Volksinitiative "gegen die Abzockerei"
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat den von ihr in den letzten Monaten erarbeiteten indirekten Gegenvorschlag einstimmig verabschiedet. Die Vorlage soll in der Wintersession im Ständerat behandelt werden. Zudem spricht sich die Kommission weiterhin für die Ablehnung der Volksinitiative aus.

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat am 20. Mai 2010 beschlossen, eine Kommissionsinitiative als neuen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ auszuarbeiten (10.443). Am 7. September 2010 präsentierte sie die Grundzüge der Vorlage (siehe dazu das anlässlich der damaligen Medienkonferenz publizierte Fact-Sheet). Mit wenigen Änderungen hat die Kommission nun den Entwurf zu Handen des Ständerates verabschiedet. Der Entwurf ist auf der Webseite der Kommission publiziert.

Als Konsequenz zum Beschluss zum indirekten Gegenvorschlag beantragt die Kommission ihrem Rat, den vom Nationalrat in der Frühjahrssession 2010 beschlossenen direkten Gegenentwurf zu streichen. Mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission dem Ständerat zudem, in Bezug auf die Abstimmungsempfehlung an seinem Beschluss vom Sommer 2009 (Ablehnung der Volksinitiative) festzuhalten (08.080).

Was die Kommissionsinitiative der WAK-S "Aktienrechtliche und steuerrechtliche Behandlung sehr hoher Vergütungen" (10.460) anbelangt, hat die Kommission Anhörungen durchgeführt. Diese haben aufgezeigt, dass noch diverse Fragen in den Bereichen des Aktien-, Steuer- sowie des Arbeitsrechts offen sind, welche die Kommission vertieft prüfen will. Sie wird voraussichtlich an ihrer Sitzung vom 22. November 2010 konkrete Beschlüsse fassen. Die Kommission hatte am 19. August 2010 beschlossen, das Anliegen dieser Kommissionsinitiative bei ihren Arbeiten zum indirekten Gegenvorschlag zu berücksichtigen.

 

08.011 s OR. Aktien- und Rechnungslegungsrecht. Vorlage 3 (Revisionsrecht)

Die Kommission beantragt dem Ständerat einstimmig, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der Nationalrat hatte in der letzten Herbstsession beschlossen, die Schwellenwerte zur Abgrenzung der eingeschränkten von der ordentlichen Revision in Artikel 727 des Obligationenrechts (OR) zu erhöhen und diese Änderung im Rahmen einer eigenständigen Vorlage per 1. Juli 2010 in Kraft zu setzen. Die Kommission erachtet den vom Nationalrat mit der Verabschiedung einer eigenständigen Vorlage beschlossenen Rahmen für die Behandlung dieser Frage als ungeeignet. Sie äussert sich damit nicht materiell zur Notwendigkeit einer Erhöhung der Schwellenwerte im Revisionsrecht (Art. 727 OR).

 

10.058 s Übereinkommen des Europarates über die Cyberkriminalität. Genehmigung und Umsetzung

Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, der Ratifikation des Übereinkommens des Europarates über die Cyberkriminalität sowie den beiden vom Bundesrat beantragten Änderungen im Schweizer Recht (Art. 143bis StGB und neuer Artikel 18b des Rechtshilfegesetzes) zuzustimmen.

Das am 1. Juli 2004 in Kraft gesetzte Übereinkommen über die Cyberkriminalität ist die erste und bisher einzige internationale Konvention, die sich mit Computer- und Netzwerkkriminalität befasst. Die Vertragsstaaten werden verpflichtet, ihre Gesetzgebung den Herausforderungen neuer Informationstechnologien anzupassen. Der erste Teil des Übereinkommens enthält materielle Strafbestimmungen zur Harmonisierung des Strafrechts zwischen den Staaten. Im zweiten Teil werden Regelungen für das Strafverfahren getroffen; dabei geht es vor allem um die Beweiserhebung und Beweissicherung im Zusammenhang mit elektronischen Daten in der Strafuntersuchung. Schliesslich bezweckt das Übereinkommen ein effizientes System der internationalen justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen. Die Schweiz erfüllt die Anforderungen des Übereinkommens bereits weitgehend.

 

00.431 n Pa.Iv. Rahmengesetz für kommerziell angebotene Risikoaktivitäten und das Bergführerwesen

Der Ständerat trat am 8. Juni 2010 entgegen dem Antrag der Kommissionsmehrheit auf den Entwurf für ein Bundesgesetz über das Bergführerwesen und das Anbieten weiterer Risikoaktivitäten ein, den der Nationalrat im September 2009 angenommen hatte. Die Kommission hat nun die Detailberatung durchgeführt und die Vorlage mit 7 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Sie ist weitgehend dem Entwurf des Nationalrates gefolgt.

 

09.423 n Pa.Iv. Rickli Natalie. Register für Pädophile, Sexual- und schwere Straftäter

Die Kommission beantragt ihrem Rat einhellig, dem Beschluss des Nationalrates, dieser Initiative Folge zu geben, nicht zuzustimmen. Die Initiative verlangt, dass neben dem Strafregister ein neues separates Register geführt wird, das verschiedene Informationen zur Ortung verurteilter Pädophiler, Sexual- und Gewaltstraftäter (Wohn- und Arbeitsort) enthält. Die Kommission bestreitet nicht, dass solche Informationen in gewissen Fällen von Nutzen sein können. Allerdings ist sie der Meinung, dass dieser Nutzen in keinem Verhältnis zum Aufwand steht, der die Schaffung eines solchen Registers mit sich brächte; ein weiteres Problem wären die Fehlerrisiken sowie die grosse Mobilität der Straftäter. Zudem weist die Kommission darauf hin, dass die Kantone bereits über die VICLAS-Datenbank verfügten und diese sich nötigenfalls ausbauen liesse. Schliesslich betont die Kommission, dass mit dem geforderten Register nur eine Scheinsicherheit gegeben würde; viel wichtiger sei, dass die vorhandenen Mittel in eine verstärkte Polizeipräsenz investiert würden.

 

08.3060 Mo. Nationalrat (Reimann Lukas). Entkriminalisierung des privaten Pokerspiels

Die Kommission hat mit 9 zu 1 Stimmen, bei 3 Enthaltungen beschlossen, die Motion abzulehnen. Sowohl die Organisation von, wie auch die Teilnahme an Pokerspielen ist in privatem Rahmen bereits heute nicht strafbar und deshalb besteht kein Handlungsbedarf. Auf die Frage ob Pokerturniere Geschicklichkeits- oder Glücksspiele seien und ob deren Organisation im öffentlichen Rahmen weiterhin den Casinos überlassen sein soll, wird von der vorliegenden Motion nicht eingegangen. Die Kommission erinnert daran, dass diese Fragen bereits von zwei weiteren, im Nationalrat hängigen Motionen (10.3506 Mo. Fehr Jaqueline. Pokerspiele als Geschicklichkeitsspiel anerkennen; 10.3613 Mo. Grin. Spielbankengesetz. Pokerturniere) aufgegriffen wurden, die zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden.

Die Kommission hat am 25. und 26. Oktober 2010 unter dem Vorsitz von Ständerat Hermann Bürgi (V, TG) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Bern getagt.

 

Bern, 26. Oktober 2010 Parlamentsdienste