Tätigkeitsbericht für das Jahr 2010
Im Zentrum der Tätigkeit der Neat-Aufsichtsdelegation standen im Jahr 2010 vor allem die mit der bahntechnischen Ausrüstung und einer allfälligen früheren Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels verbundenen Risiken sowie die rechtzeitige Bereitstellung der Kapazitäten auf den Neat-Zubringerstrecken.

Die NAD hat am 5. Mai 2011 ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2010 ( 11.005 ) zuhanden der Finanz-, Geschäftsprüfungs- und Verkehrskommissionen verabschiedet. Hauptereignis in der Berichtsperiode war der Hauptdurchschlag in den beiden Röhren des Gotthard-Basistunnels. Mit ihnen wurde – nach der Eröffnung des Lötschberg-Basistunnels – ein weiterer entscheidender Meilenstein in der Umsetzung der Schweizer Verkehrspolitik erreicht. Die Schweiz sendete damit ein unmissverständliches Signal an Europa, dass sie es ernst meint mit der zügigen Umsetzung des europäischen Güterverkehrskorridors von Rotterdam über die deutsche Rheintalstrecke und die beiden Neat-Achsen nach Italien.

Die zeitgerechte Verfügbarkeit der Neat-Zufahrten ist nicht gesichert

Die NAD befasste sich in der Berichtsperiode vertieft mit der rechtzeitigen Verfügbarkeit der Rheintalstrecke in Süddeutschland. Auf ihre Empfehlung hin traf sich Ende März 2011 die Verkehrskommission des Nationalrats mit Vertretern des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestags. Die NAD hat zur Kenntnis genommen, dass die deutschen Parlamentarier die Verpflichtung Deutschlands zur Realisierung der Zufahrtstrecken in Erfüllung des Abkommens mit der Schweiz grundsätzlich anerkannt haben. Sie haben allerdings auch deutlich gemacht, dass die Bereitstellung der Rheintalstrecke bis zur Eröffnung des Ceneri-Basistunnels im Jahr 2019 nicht möglich sein wird.

Gegenüber dem UVEK bekräftigte die NAD ihre Empfehlung vom November 2009. Sie hatte den Bundesrat damals aufgefordert, bezüglich Einhaltung des Abkommens zwischen der Schweiz und Deutschland auf allen Ebenen den nötigen politischen Einfluss gegenüber Deutschland geltend zu machen. Die NAD begrüsst, dass inzwischen eine Vielzahl von politischen und diplomatischen Kontakten zwischen Bundesräten, Ministern, Behörden, parlamentarischen Gremien und Bahnvertretern der Schweiz und Deutschlands stattgefunden haben. Die Schweiz hat ihr Anliegen zudem auch auf Stufe EU thematisiert.

Bei den Neat-Zufahrten im Inland begrüsst die NAD die Absicht des Bundesrats, dem Parlament bezüglich Realisierung eines 4-Meter-Korridors auf der Achse Gotthard entsprechende Massnahmen vorzuschlagen. Sie erachtet einen zügigen Ausbau als ein geeignetes Mittel, um die Verlagerung von der Strasse auf die Schiene weiter zu fördern.

Vorbereitungen zur Inbetriebnahme der Gotthard-Achse: Abklärungen sind im Gange

Die AlpTransit Gotthard AG (ATG) hat im Herbst 2010 entschieden, die Übergabe des Gotthard-Basistunnels an die SBB neu auf Mai 2016 vorzusehen. Die SBB klärt bis Mitte 2011 vertieft ab, unter welchen Bedingungen eine volle kommerzielle Inbetriebnahme bereits Ende 2016  erfolgen kann und welche Auswirkungen sich dadurch auf Kosten, Nutzen, Betriebskonzept, Fahrplan und den rechtzeitigen Ausbau der Zufahrten im Rahmen von ZEB ergeben. Gemäss SBB kann der exakte Termin für die Inbetriebnahme erst rund 2 Jahre im Voraus definitiv fixiert werden.

Die NAD bekräftigt ihre grundsätzlichen Forderungen: Massnahmen zur Sicherung oder Beschleunigung von Terminen dürfen unter Berücksichtigung aller Faktoren keine Mehrkosten zu Lasten des Neat-Gesamtkredits zur Folge haben, das Kosten-Nutzen-Verhältnis muss klar ausgewiesen werden und der Einhaltung der Kosten und Kredite muss gegenüber der Einhaltung der Terminziele Priorität eingeräumt werden. Von der SBB erwartet die NAD, dass sie im Rahmen der laufenden Abklärungen zur Inbetriebnahme den Aspekten der Sicherheit und der Betriebsstabilität gebührend Rechnung trägt. Vom BAV erwartet die NAD, dass es nach Vorliegen des strategischen Entscheids der SBB eine Gesamtbeurteilung aus Sicht der Bundesbehörden vornimmt. Eine fundierte Beurteilung von Kosten, Nutzen und Risiken aus Sicht der Oberaufsicht ist erst danach möglich.

Beim Ceneri-Basistunnel hat der gegenwärtige Rückstand auf das Terminprogramm bisher keine Auswirkungen auf den geplanten Termin für die Inbetriebnahme Ende 2019. Aus Sicht der NAD ist es vor allem bei der Vorbereitung der Ausschreibung der Bahntechnik richtig, die Qualität höher zu gewichten als die Einhaltung des ursprünglichen Zeitplans. Sie erwartet, dass die Erfahrungen mit der Bahntechnik beim Gotthard-Basistunnel vollumfänglich berücksichtigt werden. Dies schliesst allerdings nicht aus, dass alles Notwendige unternommen wird, um zeitkritische Verzögerungen zu vermeiden.

Bei der für den Betrieb der Neat benötigten Bahnstromversorgung wertet die NAD das klare Konzept der SBB, den hohen Grad an Eigenversorgung und den Verzicht auf unnötige Projektelemente positiv. Erfreulich ist, dass die SBB kürzlich die Verlängerung von langfristigen Wasserkraft-Konzessionen realisieren konnte.

Kostenprognose und Kredite sind seit drei Jahren stabil

Die Kostenprognose für die Neat (18,7 Milliarden Franken, Preisstand 1998) hat sich seit 2008 nicht verändert. Sie wird durch den Neat-Gesamtkredit (19,1 Milliarden) gedeckt. Mit Befriedigung hat die NAD zur Kenntnis genommen, dass sich die Wirtschaftskrise kaum auf die Einnahmen des FinöV-Fonds ausgewirkt hat. Die Delegation hält die vom Bundesrat vorgeschlagene Ablösung des FinöV-Fonds durch einen Bahninfrastrukturfonds angesichts der positiven Erfahrungen mit der Finanzierung der Neat als prüfenswert. Für die NAD ist dabei wesentlich, dass sich keine Änderungen beim Bauprogramm der Neat ergeben und deren Finanzierung unterbruchslos gesichert bleibt.

Kostenrisiken haben sich reduziert, grösste Risikofaktoren bleiben bei der Bahntechnik, der Inbetriebnahme und den Nachforderungen der Unternehmer

Im 2010 hat sich das Kostenrisiko der Neat weiter verringert. Allerdings bleiben wichtige Risikofaktoren bestehen. Diese liegen unter anderem bei der Geologie und damit verbundenen Nachforderungen der Unternehmer, bei allfälligen Projektänderungen sowie beim Management der komplexen Nahtstellen (Einbau Bahntechnik und Inbetriebnahme). Die Lieferung und der Einbau nicht vertragskonformer Entwässerungsrohre zeigen, dass nach wie vor auch unerwartete Risiken bei der Ausrüstung auftauchen können. Die NAD kann deshalb nicht vollständig ausschliessen, dass in Zukunft zurzeit unerkannte Restrisiken eintreten könnten, die in der Kostenprognose noch nicht berücksichtigt sind.

Auf Empfehlung der NAD und unter Anleitung des BAV haben ATG und SBB Grundsätze zur Bahntechnik vereinbart. Projektanpassungen sollen grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn sie aufgrund der Funktionalität und Sicherheit erforderlich sind. Dies hat zu einer Reduktion der Risiken geführt. Falls der Gotthard-Basistunnel bereits Ende 2016 in Betrieb genommen werden sollte, würde dies die Risiken für die Bahntechnik und die Inbetriebnahme leicht erhöhen.

Bezüglich des Risikofaktors Nachforderungen hat die NAD festgestellt, dass die ATG bei deren Behandlung professionell vorgeht. Die NAD unterstützt die klare und strikte Haltung der ATG einhellig. Nur berechtigte Forderungen dürfen akzeptiert werden, bei Uneinigkeit sind die Schlichtungsstelle bzw. die Gerichte anzurufen.

Studien zur Wirtschaftlichkeit und zu volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Neat

Das BAV informierte die NAD Mitte April 2011 über die neuste Wirtschaftlichkeitsrechnung zur Neat. Diese kommt zum Schluss, dass die wirtschaftliche Bilanz der Neat praktisch ausgeglichen ist. Im Vergleich zu den bisherigen Wirtschaftlichkeitsrechnungen hat sich das betriebswirtschaftliche Ergebnis allerdings verschlechtert. Die NAD wird die zuständigen Finanzkommissionen über ihre Erkenntnisse informieren.

Die NAD hat dem EVD im Frühjahr 2010 empfohlen, eine umfassende volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse zur Neat im internationalen, nationalen und regionalen Kontext vorzunehmen. Dabei sollen Planung, Bau und Betrieb der Neat berücksichtigt werden. Das SECO untersucht das Anliegen derzeit im Rahmen seiner Ressortforschung. Die Ergebnisse werden der NAD im Herbst 2011 präsentiert.

Arbeitsbedingungen und -sicherheit auf den Neat-Baustellen sind insgesamt positiv

Die NAD wertet den leichten Rückgang der Unfallzahlen auf der Achse Gotthard, die Abnahme der Arbeitsrisiken beim Gotthard-Basistunnel nach dem letzten Durchschlag und die Verbesserung der klimatischen Bedingungen im Tunnel positiv. Überschattet wird diese erfreuliche Gesamtentwicklung durch zwei tödliche Unfälle im 2010. Die Suva und die ATG setzen alles daran, um aus diesen tragischen Ereignissen die Lehren zu ziehen. Die NAD begrüsst die Anstrengungen der kantonalen Arbeitsinspektorate, der Suva und der ATG, die beim Gotthard gewonnen Erkenntnisse auf den Baustellen des Ceneri-Basistunnels umzusetzen sowie den hohen Standard zu sichern und zu optimieren.

 

Die Neat-Aufsichtsdelegation beaufsichtigt im Auftrag des Parlaments den Bau der Neat. Sie besteht aus zwölf Mitgliedern, die aus den Geschäftsprüfungskommissionen, Finanzkommissionen und Verkehrskommissionen beider Räte delegiert werden. Zur Erfüllung ihres Auftrags verfügt sie über umfassende Informationsrechte. Die NAD beurteilt neben der Einhaltung der bestellten Leistungen, Kosten, Kredite und Termine, ob und wie der Bundesrat seine Aufsichtsfunktion bei der Neat wahrnimmt und gibt Empfehlungen ab. Die Verantwortung für Entscheide, Weisungen und die umfassende Aufsicht liegt beim Bundesrat.

Den Tätigkeitsbericht der NAD finden Sie im Internet unter:
www.parlament.ch > Organe und Mitglieder > Delegationen > Neat-Aufsichtsdelegation > Berichte

 

Bern, 10. Mai 2011 Parlamentsdienste