Indirekter Gegenvorschlag zur Offroader-Initiative
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates will bis ins Jahr 2015 die durchschnittlichen CO2-Emissionen von Fahrzeugen auf 130 g CO2/km senken. Damit soll in der Schweiz das gleiche Reduktionsziel angestrebt werden wie in der EU.

10.017 n Für menschenfreundlichere Fahrzeuge. Volksinitiative. CO2-Gesetz. Revision

Mit dem Entscheid des Nationalrates in der vergangen Herbstsession, die eidgenössische Volksinitiative «Für menschenfreundlichere Fahrzeuge» zur Ablehnung zu empfehlen, ihr aber einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber zu stellen, hatte die Kommission den Auftrag erhalten, eine Vorlage auszuarbeiten, welche analog zur EU die Verminderung der CO2-Emissionen von Fahrzeugen auf durchschnittlich 130 g/km bis 2015 vorsieht. Diesem Auftrag ist die Kommission nun nachgekommen und hat mit 14 gegen 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen in der Gesamtabstimmung den indirekten Gegenvorschlag verabschiedet, der auf der ganzen Linie dem Entwurf des Bundesrates folgt.

Eine Minderheit erachtet jedoch das Jahr 2015 für das Erreichen der Reduktion von 130 g CO2/km als zu optimistisch und beantragt, dieses um zwei Jahre auf 2017 zu verschieben. Eine andere Minderheit will auch bereits für die Zeit nach 2015 konkrete Ziele festlegen, und zwar eine Reduktion auf 95 g CO2/km bis 2020 in Anlehnung an die angekündigten Ziele der EU. Die Mehrheit hält es angesichts der nicht vorsehbaren Entwicklung als sinnvoller, dem Bundesrat allein den Auftrag zu erteilen, dem Parlament rechtzeitig und unter Berücksichtigung der Vorschriften der EU Vorschläge für weiter gehende Verminderungen für die Zeit nach 2019 zu unterbreiten.

Neben dem Reduktionsziel betrifft der zweite wesentliche Punkt das Sanktionieren im Falle, dass die individuellen Zielvorgaben überschritten werden. Eine Minderheit beantragt hierbei, in Ergänzung zur vorgeschlagenen Abstufung der Sanktionsbeträge dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, dass er im Falle, wo die tatsächliche Absenkung mehr als drei Prozent vom festgelegten Pfad abweicht, Anpassungen an den Sanktionsbeiträgen vornehmen kann. Um dem Anliegen der Initiative «Für menschenfreundlichere Fahrzeuge» nach mehr Sicherheit im Verkehr entgegen zu kommen, beantragt eine weitere Minderheit, ein Bonus-Malus-System einzuführen, dass finanzielle Anreize für die Erhöhung des Fussgänger- und Partnerschutzes setzt.

10.019 s Raumplanungsgesetz. Teilrevision

Die Kommission hat die Beratungen zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) aufgenommen, die der Bundesrat und der Ständerat als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)» (10.018 s) unterbreiten wollen. Sie beantragt mit einer deutlichen Mehrheit von 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Revisionsvorlage einzutreten. Die Kommission anerkennt, dass sich die Landschaftsinitiative, deren Ziel es ist, die Zersiedelung der Schweiz zu stoppen und die Landschaft besser zu schützen, reellen Probleme annimmt. Sie teilt die Meinung des Bundesrates, dass eine Revision des RPG notwendig ist, um die Siedlungsentwicklung besser steuern und das Kulturland besser schützen zu können. Eine Kommissionsminderheit beantragt, der Volksinitiative keinen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, da ihre Ziele zu weit gingen.

Die Kommission wird an ihrer Sitzung im November die Detailberatung der Revisionsvorlage aufnehmen. Sie wird dann auch Anhörungen betreffend Mehrwertabgabe durchführen, zu welcher der Ständerat zusätzliche Bestimmungen einführen will.

Ferner folgt die Kommission dem Ständerat und beantragt, die Frist für die Behandlung der Initiative durch die Bundesversammlung um ein Jahr zu verlängern.

10.062 n Globale Umwelt. Rahmenkredit

Dieser fünfte Rahmenkredit in der Höhe von 148,93 Millionen Franken dient der Wiederauffüllung des Globalen Umweltfonds (GEF) und stellt die kontinuierliche Weiterführung des internationalen umweltpolitischen Engagements der Schweiz sicher. An der letztjährigen Klimakonferenz in Kopenhagen versprach die internationale Gebergemeinschaft, so auch die Schweiz, zusätzliche Mittel bereitzustellen, um damit in den Entwicklungs- und Transitionsländern Massnahmen zum Klimaschutz zu finanzieren. Die Geberländer hielten im „Copenhagen Accord“ fest, dass dafür ab 2020 zusätzlich bis zu 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr nötig seien. Der finanzielle Zusatzaufwand erklärt auch die Erhöhung des Rahmenkredits um beinahe 40 Millionen Franken im Vergleich zum Kredit, der 2007 gewährt wurde. Eine Minderheit beantragte, nicht auf den Bundesbeschluss einzutreten. Sie begründete dies damit, dass der „Copenhagen Accord“ für die beteiligten Staaten nicht verbindlich sei. Im Weiteren sei fraglich, ob die Mittel tatsächlich der Umwelt zugutekämen. Für den Fall, dass die Kommissionsmehrheit auf den Bundesbeschluss eintreten sollte, verlangte eine zweite Minderheit, auf die Erhöhung des Kredits zu verzichten und stattdessen denselben Betrag zu sprechen wie bereits 2007, also 110 Millionen Franken. Die Kommission nahm den Bundesbeschluss schliesslich unverändert mit 17 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. 

 

Im Übrigen informierte sich die Kommission über die Tarifgestaltung bei den Strompreisen 2011 und liess sich zudem im Zusammenhang mit den laufenden Anhörungen zum Sachplan geologische Tiefenlager auf den neusten Stand bringen.

Die Kommission hat am 11. und 12. Oktober 2010 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jacques Bourgeois (RL/FR) und teilweise im Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern getagt.

 

Bern, 13. Oktober 2010 Parlamentsdienste