Perspektiven Bundeshaushalt
Das erfreuliche Ergebnis des Rechnungsabschlusses 2009 kann als Zeichen einer bislang erfolgreichen finanzpolitischen Krisenbewältigung gewertet werden. Ob diese Zeichen mittel- und längerfristig bestätigt werden, ist von der rechtzeitigen Umsetzung verschiedener Reformen abhängig. Die Kommission begrüsst es, dass der Bundesrat mit dem Konsolidierungsprogramm und der Aufgabenüberprüfung die erforderlichen weiteren Schritte vorantreibt.

Kommission wurde über die Weisungen zum Voranschlag 2011 orientiert

In Anbetracht der mittelfristigen Perspektiven des Bundeshaushaltes hat der Bundesrat bereits am 4. November 2009 darüber informiert, dass der Haushalt mittelfristig um jährlich rund 1.5 Milliarden Franken entlastet werden muss. Mit der Verabschiedung der Weisungen zum Voranschlag 2011 sowie zum Finanzplan 2012 – 2014 hat der Bundesrat auch die Finanzkommissionen darüber orientiert, mit welchen konkreten Massnahmen er die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten gedenkt.

Die Finanzkommission nimmt zur Kenntnis, dass sich der Bereinigungsbedarf in den Finanzplanjahren gegenüber der Schätzung vom vergangenen September tendenziell erhöht hat. Gemäss den aktuellen Planungsgrundlagen werden die Vorgaben der Schuldenbremse im Jahr 2011 um 1.3 Milliarden Franken und in den Folgejahren um rund 2 Milliarden Franken übertroffen. Über das vom Bundesrat entworfene Massnahmenpaket diskutieren die Finanzkommissionen im Zusammenhang mit dem Voranschlag 2011. Die kommissionsinternen Vorberatungen beginnen im September und finden ihren Abschluss mit der Berichterstattung in den Räten anlässlich der Wintersession.

 

Kommission verlangt keine Teilkompensation der Kosten für den Frankophoniegipfel

Mit einer von beiden Räten in der Frühjahrsession im dringlichen Verfahren zu beratenden Botschaft unterbreitet der Bundesrat dem Parlament einen Planungsbeschluss über die Organisation des 13. Frankophoniegipfels (10.025). Die Finanzkommission unterstützt die Durchführung des vom 20. bis 24. Oktober 2010 in Montreux stattfindenden Anlasses. Wie die Schwesterkommission des Nationalrates, die das Geschäft am 15. Februar 2010 beraten hat, beschloss sie mit 6 zu 5 Stimmen die maximalen Gesamtkosten für den Bund auf 30 Millionen Franken zu beschränken. Mit 9 zu 2 Stimmen klar abgelehnt wurde in der ständerätlichen Kommission jedoch die von der nationalrätlichen Kommission beantragte Kompensation der Kosten in der Höhe von 10 Millionen Franken innerhalb des Voranschlags 2010 des EDA.

 

Kritische Haltung gegenüber auf Fonds basierenden Finanzierungslösungen

Die Finanzkommission hat von der Absicht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) Kenntnis genommen, die Liquidität des Infrastrukturfonds mittels einer ausserordentlichen Einlage verbessern zu wollen. In der Folge liess sie sich von den Vertretern der Eidg. Finanzverwaltung über die möglichen Auswirkungen dieses Vorhabens auf das finanzpolitische Steuerungsinstrumentarium orientieren. Die Kommission stellt fest, dass eine ausserordentliche Einmaleinlage infolge der Ergänzungsregel zur Schuldenbremse zu einer weiteren Belastung des ordentlichen Haushaltes führen wird. Entsprechend kritisch zeigte sie sich gegenüber einem Ausbau von auf Fonds basierenden Finanzierungslösungen. Die Finanzkommission wird die KVF-S bitten, vor der Verabschiedung einer allfälligen parlamentarischen Initiative, mit der die erforderlichen Gesetzesänderungen vorgenommen werden sollen, sie zu konsultieren. Zudem hat die Kommission beschlossen, die Finanzierungslösungen mittels Fonds an einer ihrer nächsten Sitzungen grundsätzlich zu thematisieren.

 

Kommission unterstützt Haltung der Aussenpolitischen Kommission betreffend die Weiterentwicklung der Entwicklungszusammenarbeit

Angesichts der finanzpolitischen Bedeutung hat sich neben der APK auch die Finanzkommission mit dem vom Bundesrat am 21. Oktober 2009 verabschiedeten Bericht befasst (09.078). Sie teilt grundsätzlich die bundesrätliche Einschätzung der finanzpolitischen Lage des Bundeshaushaltes. Gleichzeitig ist die Kommission jedoch der Auffassung, dass dem Parlament trotz veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die in Auftrag gegebene Botschaft für einen zusätzlichen Rahmenkredit vorzulegen ist. Die Finanzkommission folgt damit der Haltung der APK, die dem Ständerat in der Frühjahrsession beantragen wird, den Bericht an den Bundesrat zurückzuweisen. Eine detaillierte Beurteilung der Finanzierbarkeit des vom Parlament beschlossenen Wachstumspfades wird die Kommission erst dann vornehmen, wenn die seitens des Parlaments geforderte Botschaft zur Verfügung steht.

 

Die Kommission tagte am 25. Februar 2010 in Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Pankraz Freitag (FDP/GL) und in zeitweiser Anwesenheit von Bundesrat Hans-Rudolf Merz.

 

Bern, 26. Februar 2010 Parlamentsdienste