Familienzulagen für Selbständigerwerbende
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-SR) spricht sich gegen einen bundesweiten Anspruch auf Familienzulagen für Selbständigerwerbende aus. Sie fordert den Bundesrat zudem auf, im Hinblick auf die Einführung von leistungsbezogenen Pauschalen (DRG) seine Führungsrolle verstärkt wahrzunehmen.

Mit 7 zu 4 Stimmen beantragt die Kommissionsmehrheit, auf die Änderung des Familienzulagengesetzes nicht einzutreten, mit der die Pa. Iv. Ein Kind, eine Zulage (Fasel; 06.476 n) umgesetzt werden soll. Der Erlassentwurf sieht vor, dass alle Selbständigerwerbenden denselben Anspruch auf Familienzulagen erhalten sollen wie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bisher gibt es in 13 Kantonen Regelungen über Familienzulagen für Selbständigerwerbende. Der Ständerat hatte sich bereits beim Erlass des Familienzulagengesetzes stets gegen eine Ausweitung des Geltungsbereichs auf die Selbständigerwerbenden ausgesprochen. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit besteht nach wie vor kein Grund, einen bundesweiten Anspruch einzuführen, für dessen Finanzierung die Selbständigerwerbenden mit Beiträgen in Prozenten ihres AHV-pflichtigen Einkommens selber aufkommen müssen. Ein derartiges Obligatorium werde von den Betroffenen selbst nicht gewünscht.

Nicht zufrieden ist die Kommission mit dem Stand der Umsetzungsarbeiten im Hinblick auf die Einführung der leistungsbezogenen Pauschalen (Diagnosis Related Groups, DRG). Deutlich wurde dies in der Diskussion zum Bericht über die Einführung der leistungsbezogenen Pauschalen, den der Bundesrat am 27. Januar 2010 in Erfüllung des Postulats Goll (09.3061) verabschiedet hatte. Die Kommission bekräftigte, die DRG müssten fristgerecht auf den 1. Januar 2012 eingeführt werden. Investitionen sollen nur so weit abgegolten  werden, als sie für die obligatorisch versicherte Krankenpflege betriebsnotwendig seien. Die Kommission beschloss, den Bundesrat in einem Brief aufzufordern, seine Führungsaufgabe bei der Einführung der DRG verstärkt wahrzunehmen. Sie will sich an ihrer Sitzung vom 19./20. Mai 2010 erneut über den Stand der Arbeiten informieren lassen.

Im Rahmen eines (mündlichen) Mitberichts zum Psychologieberufegesetz (09.075) an die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-SR) begrüsst die Kommission insbesondere den neuen Titelschutz, die damit verbundene Qualitätsgarantie und in der Konsequenz den Schutz derjenigen, die Psychotherapien in Anspruch nehmen. Positiv sei auch, dass sich bei der Schnittstelle zum KVG gegenüber heute nichts ändert und damit keine zusätzlichen Kosten verursacht werden. Sie wünscht, dass die WBK-SR vertieft überprüft, ob wirklich nur diejenigen für die Weiterbildung zum Psychotherapeuten zugelassen werden sollen, die einen Master in Psychologie nachweisen können oder ob nicht auch Masterabschlüsse anderer Studiengänge (z.B. Theologie, Philosophie) zugelassen werden sollen.

 

Alle Kantone sollen Krebsregister einrichten

Krebsdaten sollen nach einheitlichen Methoden in allen Kantonen erhoben und in einem nationalen Register zusammengeführt werden. Mit 7 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen stimmte die Kommission der Pa. Iv. Heim. Nationales Krebsregister (07.501) zu, der die SGK-NR im Oktober 2008 Folge gegeben hatte. Sie verband diesen Beschluss aber mit dem Wunsch, dass die SGK-NR ihre Arbeiten an einem Erlass mit den im Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) bereits laufenden Arbeiten koordiniert. Mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission hingegen, die Mo. Nationalrat (Müller Geri). Flächendeckendes Schweizer Krebsregister (07.3638) abzulehnen.

 

Die Kommission prüfte zudem drei Standesinitiativen des Kantons Genf vor. Knapp beschloss sie, zwei Initiativen Folge zu geben, welche die Reserven der Krankenversicherer betreffen. Mit dem Stichentscheid ihres Präsidenten gab die Kommission der Kt. Iv. GE. Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Änderung (09.319) Folge, die verlangt, die Reserven sollten pro Kanton separat ausgewiesen werden. Mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung gab sie der Kt. Iv. GE. Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Maximalbetrag für die Reserven (09.320) Folge. Der Bundesrat soll demnach die Kompetenz erhalten, nicht nur die minimale, sondern auch die maximale Sicherheitsreserve zu bestimmen. Im Kanton Genf erreichte die Reservequote Ende 2008 über 40 Prozent des Prämienertrags und damit weit mehr als rechtlich erforderlich. 

Mit 8 zu 3 Stimmen beantragt die Kommission, der Kt. Iv. GE. Für einen Elternurlaub (08.330) keine Folge zu geben. Der Kanton Genf möchte den Kantonen ermöglichen, einen Elternurlaub einzuführen, der über die paritätischen Beiträge der kantonalen Mutterschaftsversicherung finanziert würde. Die Beratung einer weiteren Standesinitiative (09.321 Kt. Iv. GE. Bundesgesetz über die Familienzulagen) hat die Kommission bis zur Diskussion des Familienzulagenregisters (09.068 n Bundesgesetz über die Familienzulagen. Änderung) sistiert.

Mit 5 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen stimmte die Kommission der Pa. Iv. Maury Pasquier. Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 183 über den Mutterschutz (07.455) zu. Die SGK-NR hatte der Initiative im November 2008 Folge gegeben. Die gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz genügen den Anforderungen dieses Abkommens bereits. Änderungen des IAO-Übereinkommens bedürfen einer erneuten Zustimmung durch das Parlament.

Die Kommission tagte am 15. Februar 2010 in Bern unter dem Vorsitz von Alex Kuprecht. Sie hörte den Genfer Staatsrat Pierre-François Unger an.

 

Bern, 16. Februar 2010 Parlamentsdienste