Die Finanzdelegation der eidg. Räte hat heute die Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Februar 2010 betreffend Aufwand des Bundes für die Intervention im Steuerstreit mit den USA diskutiert. Sie teilt die Ansicht des Bundesrates nicht, wonach eine Übertragung der Kosten für die beiden Amtshilfebegehren, welche die USA an die Eidgenössische Steuerverwaltung gerichtet haben, nicht möglich ist. Daher lädt die Finanzdelegation den Bundesrat ein, der UBS nicht nur den Aufwand für die Vergleichsverhandlungen im US-Zivilverfahren von 1 Mio. Franken in Rechnung zu stellen, sondern auch die Aufwände für die beiden Amtshilfeersuchen von geschätzten 37 Mio. Franken einzufordern.
Bern, 3. März 2010 Parlamentsdienste