Kommission zeigt sich gegenüber einer ausserordentlichen Einlage in den Infrastrukturfonds kritisch (10.402)
An ihrer letzten Sitzung wurde die Finanzkommission (FK-S) erstmals über die Absicht der Verkehrskommission des Ständerates (KVF-S), die Liquidität des Infrastrukturfonds mittels einer zusätzlichen ausserordentlichen Einlage zu erhöhen, orientiert. In Kenntnis des mittlerweile von der KVF-S zugestellten Berichts prüfte die FK-S das Vorhaben nun im Detail. Gestützt auf die effektiv getätigten Fondseinlagen weist die Finanzkommission darauf hin, dass der Bund seine im Jahr 2005 in der Botschaft zum Infrastrukturfonds deklarierten Verpflichtungen stets übererfüllt hat. Mit Einlagen von 430 Mio. (2008), beziehungsweise 470 Mio. Franken (2009) einerseits und geplanten Einlagen in den Jahren 2010 – 2013 von 386 Mio. Franken andererseits, liegen die Einlagen deutlich über den in der Botschaft in Aussicht gestellten jährlichen Einlagen von 300 Mio. Franken. Die Aussage, wonach der Bund seine Versprechungen gegenüber den Kantonen nicht eingehalten habe ist ebenso wenig zutreffend wie die Aussage, dass die Umsetzung des Infrastrukturfondsgesetzes nicht gemäss dem damaligen Willen des Parlamentes erfolge.
Im Weiteren verweist die Finanzkommission auf die seit dem 1. Januar 2010 in Kraft getretene Ergänzungsregel zur Schuldenbremse. Demnach sind neu auch ausserordentliche Ausgaben innerhalb sechs Jahren im ordentlichen Budget zu kompensieren. Anbetracht den in den Finanzplanjahren erforderlichen jährlichen Einsparungen von rund 1.5 Milliarden Franken erachtet es die Finanzkommission als nicht zweckmässig, den Bereinigungsbedarf weiter ansteigen zu lassen.
Rüstungsprogramm 2010. Irritation über beantragten Zusatzkredit (10.028)
Aus finanzpolitischer Sicht von Interesse ist insbesondere das Beschaffungsprojekt im Bereich Logistik, für das ein Zusatzkredit in der Höhe von 24 Mio. Franken beantragt wird. Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit der Beschaffung des Leichten Transport- und Schulungshelikopters, die Gegenstand des Rüstungsprogramms 2005 war. Der damals im Parlament umstrittene Kredit wurde letztlich unter der Auflage genehmigt, dass mit diesen Mitteln auch die Finanzierung des Flugsimulators sichergestellt wird.
Die Finanzkommission stellt fest, dass in kleinerem Umfang zwar Massnahmen zur Kostenreduktion ergriffen wurden. Gleichzeitig wurden im Rahmen der Beschaffung aber auch bewusst Entscheide gefällt, die letztlich zu Mehrausgaben führten. Die Finanzkommission zeigt für dieses Vorgehen wenig Verständnis. Dies umso mehr, als sich der damalige Departementsvorsteher VBS einverstanden erklärte, dass mit dem bewilligten Kredit auch der Flugsimulator beschafft werden soll.
Kommission begrüsst grundsätzlich die Entkoppelung des Finanzierungsmechanismus bei der Invalidenversicherung (10.032)
Mit dem 1. Massnahmenpaket zur 6. Revision des Invalidenversicherungsgesetzes wird unter anderem auch der Finanzierungsmechanismus gewechselt (Entkoppelung des Bundesbeitrags von den IV-Ausgaben). Die dadurch zu erwartende bessere Berechenbarkeit des Bundesbeitrages und die klareren Verantwortlichkeiten werden von der Finanzkommission grundsätzlich begrüsst. Entsprechend nimmt die Kommission auch die in der Botschaft aufgezeigten Mehrbelastungen des Bundes in Kauf.
Aufgrund der Diskussion mit den Verwaltungsvertretern stellt die Kommission fest, dass die effektive künftige Belastung des Bundes massgebend von den in der vorliegenden Botschaft zu Grunde gelegten Parameter und den Zeitpunkt der Inkraftsetzung des neuen Finanzierungsmechanismus abhängig sind. Für die nachhaltige finanzielle Gesundung der IV ist auch die zweite, in Aussicht gestellte Botschaft betreffend die leistungsseitigen Massnahmen entscheidend. Ein Scheitern der zweiten Botschaft hätte zur Folge, dass aufgrund des geänderten Finanzierungsmechanismus und der fehlenden leistungsseitigen Massnahmen die Defizite der Invalidenversicherung weiter ansteigen würden.
Bericht zur strategischen Stossrichtung der Finanzmarktpolitik zur Kenntnis genommen
In Anwesenheit von Vertretern des Staatssekretariates für internationale Finanzfragen diskutierte die Kommission den vom Bundesrat am 16. Dezember 2009 verabschiedeten Bericht. Die Kommission wird die Diskussion an ihrer nächsten Sitzung in Anwesenheit von Vertretern der Schweizerischen Nationalbank fortsetzen.
Die Kommission tagte am 12. + 13. April 2010 in Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Pankraz Freitag (FDP/GL).
Bern, 13. April 2010 Parlamentsdienste