Die Gerichtskommission (GK) kommt zum Schluss, dass die Wahl des Bundesanwalts und der Stellvertretenden Bundesanwälte für die Amtsdauer 2012-2015 nach den Regeln der Wiederwahl stattfindet. Stellen von Amtsinhabern, die sich für eine neue Amtsperiode zur Verfügung stellen, werden somit nicht ausgeschrieben.

Im Laufe des Jahres 2011 wird die Vereinigte Bundesversammlung die Wahl der Bundesanwältin oder der Bundesanwalts und der Stellvertretenden Bundesanwältinnen oder Bundesanwälte für die Amtsdauer 2012 bis 2015 vornehmen. Die GK hat noch keine Diskussion über aktuelle Amtsinhaber durchführt, sondern sich grundsätzlich mit der Frage befasst, welchen Charakter diese Wahl hat. Sie ist zum Schluss gekommen, dass es sich dabei um eine Wahl nach den Regeln der Wiederwahl handelt.

Bei einer Wiederwahl können sich bisherige Amtsinhaber für eine neue Amtsdauer zur Verfügung stellen. Andere Kandidaturen sind aufgrund des Wahlverfahrens ausgeschlossen und es werden folglich keine Stellen ausgeschrieben. Die GK bereitet die Wahl vor und unterbreitet der Bundesversammlung einen Vorschlag auf Wiederwahl oder Nichtwiederwahl der bisherigen Amtsinhaber.

Sollte die Vereinigte Bundesversammlung einen Amtsinhaber nicht wiederwählen, würde eine Stelle frei, welche die GK gestützt auf das Parlamentsgesetz öffentlich ausschreibt. Es fände anschliessend eine Wahl nach den Regeln der Ergänzungswahl statt, bei der alle Stimmberechtigen wählbar sind.

Die GK hat entschieden, die aktuellen Amtsinhaber, Bundesanwalt Erwin Beyeler und den Stellvertretenden Bundesanwalt Ruedi Montanari, an ihrer nächsten Sitzung vom 10./11. Mai 2011 zu einer Anhörung einzuladen. Die Diskussion über ihren Vorschlag an die Vereinigte Bundesversammlung wird die Gerichtskommission im Anschluss an diese Anhörungen aufnehmen.

Im Hinblick auf die Wahlen in der Frühjahrsession 2011 hat die GK Anhörungen für eine hauptamtliche Richterstelle am Bundesgericht, eine derzeit vakante Stelle einer Stellvertretenden Bundesanwältin oder eines Stellvertretenden Bundesanwalts und drei Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht durchgeführt. Im Anschluss daran verabschiedete die Kommission erste Wahlempfehlungen an die Fraktionen. Ihren definitiven Wahlvorschlag zuhanden der Vereinigten Bundesversammlung wird die GK im Laufe der Frühjahrssession verabschieden. Erst zu diesem Zeitpunkt wird die Kommission Namen der vorgeschlagenen Personen bekannt geben.

Bereits definitiv ist der Wahlvorschlag der GK für die ebenfalls in der Frühjahrsession stattfindende Wiederwahl der Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichts für die Amtsperiode 2013 – 2018. Die GK schlägt der Vereinigten Bundesversammlung vor, alle 67 Richterinnen und Richter, welche sich für die neue Amtsdauer zur Verfügung stellen, wiederzuwählen.


Die Gerichtskommission tagte am 15. und 16. Februar 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrat Reto Wehrli (CVP/ SZ) in Bern.

 

 

Bern, 16. Februar 2011 Parlamentsdienste