Besteuerung von Sozialhilfeleistungen und Steuerbefreiung für das Existenzminimun
Die Kommission hat beschlossen, eine Motion einzureichen, die fordert, dass künftig Sozialhilfeleistungen zu besteuern sind und im Gegenzug das Existenzminimum von den Steuern befreit wird. Zudem hat die Kommission mit 6 gegen 3 Stimmen eine Motion von Ständerat Berset abgelehnt, die verlangt, dass auf im Bankensektor im Jahr 2009 ausbezahlte variable Lohnanteile über 40'000 Franken eine einmalige Steuer von 50 Prozent zu erheben ist.

1. Standesinitiative des Kantons Bern (09.300) Besteuerung von Sozialhilfeleistungen

Der Kanton Bern hat im Februar 2009 eine Standesinitiative eingereicht, welche verlangt, dass Sozialhilfeleistungen besteuert werden, damit Sozialhilfeempfangende und Erwerbstätige gleichbehandelt werden. In einer Anhörung machten Vertreter des Kantons Bern in der WAK-S geltend, dass nach der heutigen Rechtslage Erwerbstätige mit bescheidenem Einkommen unter Umständen weniger Geld im Portemonnaie haben, als Personen, die in gleichem Umfang Sozialhilfe beziehen. Der Wechsel vom Sozialhilfebezug in eine Erwerbstätigkeit hat nicht nur zur Folge, dass das verdiente Einkommen besteuert wird, sondern, dass auch Transferleistungen, welche sich aufgrund des steuerbaren Einkommens berechnen (Verbilligungen von Krankenkassenprämien, tiefere Kinderkrippentarife etc.) wegfallen. In der Kommission herrschte Einigkeit darüber, dass diese Schwelleneffekte verhindert werden müssen, da das System ansonsten falsche Anreize setzt und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sogar bestraft. Die Kommission hat deshalb mit 9 : 0 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Kommissionsmotion (10.3340) beschlossen, welche den Bundesrat auffordert, eine Gesetzesrevision auszuarbeiten, nach der Sozialhilfebezüge besteuert werden. Gleichzeitig soll aber – wie dies von den Vertretern des Kantons Bern in der Anhörung vorgeschlagen worden war – das Existenzminimum steuerlich entlastet werden, um Härtefälle zu vermeiden. Ein Beschluss über die Standesinitiative wurde ausgesetzt, bis der Bundesrat eine Vorlage im Sinne der Kommissionsmotion den Räten unterbreitet.

2. Mo. Berset. International koordinierte Bonus-Sondersteuer (09.4329); Mo. Fetz. Begrenzung des Steuerabzuges für Millionen-Boni (09.4089)

Die Kommission beantragt mit 6 gegen 3 Stimmen, die Motion Berset abzulehnen. Diese verlangt, dass Regelungen zu treffen sind, die alle in der Schweiz tätigen Banken verpflichten, für die 2009 angefallenen variablen Lohnentschädigungen, die den Wert von 40'000 Franken übersteigen, eine einmalige Steuer von 50 Prozent dem Bund abzugeben. Die Kommission stuft die Machbarkeit des Anliegens als problematisch ein, insbesondere die rückwirkende Umsetzung einer für das Steuersubjekt nachteiligen Sondersteuer. Zudem würde eine solche einer verfassungsmässigen Grundlage bedürfen, die heute nicht gegeben ist.

Zur Motion Fetz, welche Einschränkungen bei der Anrechnung von sehr hohen Lohnvergütungen an den geschäftsmässig begründeten Aufwand fordert, hat die Kommission entschieden, vom EFD weitergehende Abklärungen zu dieser Thematik zu verlangen. Auf dieser Grundlage will die Kommission an ihrer nächsten Sitzung über den Vorstoss befinden.

3. Mo. Ständerat (Schweiger). Ausgewogeneres und wirksameres Sanktionssystem für das Schweizer Kartellrecht (07.3856); Pa.Iv. Kaufmann. Existenzgefährdung infolge von Kartellbussen verhindern (08.443)

Die im März 2008 vom Ständerat überwiesene Motion Schweiger und die parlamentarische Initiative Kaufmann verlangen, dass Unternehmen, die ein Programm zur Beachtung der kartellgesetzlichen Regeln („Compliance-Programm“) betreiben, nur mit einer reduzierten bzw. mit keiner Sanktion belegt werden können. Das Kartellgesetz soll zudem so geändert werden, dass künftig gegen natürliche Personen, die sich trotz unternehmensinternen Compliance-Vorgaben aktiv an Wettbewerbsabreden beteiligt haben, eine Strafe verhängt werden kann.

In der Wintersession 2009 änderte der Nationalrat die Motion Schweiger dahingehend, dass Unternehmen mit «Compliance- Programmen»  keine vollständige Straffreiheit gewährt, sondern lediglich eine geringere Sanktion auferlegt werden kann. Der parlamentarischen Initiative Kaufmann wiederum hatte die WAK-N im Oktober 2009 Folge gegeben.

Die WAK-S beantragt ihrem Rat einstimmig, die Änderung des Nationalrates anzunehmen. Sie teilt dessen Ansicht, dass eine vollständige Schuldbefreiung nicht angemessen wäre und  diese die abschreckende Wirkung des im Kartellgesetz vorgesehenen Sanktionensystems unter Umständen verringern würde. Bei der Initiative Kaufmann sprach sich die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen den Beschluss der WAK-N aus, der Initiative Folge zu geben. Da bereits die Motion Schweiger den Bundesrat beauftragt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, ist in den Augen der Kommission keine parlamentarische Initiative mehr notwendig.

4. Weitere Geschäfte der Kommission

- Standesinitiativen der Kantone St. Gallen (08.302) und Aargau (08.308) zur steuerlichen Befreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen: Die Kommission hat mit 10 : 1 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, die Beratung der Standesinitiativen zu sistieren und beauftragt die Verwaltung, eine Übersicht über die finanziellen Unterstützungsleistungen sowie die steuerlichen Entlastungen für Familien mit Kindern zu erstellen und Mängel in diesem System aufzuzeigen.

- Mo. Favre Laurent. Rezession. Höhere Unterstützung für die Regionalpolitik (08.3855) und Mo. Darbellay. Offensive für den schweizerischen Tourismus (08.3970): Die Kommission hat die zwei Motionen gemeinsam beraten, die im Dezember 2008 eingereicht worden waren und zur Abschwächung der Wirtschaftskrise zusätzliche finanzielle Unterstützung für zwei von der Krise besonders getroffene Branchen forderten. Angesichts der Tatsache, dass das Parlament den beiden Motionen in der Frühjahrssession 2009 im Rahmen der 2. Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen mit 100 Mio. für den Fonds für Regionalentwicklung resp. mit 12 Mio. für eine offensive Tourismusmarketing bereits entsprochen hat und die Anliegen in der Umsetzung und damit erfüllt sind, lehnt die Kommission die Vorstösse ab.

-  Mo. Hochreutener: Milderung der Finanzkrise für KMU – Ausweitung des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens (09.3639); Mo. Chevrier: Förderung privater Investitionen (09.3305): Nachdem die Kommission über die aktuelle Situation im Bereich der Unternehmensfinanzierung in Kenntnis gesetzt worden ist, gelangt sie zum Schluss, dass derzeit für die KMU keine grösseren Kreditversorgungsprobleme bestehen. Ebenfalls informiert worden ist die Kommission über die vom Bundesrat unternommenen wachstumspolitischen Massnahmen, mit welchen auch private Investitionen gefördert werden. Aus diesen Gründen beantragt die Kommission ihrem Rat, die beiden Motionen abzulehnen.

- Mo. Nationalrat (Hochreutener). Vereinfachung der Regulierung in sämtlichen Departementen (07.3681): Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 8 zu 2 Stimmen, die Motion anzunehmen. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass mit dieser Motion eine Reduktion der administrativen Aufwendungen der KMU erreicht werden kann.

 

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerätin Helen Leumann (FDP. Die Liberalen, LU) und teilweise im Beisein von Bundespräsidentin Doris Leuthard und Bundesrat Hans-Rudolf Merz am 29. und 30. März 2010 in Bern getagt.

 

Bern, 31. März 2010 Parlamentsdienste