Förderung der Hochschulen und Koordination im schweizerischen Hochschulbereich
Die Kommission orientiert sich in der Frage der gemeinsamen Organe zur Koordination des Hochschulbereichs klar am Verfassungsartikel (Art. 63a Abs. 3), indem sie die Vertretung von Bund und Kantonen in der Schweizerischen Hochschulkonferenz – bestehend aus Plenarversammlung oder Hochschulrat – garantiert.

Nach der Aufnahme der Detailberatung des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG; 09.057) an der Sitzung vom 20. April 2010 setzte die Kommission diese an der heutigen Sitzung fort. Die Kommission folgte dabei weitgehend den Anträgen der Subkommission und kam dem Abschluss der Detailberatung einen entscheidenden Schritt näher.

Die WBK-S beriet die Artikel 7 bis 23, in denen die gemeinsamen Organe, welche für die hochschulpolitische Koordination verantwortlich sind, definiert werden. Bei diesen Organen handelt es sich um die Schweizerische Hochschulkonferenz – sie tagt als Plenarversammlung oder Hochschulrat –, die Rektorenkonferenz sowie den Akkreditierungsrat. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder war der Auffassung, dass nur dem Akkreditierungsrat Organstatus zukommen solle, nicht aber der Schweizerischen Agentur für Akkreditierung, wie der Entwurf des HFKG dies ursprünglich vorgesehen hatte, da Letztere dem Akkreditierungsrat unterstellt sei (Art. 7 Abs. c). Dieser Sicht konnte sich auch der Bundesrat anschliessen.

Intensiv diskutiert wurde ein Minderheitsantrag, der die Streichung der Plenarversammlung vorsieht, in der alle Kantone vertreten sind (Art. 11). Die Minderheit wollte stattdessen die Kompetenzen auf den Schweizerischen Hochschulrat übertragen, in dem gemäss Entwurf HFKG die Hochschulträgerkantone vertreten sind. Der Hochschulrat solle sich, laut Minderheit, aus „sechzehn Mitgliedern der Regierungen der Trägerkantone der Universitäten und der Fachhochschulen“ zusammensetzen. Die Minderheit gab vor allem zu bedenken, dass eine Versammlung, in der alle 26 Kantone vertreten sind, zu gross sei, um handlungsfähig und effizient zu sein. Diese Minderheit fand weder beim Bundesrat noch bei der Kommissionsmehrheit Anklang und wurde mit 7 zu 4 Stimmen abgelehnt.

Art. 13 regelt die Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern von EDK, SBF, ETH etc. mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schweizerischen Hochschulkonferenz. Die Subkommission erweiterte diese Liste um die Präsidentin oder den Präsidenten des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) sowie der Kommission für Technologie und Innovation (KTI). Im Gegenzug strich sie den Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierat (SWTR), bei dem es sich um ein Beratungsorgan des Bundesrates handelt. Die Mehrheit der Kommission folgte diesem Vorschlag.

Eine Minderheit fordert die Streichung von Art. 26 (Studiengestaltung an Fachhochschulen) mit der Begründung, dieser Artikel beschneide die Autonomie der Fachhochschulen in einem weitaus höheren Masse, als das Gesetz dies bei den Universitäten tue. Eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder sieht in diesem Artikel jedoch eine Chance, das Profil der Fachhochschulen zu schärfen.

Eine parlamentarische Initiative von alt Nationalrätin Barbara Marty Kälin (07.417) sowie 6 kantonale Initiativen fordern ein generelles Transitverbot durch die Schweiz von lebenden Tieren, die zur Schlachtung bestimmt sind. Heute dürfen nach geltender Tierschutzverordnung Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine nur im Bahn- oder Luftverkehr durch die Schweiz geführt werden (TschV, Art. 175 Durchfuhr von Tieren). Nachdem beide Kommissionen der Initiative Folge gegeben hatten, forderte die WBK-N in einem Erlassentwurf eine Verankerung von Art 175 im Tierschutzgesetz sowie eine Ausnahmeregelung für den Transport von Tieren, die an Ausstellungen gebracht werden. Der Nationalrat strich die Ausnahmenregelung und beschloss, dass sämtliche Schlachttiere nur im Bahn- und Luftverkehr durch unser Land geführt werden dürfen. Die WBK-S verschärft diese Forderung und spricht sich für eine gesetzliche Regelung der Tiertransporte aus, mit welcher die Durchfuhr von Schlachttieren durch die Schweiz ausdrücklich verboten wird. Damit erfüllt sie die Forderungen der pa. Iv. und der Standesinitiativen.

Die Kommission tagte am 28. Juni 2010 in Bern unter dem Vorsitz von Theo Maissen (CVP/GR) und teilweise im Beisein von Bundespräsidentin Doris Leuthard und Bundesrat Didier Burkhalter.

 

Bern, 29. Juni 2010 Parlamentsdienste