Abkommen mit den USA über eine Amtshilfegesuch betreffend die UBS

           Für einen Teil der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) steht das Abkommen nicht im Einklang mit rechtsstaatlichen Grundsätzen, für einen anderen Teil ist es nicht annehmbar ohne flankierende innenpolitische Massnahmen betreffend die Problematik "too big to fail".
Ferner hat die Kommission einer parlamentarischen Initiative betreffend die Anwendung der im Personenfreizügigkeitsabkommen vorgesehenen Ventilklausel keine Folge gegeben.

1.   10.038 Amtshilfegesuch des Internal Revenue Service der USA betreffend UBS AG. Abkommen mit den USA 

Die APK-N hat das Abkommen im Rahmen eines Mitberichtes an die zuständige Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) behandelt. In der Diskussion haben sich drei Stossrichtungen herauskristallisiert.

Einige Kommissionsmitglieder betonten die grosse aussen- und aussenwirtschaftspolitische Bedeutung des Abkommens und die erheblichen Risiken für den Wirtschafts- und Finanzplatz der Schweiz, die mit einem Konflikt mit den USA verbunden wären, falls die Schweiz die aus dem Abkommen resultierenden Verpflichtungen nicht einhalten würden. Diese Kommissionsmitglieder stellten sich hinter den Bundesrat und sprachen sich für eine Genehmigung des Abkommens aus.

Ein anderer Teil der Kommissionsmitglieder unterstützte ebenfalls das Abkommen, aber nur unter der Bedingung, dass flankierende Massnahmen im Zusammenhang mit der Problematik "too big to fail" mit der Genehmigung des Abkommens verknüpft werden. Ein entsprechender Antrag, die Empfehlungen der "Expertenkommission zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen" zu einer Teilrevision des Bankengesetzes in den Genehmigungsbeschluss zu übernehmen, wurde aber mit 17 zu 8 Stimmen verworfen.

Weitere Kommissionsmitglieder lehnten das Abkommen grundsätzlich ab, weil es ihrer Ansicht die in der Schweiz geltenden rechtsstaatlichen Prinzipien unterminiert und dem Finanzplatz schwere Schäden zufügt. Eine nachträgliche parlamentarische Genehmigung der mit den USA ausgehandelten Lösung kam für diesen Teil der Kommission nicht in Frage.

Schliesslich entschied die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung, der WAK-N zu beantragen, das Abkommen nicht zu genehmigen.

2.   09.527 n Pa.Iv. Fraktion V. Anwendung der Ventilklausel durch das Parlament

Die Initiative der SVP-Fraktion verlangt, dass neben dem Bundesrat auch das Parlament per einfachen Bundesbeschluss die Anwendung der im Freizügigkeitsabkommen (FZA) vorgesehenen Ventilklausel zur Beschränkung der Einwanderung veranlassen kann, falls der Bundesrat darauf verzichtet.

In der Vorprüfung hat die Kommission der Parlamentarischen Initiative mit 15 zu 7 Stimmen keine Folge gegeben. Die Mehrheit der Kommission erachtet die Abwicklung des FZA als eine Aufgabe des Bundesrates im Rahmen der Umsetzung des Parlamentsbeschlusses zur Genehmigung des Abkommens. Sie lehnt es ab, dass sich das Parlament hier exekutive Kompetenzen aneignet. Ausserdem ist die Kommissionsmehrheit der Auffassung, dass sich das FZA bewährt hat und dass, angesichts der Vorteile der Zuwanderung aus den EU-Staaten für die Schweizer Wirtschaft und der zahlenmässigen Entwicklung dieser Zuwanderung, keinen Anlass zur Anwendung der Ventilklausel bestanden hat. Sie gibt zu bedenken, dass die hohe Arbeitslosigkeit der letzten Jahre Arbeitnehmende betrifft, die vor der Einführung der Personenfreizügigkeit in die Schweiz eingewandert sind. Die Kommissionsminderheit kritisiert, dass der Bundesrat in diesem Bereich seine Verantwortung 2008 und 2009 nicht wahrgenommen hat und es deshalb am Parlament sei, die Anwendung des FZA durch die Ventilklausel zu beschränken, um zu hohe Zuwanderungsraten und die daraus resultierende Belastung der Schweizer Sozialwerke zu vermeiden.

3.   10.022 n Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstrassen

Das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstrassen (ADN) regelt den Gefahrguttransport auf europäischen Flüssen und Seen. In der Schweiz ist dabei allein der Schiffsbetrieb auf dem Rhein betroffen. Das Abkommen hat zum Ziel, den Gefahrguttransport auf europäischen Binnenwasserstrassen durch möglichst einfache, klare und harmonisierte rechtliche Bedingungen zu regeln.

Die Kommission hat das Abkommen mit 13 zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen genehmigt. Die Mehrheit der Kommission ist dabei der Ansicht, dass die Schweiz von einer europaweiten Zusammenarbeit auf diesem Gebiet nur profitieren kann.

4.   Weitere Geschäfte

Mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission einen Antrag auf eine Kommissionsmotion abgelehnt, der eine Verdoppelung der finanziellen Unterstützung der Spitäler von Dr. Richner in Kambodscha erzielen wollte. Die Kommission lobt das Engagement von Dr. Richner und zeigt sich beeindruckt angesichts der Leistung seiner Kinderspitäler. Die Kommissionsmehrheit ist jedoch der Auffassung, dass sich die APK auf die Grundsätze und die Strategie der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit konzentrieren und nicht über die Finanzierung von einzelnen Projekten entscheiden soll. Die Kommissionsminderheit argumentiert hingegen, dass erfolgreiche private Entwicklungsprojekte vermehrt Unterstützung von der Schweiz erhalten sollen.

Des Weiteren hat sich die Kommission namentlich über den Stand der Verhandlungen betreffend eines internationalen wirtschaftlichen Antifälschungsabkommens (ACTA, Anti-Conterfeiting Trade Agreement) informiert.

Die Kommission hat am 22. / 23. April 2010 unter dem Vorsitz von Christa Markwalder (RL/BE) und im Beisein von Bundespräsidentin Doris Leuthard sowie Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Bern getagt.

 

Bern, 23. April 2010 Parlamentsdienste