Amtshilfe nach Doppelbesteuerungsabkommen gemäss OECD-Standard
In ihrer Stellungnahme zur Verordnung über die Amtshilfe nach Doppelbesteuerungs-abkommen (ADV) unterstreicht die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) die Unzulänglichkeiten des Verordnungsentwurfes unter dem Gesichtspunkt der verfassungsmässigen Grundsätze der schweizerischen Rechtsordnung. Sie bekräftigt die Notwendigkeit, die Regelung der Amtshilfe in Steuersachen auf Gesetzesstufe vorzunehmen. Des Weiteren hat die Kommission das Abkommen mit der EU über Zollerleichterungen und Zollsicherheit genehmigt. Schliesslich hat sie die Rückweisung des Berichtes über die Weiterführung der Entwicklungszusammenarbeit an den Bundesrat bestätigt.

1. Verordnung über die Amtshilfe nach Doppelbesteuerungsabkommen (ADV)

Die APK-S hat zum Entwurf dieser Verordnung im Rahmen einer Konsultation gemäss Art. 151 Abs. 1 ParlG provisorisch Stellung genommen (siehe Beilage). Sie wird sich dazu endgültig äussern, wenn sie vom Ergebnis des gegenwärtig laufenden Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen hat.

In der Beratung des Geschäfts hat die Kommission erneut bekräftigt, dass die in den DBA enthaltenen Amtshilfebestimmungen nicht direkt anwendbar sind, sondern einer Umsetzung ins Landesrecht bedürfen. Zudem vertritt sie die Auffassung, dass die Verankerung im internen Recht auf gesetzes- und nicht auf Verordnungsstufe zu erfolgen hat. Bereits im Rahmen der Beratung der ersten DBA nach OECD-Standard hatte sie die Genehmigungsbeschlüsse um einen entsprechenden Artikel ergänzt. Die Kommission kritisiert, dass der vorliegende Verordnungsentwurf den verfassungsmässigen Grundrechten ungenügend Rechnung trägt. Insbesondere die Frage von richterlicher Kontrolle, Zwangsmassnahmen, Verhältnismässigkeit, Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie Verhältnis zwischen Rechts- und Amtshilfe bedürfen einer präziseren Regelung, die auf Gesetzesebene zu erfolgen habe. Nach Ansicht der Kommission wäre es deshalb wünschenswert, wenn der Bundesrat dem Parlament direkt einen Entwurf für ein Amtshilfegesetz unterbreiten und auf eine vorläufige Verordnung verzichten würde.

2. 09.090 n Zollerleichterungen und Zollsicherheit. Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft

In Folge der Anschläge vom 11. September 2001 hat die EU Sicherheitsvorschriften im Warenverkehr mit Nicht-Mitgliedstaaten erlassen und Wareneinfuhren und –ausfuhren ab 2011 einer Vorabanmeldepflicht unterstellt ("24-Stunden-Regel"). Das abgeschlossene Abkommen sieht vor, dass es im Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EG dank der anerkannten Gleichwertigkeit der Sicherheitsstandards keine Vorabanmeldung geben wird.

Die Kommission hat das Abkommen einstimmig genehmigt, weil damit grosse Nachteile für den grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen der Schweiz und den EU-Ländern vermieden werden können. Im Rahmen der Beratung des Abkommens hat die Kommission eine Aussprache über die Übernahme des gemeinsamen Rechtsstandes der EU geführt. Die Kommission fordert den Bundesrat auf, im Rahmen der Beantwortung des Postulats Markwalder (09.3560, Europapolitik. Evaluation, Prioritäten, Sofortmassnahmen und nächste Integrationsschritte) diese Frage zu erörtern und transparent darzulegen.

3. 09.078 s Weiterführung der Entwicklungszusammenarbeit. Bericht

In den beiden Bundesbeschlüssen vom 8. Dezember 2008 betreffend die Rahmenkredite über die Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit (08.028, 08.030) erteilte das Parlament dem Bundesrat den Auftrag, eine Botschaft für einen zusätzlichen Rahmenkredit vorzulegen mit dem Ziel, den Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz bis zum Jahr 2015 auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erhöhen. Mit Verweis auf die konjunkturelle Entwicklung hat der Bundesrat im Mai 2009 anstelle einer Botschaft den erwähnten Bericht vorgelegt.

In der Frühlingssession 2010 hat der Ständerat auf Antrag der APK-S den Bericht an den Bundesrat zurückgewiesen, mit dem Auftrag, dem Parlament die Botschaft zu einem zusätzlichen Rahmenkredit gemäss den Parlamentsbeschlüssen vom 8. Dezember 2008 vorzulegen. In der gleichen Session hat der Nationalrat die Rückweisung des Berichts abgelehnt, was eine zweite Beratung im Ständerat nötig gemacht hat (Art. 87 ParlG).

In der zweiten Beratung hat die Kommission mit 9 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung an der Rückweisung festgehalten. Die Kommissionsmehrheit begründet die Rückweisung mit dem für den Bundesrat bindenden Auftrag, dem Parlament die betreffende Botschaft vorzulegen. Zudem fordert sie verbindliche Aussagen, wie eine Erhöhung der Entwicklungshilfe auf 0.5% BNE erreicht werden kann. Eine Minderheit in der Kommission lehnt im Hinblick auf die Bundesfinanzen eine Rückweisung ab. Bestätigt der Ständerat die Rückweisung des Berichts, wird das Geschäft endgültig an den Bundesrat zurückgewiesen.

4. Ressourcen und Aktivitäten der Mission der Schweiz bei der EU

Die APK-S hat sich mit dem Leiter der Schweizer Mission bei der EU, Botschafter Jacques de Watteville, unterhalten. Thema waren die Ressourcen und Aktivitäten der Schweizer Mission mit Blick auf die institutionellen Veränderungen, welche das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon mit sich gebracht hat.

Die Kommission hat von der wachsenden Bedeutung, welche die europäischen Institutionen, die EU-Politik und das EU-Recht für die Schweiz haben, sowie von den damit einhergehenden Herausforderungen Kenntnis genommen. Ebenfalls zur Kenntnis genommen hat sie, dass der Schweiz für die Koordination und Verteidigung ihrer Interessen sowohl in Brüssel als auch in Bern nur bescheidene personelle und finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Die APK-S wies auf die Notwendigkeit regelmässiger Kontakte mit den europäischen Partnern und deren Aufklärung über die Position der Schweiz hin. Sie fordert deshalb den Bundesrat auf, eine Kommunikations- und Koordinationsstrategie zur Verbesserung der Präsenz und Wahrnehmung der Schweiz in der EU auszuarbeiten.

Die APK-S hat am 16. April 2010 unter dem Vorsitz von Ständerat Eugen David (CEg/SG) und in Anwesenheit von Bundespräsidentin Doris Leuthard, Bundesrätin Micheline Calmy-Rey sowie Bundesrat Hans-Rudolf Merz in Bern getagt.

Bern, 16. April 2010 Parlamentsdienste