Die Kommission empfiehlt die Vorlage mit geringen Änderungen zur Annahme. Drei Diskussionspunkte stellten der Titelschutz, die Weiterbildungstitel und die Akkreditierung dar. 

Am 18.02.2010 führte die WBK-S Hearings zum Psychologieberufegesetzes (09.075) durch und trat einstimmig auf die Vorlage ein. An ihrer heutigen Sitzung beendete sie die Detailberatung. Die Beratung konzentrierte sich auf die eingangs genannten drei Schwerpunkte. Die Diskussion um den Titelschutz drehte sich vor allem um die Frage des Titels, den eine Person mit Bachelorabschluss in Psychologie führen darf. Die Kommission kam zum Schluss, dass diese Frage nicht in diesem Rahmen geklärt werden könne, da der Bachelorabschluss kein anerkannter Hochschulabschluss im Sinne dieses Gesetzes sei. Sie ist aber der Meinung, dass diese Frage auf anderem Wege geklärt werden müsse. Einen weiteren Themenblock stellten die eidgenössischen Weiterbildungstitel dar. Hier fügte die Kommission neben der Psychotherapie, der Kinder- und Jugendpsychologie, der klinischen Psychologie und der Neuropsychologie als fünftes Fachgebiet die Gesundheitspsychologie ein. Die letzte Debatte betraf die Akkreditierung, bei der die Kommission festhielt, dass die Regelungen analog zum Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) vorzusehen seien, das ebenfalls in der Kommission hängig ist. Die Kommission nahm die Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig an. Die Beratung der Vorlage im Ständerat ist für die Sommersession geplant.

Erneut zur Diskussion stand der Transport von Tieren, die zur Schlachtung bestimmt sind, durch unser Land. Die WBK-S beriet den Erlassentwurf, dem der Nationalrat in der Frühjahrsession zugestimmt hatte und mit dem die parlamentarische Initiative 07.417 Marty Kälin. Grenzkontrollen und Tiertransporte umgesetzt werden soll. Die ständerätliche Kommission beriet nun über das Eintreten und nahm die Detailberatung in Angriff. In Anbetracht von mittlerweile sechs eingereichten Standesinitiativen, von denen die WBK-S dreien auch bereits Folge gegeben hatte, sei das Interesse einer breiten Öffentlichkeit an einer Regulierung dieser Frage unbestritten. Solche zum Teil sehr langen Transporte zu weit entfernten Schlachthöfen seien sowohl aus tierschützerischen Gründen als auch aus ökologischen Erwägungen abzulehnen. Die Kommission trat deshalb nach einer intensiven Debatte mit 8 zu 4 Stimmen ohne Enthaltungen auf die Vorlage ein. Die unterlegene Minderheit argumentierte dagegen, der Handlungsbedarf sei nicht gegeben, da bereits mit den aktuell geltenden Bestimmungen der Tierschutzverordnung der Strassentransport von Klauentieren durch die Schweiz verboten sei; Transporte anderer Tierarten (etwa Hühner) stellten nach Auskunft der Verwaltung in den letzten Jahren kein Problem dar. Die Kommission wird die Detailberatung an der nächsten Sitzung zu Ende führen und dann auch über die zum gleichen Thema eingereichten Standesinitiativen befinden.

Die Kommission tagte unter dem Vorsitz von Theo Maissen (CVP/GR) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsidentin Doris Leuthard und Bundesrat Didier Burkhalter in Bern.

 

Bern, 23. März 2010 Parlamentsdienste