Verhandlungsmandat des Bundesrates über ein Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der Volksrepublik China
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat dem Verhandlungsmandat für ein schweizerisch-chinesisches Freihandelsabkommen unter zwei Auflagen zugestimmt. Weiter hat sich die APK-N vertieft mit dem Aussennetz beschäftigt und Vertreter der Auslandschweizer angehört. Ausserdem hat sie sich eingehend mit der Problematik von privaten Sicherheitsfirmen befasst sowie eine Motion der Schwesterkommission betreffend Rechtsgrundlagen für den Abschluss völkerrechtlicher Verträge durch den Bundesrat gutgeheissen.

1. Verhandlungsmandat zu einem Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der Volksrepublik China

Im Rahmen einer Konsultation nach Art. 152 Abs. 3 ParlG beschäftigte sich die Kommission mit dem Verhandlungsmandat des Bundesrates betreffend eines Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der Volksrepublik China. Mit dem Abschluss eines Freihandelsabkommens verfolgt der Bundesrat das Ziel, stabile, vorhersehbare, möglichst hindernis- und diskriminierungsfreie Rahmenbedingungen für den grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Austausch mit China zu schaffen.

Die Kommission hat den Eckwerten des Verhandlungsmandats ohne Gegenstimmen zugestimmt. Sie ist dabei der Ansicht, dass das Freihandelsabkommen die Wirtschaftsbeziehungen zu China dynamisieren und für beide Seiten positive Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung mit sich bringen wird.

Die Mehrheit der Kommission hat während der Beratung den Wunsch geäussert, dass zwei Komponenten im bundesrätlichen Verhandlungsmandat stärker gewichtet werden. Zum einen hat die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen einen Antrag gutgeheissen, der verlangt, dass in das Freihandelsabkommen ein Nachhaltigkeitskapitel integriert wird. Damit soll sichergestellt werden, dass sich der Bundesrat an den sogenannten „Best Practice“-Freihandelsabkommen anderer Staaten orientiert und das Abkommen neben der ökonomischen Dimension auch soziale und ökologische Faktoren umfasst. Im Zentrum steht dabei die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) durch beide Vertragsstaaten. Zum anderen hat die Kommission einen Antrag, welcher verlangt, dass die Aussenpolitischen Kommissionen frühzeitig über die landwirtschaftlichen Implikationen des Abkommens informiert werden, mit 23 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.

2. Aussennetz des EDA

Die APK-N hatte bereits an ihrer Sitzung vom 17. Mai 2010 eine erste Diskussion zum Thema Personalmanagement und Aussennetz des EDA geführt. Sie hatte damals entschieden, diese Thematik an einer späteren Sitzung wiederaufzunehmen, um sich an der strategischen Ausrichtung des zukünftigen Aussennetzes zu beteiligen. In diesem Zusammenhang hat sich die Kommission nun auch mit dem Bericht des Bundesrates zur Auslandschweizerpolitik befasst, welcher in Erfüllung des Postulats Lombardi (04.3571. Die fünfte Schweiz als Verbindung zur Welt) erstellt wurde. Im Rahmen dieser Diskussion hat die APK-N den Präsidenten der Auslandschweizer-Organisation ASO, Herrn Jacques-Simon Eggly, und den Direktor der ASO, Herrn Rudolf Wyder, angehört. Die Vertreter der ASO haben dargelegt, dass der Bericht des Bundesrates eine gute Standortbestimmung darstellt, dass nun aber auch konkrete Massnahmen zur Stärkung der Auslandschweizerpolitik ergriffen werden müssen. Die Kommission geht in diesem Punkt mit der Auslandschweizer-Organisation einig. Ausserdem begrüsst sie den Entscheid des Bundesrates, eine interdepartementale Arbeitsgruppe damit zu beauftragen, die Zweckmässigkeit einer einheitlichen gesetzlichen Grundlage in Sinne einer kohärenten Auslandschweizerpolitik zu prüfen. Die APK-N möchte die Entwicklungen im Aussennetz weiter verfolgen und erste Resultate der Arbeitsgruppe im nächsten Quartal vertieft diskutieren.

3. Private Sicherheitsfirmen in der Schweiz – Jüngste Entwicklungen

Des Weiteren hat sich die Kommission über die jüngsten Entwicklungen betreffend private Sicherheitsfirmen in der Schweiz informiert. Dabei ging es insbesondere um die juristischen und aussenpolitischen Implikationen, welche die Sitznahme solcher Unternehmen in der Schweiz mit sich bringt. Die Mehrheit der Kommission zeigte sich äusserst besorgt über die aktuellen Entwicklungen und ist der Ansicht, dass der Bundesrat beauftragt werden muss, in diesem Bereich gesetzgeberisch aktiv zu werden und insbesondere das Gewaltmonopol des Staates zu wahren. Die Kommission hat sich jedoch mit 21 Stimmen bei einer Enthaltung dafür ausgesprochen, einen vorliegenden Antrag, wonach solche Firmen zu verbieten seien, zu sistieren, bis der vom Bundesrat für Ende Jahr angekündigte Bericht vorliegt. Weiter informierte sich die Kommission bei dieser Gelegenheit über den Anfang November verabschiedeten Verhaltenskodex, der die privaten Sicherheitsfirmen in die Pflicht nimmt.

4. 10.3354s Mo. Rechtsgrundlage für den Abschluss völkerrechtlicher Verträge durch den Bundesrat

Die Kommission hat eine Motion ihrer Schwesterkommission mit 11 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die Kommissionsmehrheit unterstützt die Stossrichtung der Motion. Sie vertritt die Ansicht, dass die Kompetenzen des Parlaments – insbesondere mit Blick auf den UBS-Staatsvertrag – nicht übergangen werden dürfen. Hierfür sei zu prüfen, ob eine Änderung der Regelung der selbständigen Vertragsschlusskompetenz des Bundesrates notwendig ist.

Die Minderheit der Kommission sieht keinen Handlungsbedarf in diesem Bereich, da eine ähnlich lautende Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (10.3366) im Ständerat hängig ist. Ausserdem ist sie der Auffassung, dass das eigentliche Problem darin liege, dass völkerrechtliche Verträge, die man abgeschlossen hat, unversehens andere Wirkungen erzielen als vorgesehen. Dieses Problem werde von der vorliegenden Motion nicht angegangen.

5. Nationale Menschenrechtsinstitution und UNO-Menschenrechtsrat

Ausserdem  hat sich die Kommission über den Stand der Dinge betreffend der Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution informiert. Im vergangenen September hat der Projektvorschlag, welcher von den Universitäten Bern, Freiburg, Neuenburg und Zürich in Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen eingereicht wurde, den Zuschlag für das Pilotprojekt erhalten. Der Auftrag des Zentrums besteht darin, die nationalen Kapazitäten zur Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz zu stärken, indem es Informationen, Beratung und eine Plattform für Dialog und Austausch anbietet.

Ausserdem beschäftigte sich die Kommission mit den Beziehungen der Schweiz zum Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. Dabei interessierte sich die Kommission unter dem anderem für das Funktionieren des universellen Überprüfungsmechanismus und die jüngsten Entwicklungen im aktuellen Reformprozess des Rates.

6. Weitere Geschäfte

Weiter hat die Kommission mit 10 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Petition betreffend der Situation der tamilischen Bevölkerung in Sri Lanka (10.2017 s) keine Folge gegeben, da sie der Ansicht ist, dass sich die Schweiz auf diesem Gebiet sehr aktiv engagiert und die Forderungen der Petitionäre damit bereits erfüllt sind. Zudem hat sich die Kommission über das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen sowie über Unruhen in der Westsahara informiert.

 

Die Kommission hat am 15. / 16. November 2010 unter dem Vorsitz von Christa Markwalder (RL/BE) und im Beisein von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey und Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.

 

Bern, 16. November 2010 Parlamentsdienste