1. 10.012 s Doppelbesteuerung. Abkommen mit Österreich, 10.013 s Doppelbesteuerung. Abkommen mit Norwegen, 10.014 s Doppelbesteuerung. Abkommen mit Finnland, 10.015 s Doppelbesteuerung. Abkommen mit dem Grossherzogtum Luxemburg, 10.016 s Doppelbesteuerung. Abkommen mit Katar
Bei diesen Vorlagen handelt es sich um eine zweite Serie von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), bei welchen sich der Informationsaustausch nach Artikel 26 des Musterabkommens der OECD richtet. Darin wird festgehalten, dass die Schweiz künftig nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe leisten wird. Die erste Serie solcher angepasster DBA wurde bereits in der Frühjahrsession im Ständerat gemäss den Anträgen der APK-S genehmigt.
Im Rahmen der Beratungen hat die APK-S bekräftigt, dass sie die Übernahme des OECD-Standards in Steuersachen befürwortet. Mit Genugtuung hat sie zur Kenntnis genommen, dass auch die vorliegenden DBA den Eckwerten entsprechen, welche der Bundesrat im Jahr 2009 als Leitlinien für die Verhandlungen festgelegt und die Kommission positiv gewürdigt hatte. Dazu gehören namentlich der Informationsaustausch ausschliesslich bezüglich Steuerarten, die im DBA definiert sind, das Verbot von so genannten "fishing expeditions" sowie das Rückwirkungsverbot.
Analog zur ersten Tranche von DBA hat die Kommission jedoch die jeweiligen Genehmigungsbeschlüsse mit zwei zusätzlichen Artikeln ergänzt. Zum einen verlangt die Kommission, dass die inländische Umsetzung der Amtshilfe in einem nationalen Gesetz geregelt wird. Zum anderen will die Kommission, dass der Bundesrat gegenüber den Vertragsstaaten erklärt, dass die Schweiz keine Amtshilfe leistet, falls die Gesuche auf illegal beschafften Daten beruhen. Die abgeänderten Genehmigungsbeschlüsse wurden einstimmig angenommen.
2. 09.517 s Pa.Iv. Reimann Maximilian. Anwendung der Ventilklausel durch das Parlament. Vorprüfung
Die parlamentarische Initiative von Ständerat Maximilian Reimann verlangt, dass die einschlägigen Bestimmungen dahingehend zu ergänzen sind, dass neben dem Bundesrat auch das Parlament per einfachem Bundesbeschluss die Anwendung der im Freizügigkeitsabkommen (FZA) vorgesehenen Ventilklausel zur Beschränkung der Einwanderung veranlassen kann. Wenn die Voraussetzungen zur Wiedereinführung von Kontingenten nach Artikel 10 Absatz 4 FZA eingetreten sind, der Bundesrat auf die Kontingentierung aber verzichtet, soll das Parlament diese beschliessen können.
Im Rahmen der Vorprüfung hat die APK-S entschieden, der Initiative mit 7 zu 2 Stimmen keine Folge zu geben. Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit fällt die Anwendung der Ventilklausel klar in den Aufgabenbereich der Exekutive und nicht der Legislative. Zudem bestünde materiell kein Vorteil, wenn sich das Parlament dieser Aufgabe annehme, da sich die Entscheidfindung über die Auslösungsfrist der Ventilklausel hinauszöge. Weiter bezweifelt die Kommissionsmehrheit, dass die Einschränkung der Zuwanderung aus EU-Staaten ein geeignetes Instrument zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sei.
In den Augen der Minderheit hat die Personenfreizügigkeit einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Arbeitslosigkeit, worüber im Volk Besorgnis zu spüren ist. Da der Bundesrat nicht gewillt ist, die Klausel anzuwenden, soll das Parlament das Heft in die Hand nehmen um sich dieser Kompetenz anzunehmen.
3. 09.4052 n Mo. Nationalrat (Rime). Revision des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU
Die Motion beauftragt den Bundesrat der EU einen Entwurf für eine Revision des Personenfreizügigkeitsabkommens zu unterbreiten, mit dem Ziel, die zunehmende Belastung der Schweizer Sozialwerke zu bremsen.
Die APK-S beantragt ihrem Rat mit 6 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass politische und materielle Überlegungen gegen die in der Motion geforderte Revision sprechen. Die Kommissionsmehrheit hält fest, dass die Belastung der Sozialwerke durch die Personenfreizügigkeit differenziert zu betrachten sei. So liege die Arbeitslosenquote von in der Schweiz lebenden Bürgerinnen und Bürgern von EU-Mitgliedstaaten kaum über dem Schweizer Durchschnitt. Ausserdem profitieren die Sozialwerke in ihrer Gesamtheit von den Beitragszahlungen von in der Schweiz lebenden Ausländern. Zudem sei für die Revision des Abkommens nicht nur die Zustimmung der EU sondern aller 27 Mitgliedsstaaten notwendig, was einen grossen Verfahrensaufwand mit sich tragen würde.
Die Kommissionsminderheit vertritt hingegen die Ansicht, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen zu einer höheren Arbeitslosigkeit in der Schweiz beigetragen hat und dass durch eine Revision des Abkommens insbesondere die Arbeitslosenversicherung entlastet werden könnte.
4. 09.4218 n Mo. Nationalrat (Flückiger-Bäni). Begrenzung der Aufenthaltsbewilligung für arbeitslose EU-Bürger
Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Aufenthaltsregelung des Freizügigkeitsabkommens sowie andere diesbezüglich einschlägige Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen dahingehend anzupassen, dass die Aufenthaltsbewilligung einer arbeitslosen Person aus dem EU-Raum grundsätzlich nur um maximal ein Jahr verlängert werden darf.
Die APK-S beantragt ihrem Rat einstimmig die Ablehnung der Motion. Die Kommission ist der Meinung, dass eine zwingende Anwendung des Art. 6 Anhang I des Freizügigkeitsabkommens zu weit geht, da ein Ermessenspielraum wichtig ist um die Umstände der betroffenen Person berücksichtigen zu können. Ein Teil der Kommission spricht sich aber generell für eine konsequente Anwendung des betreffenden Artikels aus.
5. 09.4275 n Mo. Nationalrat (Fraktion V). Befristung der Aufenthaltsbewilligung für arbeitslose EU-Bürger auf ein Jahr
Die Motion beauftragt den Bundesrat, an die für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligungen zuständigen Behörden die Weisung ergehen zu lassen, dass die Aufenthaltserlaubnis für mehr als zwölf aufeinander folgende Monate unfreiwillig arbeitslose EU-Bürger zwingend auf ein Jahr zu begrenzen sei.
Die Kommission hat mit 5 zu 3 Stimmen entschieden, die Motion anzunehmen. Die Kommissionsmehrheit folgt damit dem Antrag des Bundesrates. Sie ist der Ansicht, dass eine konsequente Anwendung des betreffenden Artikel 6 Anhang I des Freizügigkeitsabkommens zu befürworten ist. Eine Kommissionsminderheit spricht sich gegen eine Befristung der Aufenthaltsbewilligung für arbeitslose EU-Bürgerinnen und -Bürger aus.
6. 10.030 s Weiterentwicklung des Schengen Besitzstands. Übernahme der Rechtsgrundlagen zum Aussengrenzenfonds
Im Schengen-Assoziierungsabkommen hat sich die Schweiz grundsätzlich zur Übernahme aller Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes verpflichtet. Der Aussengrenzenfonds der EU bildet eine solche Weiterentwicklung. Die APK-S hat einstimmig drei Notenaustausche betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlage zum Aussengrenzenfonds sowie eine Zusatzvereinbarung über die Beteiligung der Schweiz am Aussengrenzenfonds genehmigt. 2009 hatte sich die Kommission bereits für die Aufnahme von Verhandlungen im Hinblick auf die Teilnahme der Schweiz am Aussengrenzenfonds und im Februar 2010 für die vorläufige Anwendung der entsprechenden Zusatzvereinbarung ausgesprochen.
7. Zusammenarbeit der Schweiz mit der Europäischen Verteidigungsagentur
Die Kommission wurde zum Verhandlungsmandat zu einer Vereinbarung zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Zusammenarbeit mit der Europäischen Verteidigungsagentur (EVA) konsultiert. Anders als die APK-N (siehe Medienmitteilung vom 26. Januar 2010) hat sich die APK-S mit 8 Stimmen bei einer Enthaltung für Verhandlungen mit der EU ausgesprochen. Sie geht mit dem Bundesrat einig, dass sich aus dem Wissensaustausch und aus der Beteiligung an Projekten im Rahmen der EVA Synergien ergeben, welche für die Schweizer Armee und Rüstungsindustrie vorteilhaft sind. Ins Gewicht fällt ausserdem für die Kommission, dass die Teilnahme an der EVA in institutioneller Hinsicht unproblematisch ist, weil kein Zwang zur Zusammenarbeit oder zur Übernahme von EU-Recht besteht.
8. Gespräch mit der Exekutivdirektorin des World Food Programme
Die Kommission hat Josette Sheeran, die Exekutivdirektorin des World Food Programme (WFP), im Rahmen ihres Besuches in Bern empfangen. Beim WFP handelt es sich um die weltweit grösste humanitäre Organisation. Die Exekutivdirektorin betonte vor der Kommission, dass der Kampf gegen Hunger einen wichtigen Schritt zu Sicherheit und Frieden auf der Welt darstellt und bedankte sich für das Engagement der Schweiz in diesem Bereich. Die Kommissionsmitglieder nutzten den Besuch der WFP-Delegation um sich über die Finanzierungsstruktur des Programms und die Verwendung der Gebergelder zu informieren. Ausserdem erhielt die Kommission einen Überblick über die Instrumente, die dem WFP im Kampf für Ernährungssicherheit zur Verfügung stehen.
Die APK-S hat am 25. / 26. März 2010 unter dem Vorsitz von Ständerat Hannes Germann (V/SH) und in Anwesenheit von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey sowie der Bundesräte Hans-Rudolf Merz und Ueli Maurer in Bern getagt.
Bern, 26. März 2010 Parlamentsdienste