Die Standesinitiative verlangt Rechtsgrundlagen, welche ein Rahmengesetz für Stipendien zulassen. Die Festlegung von Mindeststandards soll eine materielle Harmonisierung des Stipendienwesens ermöglichen. Der Bund soll dabei ein angemessenes finanzielles Engagement wahrnehmen.
Die Motion fordert ebenfalls die Schaffung einer Vorlage, welche im Einvernehmen mit den Kantonen eine Harmonisierung bei den Ausbildungsbeihilfen im Hochschulbereich fördert. Die finanzielle Beteiligung des Bundes an den tertiären Ausbildungsbeihilfen der Kantone soll so angesetzt werden, dass die Regelung des Bundes und seine Leistungen in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Die WBK-S ist der Ansicht, dass das Stipendienwesen grundsätzlich in die Kantonshoheit falle. Mit der Neugestaltung und Einführung des neuen Finanzausgleichs haben Bund und Kantone im Stipendienbereich eine Teilentflechtung der Aufgaben vorgenommen – auch im Bereich der Ausbildungsbeiträge an Studierende von Hochschulen und anderen Institutionen des höheren Bildungswesens. Im jetzigen Zeitpunkt steht allerdings noch nicht fest, ob die Konkordatslösung zustande kommt. Hinzu kommt die Tatsache, dass die WBKN in der Zwischenzeit eine eigene Initiative eingereicht hat. Die Kommission will deshalb zu Beginn des nächsten Jahres über diese Kommissionsinitiative ( 09.497 ), die Motion der WBKN ( 06.3178 ) und die Standesinitiative Solothurn (07.308) gleichzeitig befinden.
Die WBK-S tagte am 12.11.2009 zum letzten Mal unter dem Vorsitz von Ständerat Hermann Bürgi (SVP/TG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Didier Burkhalter in Bern.
Bern, 13. November 2009 Parlamentsdienste